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Freund fällt in stählernes Blumengesteck

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
1,320
Ort
Unterfranken
Hi , als belesenes UO- Mitglied stelle ich die Frage an euch als Freunde!

Ich hatte meine Nachbarn lange nicht gesehen, dann kamen sie plötzlich -völlig aufgelöst , der Sohn ( mitte 20) war in der Arztpraxis in ein Blumengesteck gefallen.
Das Teil durchbohrte den Kopf an mehreren Stellen , ey, er ist da ungebremst rein , 3-4 Stahlstäbe komplett durch den Schädel.
Uniklinik- mehrfaches Schädelhirntrauma.

Der Praxisarzt setzte alle nötigen medizinischen Massnahmen durch!

Doch wollte die eingesetze RA-Kanzlei nur auf Arzthaftung hinaus !
Ich will helfen, machte auch klar, dass es ein Betriebshafltichtfall ist nix mit Arzthaftpflicht!

EY, der Arzt, in dessen Räumen passierte,besuchte den Verunfallten zuhause mit seinem Schwiegerfahrter einem Polizisten, der sagte den Geschädigten, sie können froh sein, dass sein Schwiegersohn so gehandelt hätte!


Ich hab genug mit Männe und mir zu tun, aber hier werd ich grad sauer!
bitte teilt mir eure Ansicht mit!

Danke. lG
Aramis
 
hallo Aramis,

die ansicht ist eigentlich eindeutig. so wie du andeutest hat es absolut nichts mit arzthaftung zu tun. das wäre der fall, wenn der arzt den sturz in die stahlstäbe als gehandlungsmassnahme vorgenommen hätte - *ironie und schwarze witze aus*

hier geht es doch eindeutig um einen haftpflichtfall aus dem betriebsgeschehen und die praxis sollte eine entsprechende haftpflichtversicherung haben.
nebenbei: mal die umstände klären lassen durch die gewerbe- oder in diesem fall die ärztliche aufsicht ...? andeutungen helfen vll auch.

diesen RA mal erklären lassen, worin er eine ärztliche verfehlung (wohlgemerkt im behandlungsgeschehen) sehen will und wie er einen unfall in dem zusammenhang definieren und ausschliessen will.


gruss

Sekundant
 
Hallo Aramis,

Anscheinend spielen viele Fakten mit rein - einen kleinen Einblick findest du hier:

Haftung bei Sturz im Krankenhaus – Rassi Warai

Könnte wohl vergleichbar sein mit einem Sturz in der Arztpraxis?! Man muss der Arztpraxis wohl nachweisen, dass sie fahrlässig gehandelt hat und die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Besteht denn eine private Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Aramis,

es hört sich wirklich sehr übel an.

War der Nachbarsohn Patient in der Praxis?

Hatte er neurologische Ausfälle?

Gab es tritt & Gehhindernisse?

Warum ist er gefallen? Lag / liegt es an seiner Erkrankung?

Grundsätzlich gebe ich Dir in der Einstellung Recht, es handelt sich nicht um einen Behandlungsfehler, sondern um einen Haftpflichtfall.

Aber was war die Ursache des "Stolperns"?

Bodenunebenheiten - Praxis nicht barrierefrei? Hat der Nachbarsohn gewisse gesundheitliche Einschränkungen und war somit für das Krankheitsbild des Nachbarns die Praxis nicht ausreichend ausgestattet?

Wie ist der Status der Ermittlungen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Rudinchen,

sehr gute Grundlage, super! Danke!

Unfallversicherung hat geleistet.
RSV besteht nicht.

Hallo Kasandra,
Polizei war vor Ort, es wurde aber keine Anzeige gemacht.
Fester Hausarzt.

Ihm wurde am Tresen (kurze Wartezeit) schwindlig er fiel in das Deko -Gesteck.

Ob vor oder nach einer Behandlung ist mir nicht bekannt- werde fragen.

LG
Aramis
 
Hallo,

es ist etwas schwierig die Aussagen der Familie des UO` s einzuordnen.
Also der Sohn war in der Praxis, um sich Gesundschreibung abzuholen.
Er war vor Arztgespräch verunfallt.

Sorry, ist es damit ein Wegeunfall? Die Firma wurde hierüber informiert müßte die BG reagieren?

Ich will der Familie helfen, bekomm aber nur magere Info`s. Was ich verstehen kann, in dieser Familie hatten Alle mehrfach Unfälle, Krankheiten,
Rettungshubschrauber landen da regelmäßig vorm Haus -kein Spass!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

eine Gesundschreibung kenne ich nicht. Eine AU wird doch mit Enddatum ausgestellt. Danach geht man wieder an die Arbeit oder
wieder zum Arzt, weil man selber der Ansicht ist, es geht noch nicht und möchte dann eine erneute AU als Verlängerung.

Wenn der Nachbar aufgrund eines Arbeitsunfalls beim Arzt bzw. wegen der Behandlung eines Arbeitsunfalls, dann ist dieses m. E.
gleichzustellen mit div. Unfallfolgen im Krankenhaus, wo man als Patient dann ebenfalls unfallversichert ist.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

wir kennen eine " Gesundschreibung " als Bestätigung für den Arbeitgeber über die Einsatzfähigkeit des bisher Kranken.
So wurde uns das in diversen Firmen schon erklärt ( z.B. du hast Salmonellen, Keuchhusten, ) , oder nach ner OP, etc.

Oder, du fühlst dich nach Grippe fit, aber nicht so richtig, dann geht man zum Arzt und läßt sich untersuchen.
Keine Ahnung ob sowas überhaupt BG relevant ist!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

ich möchte hier nicht den ewigen Miesmacher spielen, aber ich denke, dass dieser Unfall in der Praxis so wie er von Dir geschildert wurde grundsätzlich kein BG Unfall bzw. die Folge eines BG-Unfalls war.
Dies aus folgenden Gründen:

Du schreibst dass der Besuch in der Praxis nur wegen einer "Gesundschreibung" und damit nicht wegen einer ärztlichen Behandlung erfolgte.
§ 11 SGB VII führt als Folgeunfall aus:
Folgen eines Versicherungsfalls sind auch Gesundheitsschäden oder der Tod von Versicherten infolge
1. der Durchführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Maßnahme nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung,


Geht man von dieser Vorschrift aus, dann fand an diesem Tag aber überhaupt keine Heilbehandlung statt bzw. war auch nicht geplant.
Soweit ich mich noch erinnern kann, haben die Sozialgerichte schon mehrfach entschieden, dass das bloße Abholen einer AU-Bescheinigung in einer ärztlichen Praxis ohne Behandlung nicht als Folgeunfall gilt.
Das müsste bei einer Bescheinigung über eine "Gesundschreibung" aber dann auch gelten.

Viele Grüße
Fender01
 
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