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Frist Verstrichen zu Unfallmeldung

Noni86

Mitglied
Registriert seit
22 März 2011
Beiträge
66
Ort
Hagen
Hallo,

folgendes ist passiert

ich hatte am 22.04.2010 einen Verkehrsunfall und ich Arbeite in einem Mittelständigen Unternehmen (ca.800 Mitarbeiter) und darüber haben die Arbeitnehmer eine Freizeit Unfallversicherung was ich allerdings nicht genau wusste.
Ich wusste zwar das eine Versicherung exestiert aber nicht genau für was diese war also hat mein Vater der im gleichen Unternehmen sofort den Betriebsrat gefragt für was diese Versicherung sei und ob diese für den Unfall aufkommt, die Vorsitzende des Betriebsrates hat meinen Vater gesagt das sie sich informiren wird und ihm dann nochmal bescheid gibt.
Einige Tage später kam sie zu meinem Vater das diese Versicherung nur für Arbeitsunfälle ist und daher nicht für mich intressant ist.

Naja dachte ich leider pech gehabt!

Jetzt kommt es im letzten Monat gab es einen schweren Arbeitsunfall im Bertieb und da habe ich den Mitarbeiter gesagt das wir eine versicherung haben und er sollte sich mal beim Betriebsrat melden und als er dies getan hat sagte sie ihm das diese Versicherung nur bei Freizeitunfällen gilt und im Betrieb nur die BG aufkommt.

Ich dachte mich trifft der Schlag und naja ich bin direkt zu ihr hin und sie meinte nur das es ihr Leid tut aber sie hätte sich dahmals vertan aber irren sei ja Menschlich.

Die Firma wurde natürlich direkt über den Unfall informiert da auch eine längere Arbeitsunfähigkeit vorlag.

Jetzt hat meine Firma die schadensmeldung nachträglich rausgeschickt, und die Betriebsleitung versucht das es anerkannt wird, aber große hoffnung habe ich leider nicht da es anerkannt wird auch wenn diesesagt das sie einen guten draht zu der Versicherung hat.

Die Betriebsleitung ist ebenfalls sehr sauer über das verhalten des BR und jetzt zu meiner Frage kann ich den BR irgendwie haftbar machen wegen dieser Falschauskunft?

Und ich habe noch eine eigene Private unfallversicherung bei der gleichen Versicherung wie die der Firma und da wurde alles sachgemäß gemeldet und es wurden auch schon gutachten gemacht ect. kann man da nicht irgendwie sagen das die Versicherung ja schon bescheid wusste über den unfall oder muss für jeden Vertrag ne eigene meldung raus?


Danke euch schonmal im Voraus!
 
Hallo Noni,

so wie du den Fall schilderst, müsste der Arbeitgeber für die unterbliebene Unfallmeldung haften. Ein ähnlicher Fall wurde mal vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt:

Schadenersatz wegen unterbliebener Info über das Bestehen einer Unfallversicherung

Ein Arbeitgeber verletzt seine arbeitsvertragliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn er diesen nicht darüber unterrichtet, dass er zu dessen Gunsten eine Unfallversicherung abgeschlossen hat und er dem Arbeitnehmer auf Grund einer Vereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen einen Direktanspruch auf Leistungen aus dieser Versicherung eingeräumt hat.

Versäumt der Arbeitnehmer auf Grund dieser unterbliebenen Unterrichtung die für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Versicherung einschlägigen Fristen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der beklagte Arbeitgeber, ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, hatte zu Gunsten seiner Beschäftigten eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Im März 2001 traf er mit der Versicherungsgesellschaft die Vereinbarung, dass allen versicherten Arbeitnehmern ein Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen zustehen solle. Die beim Beklagten beschäftigte Klägerin hatte im Januar 2001 als PKW-Insassin bei einem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen erlitten, dass sie seitdem ein Pflegefall war. Die zu ihren Betreuern bestellten Eltern erhielten vom Beklagten erstmals im März 2003 Kenntnis von der zu Gunsten der Klägerin bestehenden Unfallversicherung. Das Versicherungsunternehmen lehnte die Zahlung der Invaliditätsentschädigung von 149.092,00 Euro ab, weil diese nicht fristgemäß geltend gemacht worden war. In einem von der Klägerin gegen die Versicherungsgesellschaft geführten Rechtsstreit kam es zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, in dem sich die Versicherung zur Zahlung von 80.000,00 Euro verpflichtete. Den Differenzbetrag zur ursprünglich eingeklagten Invaliditätsentschädigung machte die Klägerin als Schadensersatz gegen den Beklagten geltend.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision des Beklagten blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos.

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil vom 14. Juli 2006 - 6 Sa 105/05 -

Den Volltext des Urteils findet man übrigens hier im FAQ-Bereich

Mir erscheint es jetzt allerdings recht diffizil, dass sowohl du als auch dein Vater in diesem Betrieb (noch?) arbeiten. Ich denke, hier ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich, wenn man in Verhandlung tritt. Aber eine Verhandlungsgrundlage sollte jetzt da sein ;)

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Noni,

zunächst einmal schließe ich mich den Ausführungen von Joker absolut an!

Darüber hinaus ist es zumindest... eigenartig..., dass der Versicherer das nicht erkannt hat, dass (über den Betrieb) eine weitere Versicherung besteht.

Bestehen mehrere Verträge mit der selben versicherten Person, werden diese eigentlich vom System (EDV) erkannt und in der Leistungsbearbeitung zusammengefasst.

Meistens steht im Schriftverkehr der Versicherung dann nur eine Versicherungsnummer, dann aber mit dem Zusatz "u. a." (und andere).

In diesem Fall sollte es auch keine Schwierigkeiten mit der verspäteten Meldung geben, weil der Versicherer dies hätte erkennen können, u. U. sogar müssen.

Außer es handelt sich um eine Gruppenversicherung, bei der die versicherten Personen nicht namentlich erwähnt sind, sondern pauschal nur die Anzahl der versicherten Mitarbeiter aktenkundig ist...
vielleicht lässt sich das ja alles "auf dem kleinen Dienstweg" klären (Thema: Fingespitzengefühl ;)), insbesondere weil bei diesen Gruppenverträgen i. d. R. die versicherten Summen eh nicht sooooo hoch sind.

Viel Erfolg!

Gruß
greek
 
Ja es handelt sich um eine Gruppen Versicherung und da bin ich nicht namentlich benannt.

Also mit der Firma will ich Ehr keinen Steit provozieren da ich noch recht Jung bin und noch vor habe beruflich noch etwas aufzusteigen im betrieb...
Hatte ehr dran gedacht dem Betriebsrat einen einzuschenken wegen dieser Dreißtigkeit:(

Danke euch schonmal und warte erstmal ab ob es vll doch anerkannt wird wobei ich auch garnicht weiß wie hoch die Versicherungssumme ist!
 
Meist sind diese Gruppenunfallversicherung bei der HDI Gerling, Asstel, Assevermag oä. abgeschlossen. Geh mal davon aus, das es nicht so positiv laufen wird. Die Versicherer werden sich auf die AUB beziehen und sind somit raus. Der Weg wird sein Deinen AG in die Haftung zu nehmen. Bitte hier Verjährungsfristen beachten Die Summen können durchaus recht hoch sein!
 
Denke auch das es nicht so positiv ausgehen wird.
Die Gruppenversicherung ist die ergo und malsehen was da rumkommt und falls es negativ ausfallen sollte werde ich erstaml in erfahrung bringen wie hoch die summe wäre die mir zugestanden hätte und dann evt. einen Anwalt nehmen.
 
Hallo Nomi86,

Geld von der PUV bekommst Du nur für bleibende Invalidität.
Hast Du bleibende Schäden?
Was sagt das erste Gutachten Deiner PUV?

Gruß
Kai-Uwin
 
.

Und ich habe noch eine eigene Private unfallversicherung bei der gleichen Versicherung wie die der Firma und da wurde alles sachgemäß gemeldet und es wurden auch schon gutachten gemacht ect. kann man da nicht irgendwie sagen das die Versicherung ja schon bescheid wusste über den unfall oder muss für jeden Vertrag ne eigene meldung raus?

Hallo,
ich würde die Versicherung einfach nochmal schriftlich deutlich auf diesen Umstand hinweisen, umgehend ohne Anwalt und bevor eine Ablehnung kommt!
Die Erfahrung sagt wenn Versicherungen erst mal was abgelehnt haben ändern die ohnehin selten die Meinung.
Vlt. fällt ja noch jemand ein Urteil oder Rechtsgrundlage die man anführen könnte?

VG DH
 
Ja die Betriebsleitung sagte ja das die einen guten draht zu der Versicherung hat und denen die umstände erklärt hat, diese haben darauf ja gefordert das wir erstaml nachträglich eine schadensmeldung einreichen sollen und dann sehen wir mal weiter.

Ein bleibender schaden liegt vor und ich habe schon 30 % der versicherungsumme als Vorschuss bekommen aus meinen anderen Vertrag,
jetzt geht es im April auf die drei Jahre zu und das Abschluss gutachten steht bald an.
Sollte ich mich eigentlich jetzt schon wegen dem Abschluss gutachten bei der Versicherung melden oder hat das noch etwas zeit?
 
Im Wirst Case Fall halte Dich trotzdem an deinen AG, denn er hat bestimmt auch eine gute Haftpflichtversicherung für alle Eventualitäten. Diese bestimmt beim gleichen Versicherer, wie die GUV, denn Bundle Versicherungen gibt es guenstiger:)
 
Hallo,

auch Deinen Betriebsrat kannst Du in die Pflicht nehmen. Eher nicht ein paar einschänken. ;-)
Vielleicht hat er auch eine falsche Auskunft bekommen. Frage ist auch, dass ich eher das Versagen bei Deiner Personalabteilung sehe, weil diese Dich hätten hinweisen müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Also mit der Firma will ich Ehr keinen Steit provozieren da ich noch recht Jung bin und noch vor habe beruflich noch etwas aufzusteigen im betrieb...
Hatte ehr dran gedacht dem Betriebsrat einen einzuschenken wegen dieser Dreißtigkeit:(

Hallo,

wenn der Betriebsrat haften wird, haftet der Betrieb, denn die sind Beschäftigte vom dem Betrieb.

Gruß
netzguru
 
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