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Frist der Begutachtung PUV verlängert

Laird_Harvey

Mitglied
Registriert seit
6 Juli 2009
Beiträge
66
Ort
Niedersachsen
Hallo liebe Mitglieder,

ich melde mich mal wieder zu Wort bezüglich meines Unfalles und den damit verbundenen "Un"annehmlichkeiten:
1. Die Wehrdienstbeschädigung (WDB) wurde im April seitens der Bundeswehr endlich anerkannt.
2. Das Versorgungsamt hat mir einen GdS von 30 zugesprochen (meines Erachtens zu gering)
3. Der GdS ist aber rentenfähig und somit wurde mir eine Rente von 123 € mtl. zugesprochen
4. Kein Hartz 4 mehr!
Ab jetzt ist die Hauptfürsorgestelle für mich / uns zuständig und bewilligte mir das Übergangsgeld und die Umschulung, somit knapp 150 % des letzten Hartz 4 Satzes. Endlich...

Nun aber zu der großen Baustelle:
Meine Unfallversicherung wurde seitens meines RAs nun aufgefordert, die abschließende Begutachtung nach 3 Jahren durchzuführen, zumal die PUV das Gutachten im letzten Jahr (welches auf deren Veranlassung geschah) nicht akzeptierte und auf die abschließende Begutachtung in diesem Jahr 2010 verwies.
Nun aber haben die ein Schreiben uns zugeschickt, in dem die PUV angeblich zu unseren Gunsten die Frist von 3 auf 5 Jahre verlängert hat. Zu unseren Gunsten?:confused:
Des weiteren schlägt die PUV aufgrund der Komplexität des zu begutachtenden Schadens 3 "Institute" vor. Man, das riecht doch schon wieder nach Betrugsversuch. Welche 3 Institute das sind, reiche ich noch umgehend nach, denke das ist wichtig!

Entscheidende Frage:
Können die ohne weiteres von 3 auf 5 Jahre verlängern, entstehen daraus dennoch Rechte für mich, zB eine Abschlagszahlung?
Ist da WIderspruch zulässig, noch besser, gibt es eine rechtliche Handhabe gegen diese Vorgehensweise? Meine AUB ist die 2004, evtl. wichtig,oder?

Lieben Gruß,
Laird_Harvey
 
Hallo,

entschuldige wenn ich frage und nicht alle Beiträge anzuschaue. Zu welchen Verletzungsfolgen sollst Du begutachtet werden?
Grob gesagt: Besteht die Chance, dass Besserung eintritt?

Gruß von der Seenixe
 
Genau

Hallo Seenixe,

schön das Du antwortest als Vollprofi.

Kurz und bündig:
Knieluxation rechts, Beckenfehlstellung, Beinlängendifferenz re. 5 cm, Wirbelsäulenverkrümmung (ganz laienhaft ausgedrückt).

Erstes Gutachten 05/08: 2/7 Beinwert, Abschlagszahlung erhalten
Zweites Gutachten 05/09: 5/7 Beinwert, Abschlagszahlung dann aber verweigert, wegen ohne mein Wissen eingeholtes Gutachten des IMB Düsseldorf, Dr. Lud.

Beschwerde an die BAFIN: Stellungnahme der PU besagt, abschließende Begutachtung vor Ablauf der 3 Jahres-Frist (Schreiben von 10/09)

Jetzt wie geschildert per RA, die erneute Begutachtung vor Ablauf der 3 Jahres Frist mit Vorschlag 3er Gutachter, die auf Neutralität hin geprüft wurden, beantragt.

Und als Reaktion der PU:
Wir verlängern zu Ihren Gunsten die 3-Jahres-Frist auf 5 Jahre. Des weiteren schlagen wir Ihnen 3 Institute für medizinische Begutachtung vor...

Von daher denke ich, das Du mit der Vermutung recht hast. Die PU hofft, das sich der GEsundheitszustand verbessert. Ich habe grad die AUB04 gelesen, dort steht in § 11 Abs IV:
"VErsicherungsnehmer und Versicherer sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfallereignisses, erneut ärztlich bemessen zu lassen...."
 

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  • ASSTEL 3 Jahres Frist (7).jpg
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Die drei Gutachter

So,

also grad eben habe ich die Vorschläge rein bekommen:

1. Praxis für medizinische Begutachtung
Prof. Dr. Eberhard Schenk in 39110 Magdeburg
2. Med. Begutachtung Dr. Joachim Lehmann
in 28329 Bremen
3. Institut für medizinische Begutachtung
Dr. med. H. Twehues in 33602 Bielefeld

Bitte um Erfahrungsberichte über die Gutachter. Wenn möglich sogar Tipps oder rechtliche Aspekte, wie ich diese ablehen könnte.

Cool ist der abschließende Satz:
"Ihrem Mandanten entgegenkommend, sind wir bereit die Dreijahresfrist auf eine Fünfjahresfrist zu erweitern"

Was soll das? :mad: :confused: :mad:
 
Hallo Laird Harvay,

wir haben vor dem selben Problem gestanden, nicht was die Verlängerung anbelangt, aber was die Gutachterwahl betrifft.

Wir haben mit dem Sachbearbeiter nach der ersten Begutachtung schon vorsorglich mitgeteilt gehabt, dass wir jegliche Institution ablehnen, die ausschließlich von Aufträgen durch Versicherungen ihr Geld verdienen, mit dem Hinweis, dass damit die Neutralität nicht gegeben ist.

Kurz vor ablauf der dreijahresfrist sind wir zweiglasig gefahren.

Haben uns private Gutachten geholt und den Vorschlag der Versicherung mit entsprechender Begründung abgelehnt.

Erst wollten Sie dem Widerspruch nicht nachgeben, wir haben dann nochmal geschrieben und um aufgabe eines Artzes gebeten, der noch praktiziert.

Diesem Wunsch sind sie dann nachgekommen. Haben uns dann zwar an eine BGliche Klinik geschickt, aber die Begutachtung war mehr als o.k.

Kann diesen Arzt empfehlen, er war in der Sache nüchtern und korrekt ohne
irgendwelche Spielchen.

Gut das ist natürlich immer Geschmackssache, aber die Werte die ermittelt worden waren, waren nahezu indentisch mit dem privaten Gutachten.

Die Meinungen gehen hier zwar auseinander, aber wir haben nichts unversucht gelassen, um für ein eventuelles Gerichtsverfahren gewappnet zu sein.

Übrigens versuche alle GA Termine vor Ablauf der dreijahresfrist hinzubekommen, weil alles was nach den drei Jahresn begutachtet wird, und Dir unter Umständen nicht mehr entgegenkommt, wird dir angelastet. Lass dich auf dieses Spielchen nicht ein.

Das ist einfach nur ein Trick, Dich auf das Glatteis zu führen.

Wenn die Versicherung jetzt nicht begutachten lässt, gilt das letzte Gutachten.

Viel Glück und vielleicht schaust Du Dir mal die Seite von Dr. Althoff an.
 
Hallo,

ich würde die Verlängerung der Frist in jedem Fall als sehr dubios ansehen. Hat die PUV denn nach der letzten Begutachtung eine weitere Begutachtung zum Ablauf der 3-Jahresfrist vorgeschlagen? Oder hast Du nur diese gefordert?
Wenn nur diese gefordert hast, dann meine ich Urteile eingestellt zu haben, wonach nun der Versicherungsnehmer dann auch den Gutachter bestimmt. Letztlich hat die Versicherung bereits ein Wahlrecht ausgeübt. Der Hinweis auf die Verbundenheit dieser nur von Versicherung lebenden Institute und Praxen, brauche ich wohl nicht bringen.
Jeden dieser Gutachter würde ich personlich ablehnen und beschäftigt euch unbedingt mit dem Gedanken, vor Ablauf der 3 Jahre ein eigenes Gutachten einzuholen.
Ich halte das darin investierte Geld für sehr gut angelegt.

Gruß von der Seenixe
 
SO so SO

Hi,

erstmal danke für Eure Antworten!

@Reickja:
Kommt mir bekannt vor, was Du schilderst. Welchen Dr. Althoff meinst Du? Googlew schmeißt viele raus.

@Seenixe:
Stimmt,sehr dubios. Ein befreundeter Rechtsverdreher einer großen Versicherung in HH meinte, das dies eine Hinhaltetaktik sei, da man darauf spekuliert, das mir finanziell in den nächsten 2 Jahren die Puste ausgeht (RA etc.) und sich evtl. doch der Gesundheitszustand ändert.
Seine Meinung war ganz klar: SOFORT Klage erheben um Ansprüche geltend zu machen & das letzte von der PUV veranlasste Gutachten heranzuziehen (5/7 Beinwert 70 % nach Gliedertaxe).
Diesen Gutachter hat die PUV ausgewählt, obwohl es einer aus dem Krankenhaus war, in dem ich operiert wurde. Jetzt legen Sie genau das, als negativ aus.
Wenn ich Dich also richtig verstanden habe, dann hat die PUV damit Ihr Wahlrecht des Gutachters bereits ausgeführt und jetzt darf ich?
AM 25.5 sind die 3 Jahre rum, bis dahin ein eigenes? Wird schwierig,oder?

@Herzblut
Gebe Dir Recht, der Name taucht vor allem gerne als rechte Hand von Dr. E. Ludo... auf, IMB Düsseldorf
 
Hallo Laird Harvey,

ich schließe mich mit meiner Meinung meinen Vorschreibern an und sehe auch nur ein taktieren und hinhalten durch die PUV.
In meinen AUB. steht z.B. drin und gilt als vereinbart, dass bis spätestens drei Monate vor Ablauf der 3 Jahre ein GA. von beiden Seiten in Auftrag gegeben werden kann.
Achte bitte auf diese Klausel, ob sie in Deinem Vertrag eventuell auch Anwendung findet.
Ansonsten bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nach gekommen und die PUV. muss zu mindestens nach dem vorhandenen GA. regulieren.

MfG.
Pit
 
Fristablauf

Hallo liebe Mitstreiter,

ganz aktuell nun folgendes:

Morgen (03.06.10) ist Fristablauf zwecks Zahlung der Invaliditätssumme, ansonsten Klageeinreichung am 04.06.2010. Nunmehr hat sich heute der zuständige Sachbearbeiter bei meinem Anwalt gemeldet mit folgendem Wortlaut:
"Entweder gibt es noch ein freiwilliges Gutachten meinerseits bei einer der von der PUV vorgeschlagenen Gutachter (die 3 Jahre waren am 25.05.2010 rum) oder aber wir müssen den Klageweg beschreiten." :mad: :( :mad:

Wie seht Ihr den Sachverhalt? Wie verhält man sich richtig? :confused:

Lieben Gruß,
Laird_Harvey
 
Hallo Laird Harvey,

die Vertragsbedingungen sind von beiden Seiten einzuhalten, mehr gibt es da von meiner Seite nichts zu schreiben.

MfG.
Pit
 
Hallo,
ich hoffe, Du hast das Schreiben der PUV über Fristverlängerung. Der Weg der Klage ist der einzige durchführbare Weg. Das Gutachten bei einem "freiwilligen" Gutachter der Versicherung führt auch nur dorthin. Wie wird dieses Gutachten aussehen? Weshalb besteht die Versicherung auf dem von ihr ausgesuchten Gutachter? Dies beantwortet schon fast alle Fragen.

Gruß von der Seenixe
 
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