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Frist Berufungsbegründung Verwaltungsgericht

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo,

wer kennst sich bei Verfahren Verwaltungsgericht aus?

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde fristgerecht eingereicht.

Wie ist da genau die gesetz. Regelung bei einer kurz verspäteten Einreichung der Berufungsbegründung.
Wird es durch die kurz verspätete Einreichung der Begründung vom Verwaltungsgericht als unzulässig und somit erfolglos.

Wie verhält sich die Rechtslage? Kann man tats. keine Begründung nachreichen?

Kann man die Zulassung auf Berufung noch durch irgendwas retten?

Hat jemand irgendeine Idee oder gar eine eigeneähnliche Erfahrung bereits und kann berichten?
 
Berufung

Moin moin,
Meiner Meinung nach ist es nach Fristablauf vorbei mit der Berufung. Soll heißen, Frist Vorbei Urteil rechtskräftig.

Rechtsprechung sagt, 1 Monat nach Erhalt des Urteils wobei die Zeit für Dich zählt. du bekommst das Urteil am 02 des Monats um 10 Uhr hast aber Zeit bis 02 des darauffolgenden Monats 24 Uhr. Für die Begründung hast du meines Erachtens auch 1 Monat Zeit also 2 Monate nach Erhalt des Urteils.

Gruß Bockel
 
Moin moin,
Meiner Meinung nach ist es nach Fristablauf vorbei mit der Berufung. Soll heißen, Frist Vorbei Urteil rechtskräftig.

Rechtsprechung sagt, 1 Monat nach Erhalt des Urteils wobei die Zeit für Dich zählt. du bekommst das Urteil am 02 des Monats um 10 Uhr hast aber Zeit bis 02 des darauffolgenden Monats 24 Uhr. Für die Begründung hast du meines Erachtens auch 1 Monat Zeit also 2 Monate nach Erhalt des Urteils.

Gruß Bockel

@ Bockel: Du hast Recht. Wie du ja jetzt an meinem Urteil gesehen hast.

Ab Zustellung des Urteils haben beide Seiten 1 Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Dann einen weiteren Monat um die Berufung zu begründen.
Und 1 Monat gilt bis zum letzten Tag 24:00 Uhr. Zu beachten ist, das 1 Monat nicht 4 Wochen heisst.

Gruß,

michel2211
 
bei mir

@michel
bei mir haben sie setzt auch keine Berufung eingelegt.
mein Anwalt hat schon den Schriftsatz diktiert er geht wohl Montag raus. mal sehen was das Gericht zu meinem Fall sagt.

Dir wünsche ich alles gute und "fette Beute" :)

Gruß Bockel
 
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