Hallo,
wer kennst sich bei Verfahren Verwaltungsgericht aus?
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde fristgerecht eingereicht.
Wie ist da genau die gesetz. Regelung bei einer kurz verspäteten Einreichung der Berufungsbegründung.
Wird es durch die kurz verspätete Einreichung der Begründung vom Verwaltungsgericht als unzulässig und somit erfolglos.
Wie verhält sich die Rechtslage? Kann man tats. keine Begründung nachreichen?
Kann man die Zulassung auf Berufung noch durch irgendwas retten?
Hat jemand irgendeine Idee oder gar eine eigeneähnliche Erfahrung bereits und kann berichten?
wer kennst sich bei Verfahren Verwaltungsgericht aus?
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde fristgerecht eingereicht.
Wie ist da genau die gesetz. Regelung bei einer kurz verspäteten Einreichung der Berufungsbegründung.
Wird es durch die kurz verspätete Einreichung der Begründung vom Verwaltungsgericht als unzulässig und somit erfolglos.
Wie verhält sich die Rechtslage? Kann man tats. keine Begründung nachreichen?
Kann man die Zulassung auf Berufung noch durch irgendwas retten?
Hat jemand irgendeine Idee oder gar eine eigeneähnliche Erfahrung bereits und kann berichten?