Laird_Harvey
Mitglied
Hallo liebe Mitglieder,
ich melde mich mal wieder zu Wort bezüglich meines Unfalles und den damit verbundenen "Un"annehmlichkeiten:
1. Die Wehrdienstbeschädigung (WDB) wurde im April seitens der Bundeswehr endlich anerkannt.
2. Das Versorgungsamt hat mir einen GdS von 30 zugesprochen (meines Erachtens zu gering)
3. Der GdS ist aber rentenfähig und somit wurde mir eine Rente von 123 € mtl. zugesprochen
4. Kein Hartz 4 mehr!
Ab jetzt ist die Hauptfürsorgestelle für mich / uns zuständig und bewilligte mir das Übergangsgeld und die Umschulung, somit knapp 150 % des letzten Hartz 4 Satzes. Endlich...
Nun aber zu der großen Baustelle:
Meine Unfallversicherung wurde seitens meines RAs nun aufgefordert, die abschließende Begutachtung nach 3 Jahren durchzuführen, zumal die PUV das Gutachten im letzten Jahr (welches auf deren Veranlassung geschah) nicht akzeptierte und auf die abschließende Begutachtung in diesem Jahr 2010 verwies.
Nun aber haben die ein Schreiben uns zugeschickt, in dem die PUV angeblich zu unseren Gunsten die Frist von 3 auf 5 Jahre verlängert hat. Zu unseren Gunsten?
Des weiteren schlägt die PUV aufgrund der Komplexität des zu begutachtenden Schadens 3 "Institute" vor. Man, das riecht doch schon wieder nach Betrugsversuch. Welche 3 Institute das sind, reiche ich noch umgehend nach, denke das ist wichtig!
Entscheidende Frage:
Können die ohne weiteres von 3 auf 5 Jahre verlängern, entstehen daraus dennoch Rechte für mich, zB eine Abschlagszahlung?
Ist da WIderspruch zulässig, noch besser, gibt es eine rechtliche Handhabe gegen diese Vorgehensweise? Meine AUB ist die 2004, evtl. wichtig,oder?
Lieben Gruß,
Laird_Harvey
ich melde mich mal wieder zu Wort bezüglich meines Unfalles und den damit verbundenen "Un"annehmlichkeiten:
1. Die Wehrdienstbeschädigung (WDB) wurde im April seitens der Bundeswehr endlich anerkannt.
2. Das Versorgungsamt hat mir einen GdS von 30 zugesprochen (meines Erachtens zu gering)
3. Der GdS ist aber rentenfähig und somit wurde mir eine Rente von 123 € mtl. zugesprochen
4. Kein Hartz 4 mehr!
Ab jetzt ist die Hauptfürsorgestelle für mich / uns zuständig und bewilligte mir das Übergangsgeld und die Umschulung, somit knapp 150 % des letzten Hartz 4 Satzes. Endlich...
Nun aber zu der großen Baustelle:
Meine Unfallversicherung wurde seitens meines RAs nun aufgefordert, die abschließende Begutachtung nach 3 Jahren durchzuführen, zumal die PUV das Gutachten im letzten Jahr (welches auf deren Veranlassung geschah) nicht akzeptierte und auf die abschließende Begutachtung in diesem Jahr 2010 verwies.
Nun aber haben die ein Schreiben uns zugeschickt, in dem die PUV angeblich zu unseren Gunsten die Frist von 3 auf 5 Jahre verlängert hat. Zu unseren Gunsten?
Des weiteren schlägt die PUV aufgrund der Komplexität des zu begutachtenden Schadens 3 "Institute" vor. Man, das riecht doch schon wieder nach Betrugsversuch. Welche 3 Institute das sind, reiche ich noch umgehend nach, denke das ist wichtig!
Entscheidende Frage:
Können die ohne weiteres von 3 auf 5 Jahre verlängern, entstehen daraus dennoch Rechte für mich, zB eine Abschlagszahlung?
Ist da WIderspruch zulässig, noch besser, gibt es eine rechtliche Handhabe gegen diese Vorgehensweise? Meine AUB ist die 2004, evtl. wichtig,oder?
Lieben Gruß,
Laird_Harvey