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Fremdverschuldeter Verkehrsunfall mit Todesfolge

Kambesembi

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Nov. 2015
Beiträge
10
Ort
Mittelfranken
Guten Tag, liebe Forumsmitglieder.
Auf der Suche nach Informationen und Hilfe zur Regulierung des Verkehrsunfalles meiner Mama bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe in den schon viele nützliche Informationen gefunden. Die große Frage nach der Regulierungshöhe blieb jedoch.

Zum Unfallhergang:
Meine Mutter befand sich am 18.10.15 um ca. 18 Uhr mit ihrem PKW (Fiat Panda) auf dem Heimweg, hatte sich wie jeden Sonntag mit ihren Freunden getroffen. Kurz nach einem Dorfortsausgang kam ihr auf der Bundesstraße (ohne Geschwindigkietsbegrenzung, übersichtliche, gerade Strecke) ihr ein anderer PKW (Fiat Punto) mit mindestens 100km/h entgegen, lenkte unvermittelt direkt vor ihr auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit ihr zusammen. Meine Mutter wurde von der Straße katapultiert, das Fahrzeug hinter meiner Mutter stieß ebenfalls noch auf das Fahrzeug des Unfallverursachers. Die Zeugen (fuhren alle auf der Fahrspur meiner Mutter, hinter ihr) gaben das obige zu Protokoll.
Der Unfallverursacher war nicht ansprechbar und wurde mit Schädel-Hirn-Trauma in ein regionales Klinikum geflogen. Meine Mama war ansprechbar und schien Ersthelfern und auch Rettungskräften bis auf Atemprobleme und ein offensichtlich gebrochens Bein nicht lebensgefährlich verletzt, sie wurde mit dem Rettungswagen in nächstgelegene städtische Krankenhaus gebracht.
Erst dort stellte man die Schwere ihrer Verletzungen fest und sie wurde intubiert, ins künstliche Koma versetzt und sofort wegen massiver innerer Blutungen notoperiert und der Oberschenkel gerichtet.
Folgende Verletzungen wurden am 2. Tag nach dem Unfall im vorläufigen Arztbericht dokumentiert:

Dislozierte subtrochantäre Oberschenkelfraktur links
Decollement subcutan und subfascial proximaler Oberschenkel links
Fraktur Brustbein
Rippenserienfraktur beidseits
Traumatischer Hämothorax links
Tibiakopffraktur rechts
Fraktur Fersenbein links
Sprunggelenksfraktur beidseits
akute Blutungsanämie
Dünndarmperforation mit Peritonitis

Sie bekam mehrere Drainagen in die durch die vielen Rippenfragmente verletzte Lunge. Der geplatzte Darm wurde bei der Erstaufnahme nicht bemerkt, sondern erst bei einem CT mit Laparaotomie zwei Tage später, weil der Bauch immer weiter anschwoll. Der Bauch wurde geöffnet, gespült und mit einer Schwammdrainage offengehalten, was alle zwei Tage wiederholt wurde. Nach einer Woche begannen aufgrund des Polytraumas und der Bauchfellentzündung die Nieren zu versagen und sie wurde an die Dialyse angeschlossen.
Außer der Oberschenkelfraktur, die wegen der inneren Blutungen noch am Unfallabend notoperiert wurde, konnte keiner der Brüche an den Beinen (alles Trümmerbrüche) wegen des instabilen Gesamtzustandes operiert werden, die Beine wurden in offene Gipsschienen gelegt.
Nach 2 Wochen wurde die Intubation durch ein Tracheostoma ersetzt und das künstliche Koma beendet, aber sie kam nur soweit wieder zu Bewusstsein, dass sie die Augen aufschlug und zukniff nach Anweisung und uns ansah, weinte, den Kopf hin- und herwarf und unter Schmerzen das Gesicht verkrampfte.
Durch die notwendige starke Kreislaufunterstützung wurden zeitweise ihre Hände und Zehen blau, weshalb meine Schwester und ich abwechselnd massiert und gewärmt haben. Über die vergangenen Wochen bekam sie unzählige Blut- und Plasmatransfusionen.
Nach 3 Wochen schien sich ihr Kreislauf-Zustand so weit stabilisiert zu haben, dass die Brüche operiert werden sollten, aber immer wieder zeigte sich bei der Bauchspülung eine spontane Entzündungsverschlechterung (nach 4 Wochen wurden ESBL-Keime nachgewiesen, der zusammengenähte Darm riss wieder auf, das Stoma wurde nekrotisch) mit wieder hohem Fieber und sie entschieden sich dann doch wieder gegen das Richten der Brüche.
Nach 5 Wochen begann ihr Kreislauf immer instabiler zu werden und die Leber zeigte Nekrosen, die Bauchfellentzündung war trotz konstanter Behandlung nicht besser geworden, ihr Bewusstsein glitt immer weiter ab, sie konnte keinen Blickkontakt mehr halten, begann mit Armen und Kopf zu krampfen, verkrampfte das Gesicht bei jeder Berührung ihres Körpers trotz hochdosierter Schmerzmittel und sie brauchte wieder mehr und mehr Kreislaufunterstützung. Es war die Hölle.

Am Mittwoch Morgen haben wir uns nach vielen Besprechungen mit den Ärzten und sehr schweren Herzens entschlossen, sie gehen zu lassen, weil die Ärzte sagten, es sei nach so langer Zeit nicht mehr mit einem Wunder zu rechnen, nachdem einfach nichts heilen würde und sich ihr Zustand jetzt zusehends wieder verschlechterte. Um 8 Uhr wurde das Noradrenalin und die Dialyse abgeschaltet, um 19.40 Uhr ist sie in unseren Armen für immer eingeschlafen.
Meine Schwester und ich waren über die ganzen fünfeinhalb Wochen, abgesehen von wenigen Nachtstunden, in Wechselschichten bei ihr, weil jederzeit mit einer Krise oder plötzlichen Verschlechterung und ihrem Ableben zu rechnen war. Den letzten Tag waren wir beide bei ihr, haben ihr vorgelesen, vorgesungen und mit ihr geredet, bis es vorbei war.
Die Trauerfeier wird am nächsten Donnerstag sein.
Das war der schreckliche, unglaublich schmerzhafte, persönliche Teil.

Der finanzielle Teil wird jetzt auf meine Schwester und mich zukommen.
Auf Anraten der Verkehrspolizei haben wir direkt nach dem Unfall einen Verkehrsrechtsanwalt eingeschaltet, der die Kommunikation mit der Versicherung des Unfallverursachers übernommen hat. Trotz 100%-Schuld, was schon aus der Aufnahme der Verkehrspolizei und der Untersuchung der Fahrzeuge (kein technischer Defekt, Zeugenaussagen) hervorging, zickt die Versicherung.
Da der Unfallverursacher wegen Schädel-Hirn-Trauma nach wie vor nicht vernehmungsfähig ist und vielleicht auch nie weider sein wird, konnte er keine Angaben dazu machen, warum er plötzlich in den Gegenverkehr gefahren ist. Er ist 32 Jahre alt, alleinstehend. Das Auto, ein sehr altes Fahrzeug, hatte er erst 3 Tage vor dem Unfall bei dieser Versicherung versichert, die Erstprämie war noch nicht überwiesen.
Es hat 5 Wochen gedauert, bis die Versicherung von den anwaltlich geforderten 60.000 € gegenrechenbaren Vorschuß 26.000 € überwiesen hat. Das entspricht in etwa der Summe, die inzwischen durch Totalschaden Kfz (war erst ein paar Monate alt), Abschlepper, Standgebühr, Verschrottung, Abmeldung, Gutachter, Anwalt, Fahrtkosten zum Krankenhaus und Parkhausgebühren schon angefallen sind und durch die Beerdigung kommende Woche noch anfallen werden.

Die Versicherung hat bereits, als noch Hoffnung bestand, dass unsere Mama überleben könnte (wenn auch mit schwersten bewegungsmäßigen Einschränkungen), anklingen lassen, dass unsere Mutter ja schon alt sei (77) und schon Vorerkrankungen vorlagen (altersbedingte Degenerationserscheinungen und Schmerzen an Wirbelsäule und einem Knie)... als wäre ihr Leben deshalb nichts mehr wert gewesen.
Unsere Mama hatte an schlechten Tagen Schmerzen im Knie und im Rücken, benutzte manchmal einen Stock, aber sie war bis zu dem Unfall vollkommen selbstständig, geistig auf der Höhe und nicht beeinträchtigt, hat ihren Haushalt selbst geführt inkl. Einkaufen, Kochen, Putzen, Bankgeschäften, hat sich ein neues Auto gekauft, ist viel gereist, hat sich mit Freunden getroffen und wir waren im August noch gemeinsam im Urlaub, in dem wir viel gewandert sind, wenn sie gute Tage hatte.

Meine Schwester arbeitet angestellt und hat die Abendschicht im Krankenhaus übernommen, ein paar Tage unbezahlten und ein paar Tage bezahlten Urlaub eingesetzt. Ich bin alleinerziehend, Freiberuflerin mit geringem Einkommen und deshalb temporärer Hartz IV-Aufstocker. Als ich meine Kunden nach dem Unfall um etwas Geduld gebeten habe, damit ich mich um meine Mama kümmern kann, sind zwei davon abgesprungen und haben ihre Aufträge storniert, was für mich ca. 2.500 € Ausfall bedeutet. Gearbeitet und somit Geld verdient habe ich seit dem Unfall nichts, weil ich bis zum Spätnachmittag an ihrem Bett war und mich danach noch um meinen Sohn (der auch völlig durch den Wind war und ist) und Haushalt kümmern musste - mal abgesehen davon, dass ich körperlich und emotional fix und fertig war und bin. Ich stehe völlig neben mir, kann mich nicht konzentrieren, habe schreckliche Alpträume, kann seit Wochen nicht mehr durchschlafen.

Die Versicherung findet, dass es ja unsere Entscheidung war, so viel Zeit im Krankenhaus zu verbringen, das wäre ja nicht zwingend nötig gewesen.
Außerdem war das Leiden unserer Mutter als nicht so dramatisch anzusehen, weil sie ja zeitweise im künstlichen Koma lag und hochdosierte Schmerzmittel bekam.
Wer ihren wochenlangen Kampf mitansehen, miterleben musste, der kann das nicht anders als hochgradig ignorant und zynisch finden.

Der Anwalt, den wir engagiert haben, war etwas erstaunt, als wir ihn vor 3 Wochen auf Schmerzensgeld für unsere Mama und uns angesprochen haben. Er meinte, da könne man sich mit der Versicherung sicher einigen, das müsse man nicht einklagen. Nach der bisherigen Reaktion der Versicherung halte ich das für utopisch.
Leider hat er uns nicht auf sowas wie ein Schmerztagebuch hingewiesen, dass wir sicher für sie hätten führen können, wir waren ja immer bei ihr - jetzt ist das rückblickend etwas schwierig. Es wird natürlich einen Arztbrief geben, der aber noch nicht erstellt ist, aber darin sind ja nur die Diagnosen und die Behandlung aufgelistet, nicht ihre Qual.
Ich habe einige Fotos und am Tag vor ihrem Tod ein kurzes Video für ihren Bruder gemacht, der nicht kommen konnte. Allerdings war sie da schon wieder in die Bewusstlosigkeit abgetaucht.

Da unser Anwalt bei der Frage sehr unkommunikativ ist, frage ich deshalb hier:

Was müssen wir für die Verhandlungen um Schmerzensgeld beachten?
Welche Unterlagen erstellen, bereithalten?
Spielen ihre Vorerkrankungen, ihr Alter, dafür eine Rolle?
Spielt die emotionale Belastung meiner Schwester, meines Sohnes und mir eine Rolle? Mein Verdienstausfall?
Muss die gegnerische Versicherung für die durch die Regelung ihrer Angelegenheiten auftretenden Kosten aufkommen, die neben der Beerdigung anfallen? (Wohnungsauflösung, Entrümpelung, Behördengänge, Gebühren, etc.)

Vielen Dank fürs Lesen und für konstruktiven Rat -
Kambesembi
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Kambesembi,

willkommen hier im Forum und mein herzliches Beileid zum tragischen Unfalltod Euer lieben Mutter.

Leider reagieren heute Versicherungen sehr unmenschlich und wehren sich häufig berechtigte Ansprüche auszubezahlen. Die Abwicklung erstreckt sich schon im Normalfall über Monate, also du brauchst viel Geduld. Das heißt auch, du kannst die Angelegenheit in aller Ruhe durchdenken und Eurem Anwalt die Daten und Fakten liefern. Nimm die Schreiben der Versicherung als Automatismus aus Textbausteinen eines Standard PC Programms und lege dir einen schützenden Kokon zu.

Die Gegenseite geht erstmal davon aus: es wird folgenlos ausheilen. Wenn nicht, wollen sie ihre Kosten minimal halten. So bei einem Anspruch auf Unfallrente, bei dem es vertragsrechtlich davon abhängt, wieviel % sie wegen Vorerkrankengen abziehen können und die Versicherung nur noch gemindert auszahlen brauchen.

Menschenleben ist Menschenleben, egal ob Säugling oder Greis, Vorerkrankungen spielen bei Todesfolge meines Wissens keine solch bedeutende Rolle, da hat Euer beratender Anwalt recht. Die Abwicklung erfolgt nach Standards und dazu gehört auch der Posten Schmerzensgeld. Die Versicherung weiß ja auch erst jetzt von dem tragischen Ausgang und wird sich dann erst melden können.

Falls ihr über die bis jetzt einmal gezahlten 26T eine weitere Vorauszahlung bis zur endgültigen Abrechnung braucht, könnt ihr es erneut über den Anwalt anfordern. Deinen Verdienstausfall kannst du geltend machen, ebenso die Beerdigungskosten. Das Kümmern um Wohnung gehört zum Haushaltsführungsschaden, das weiß aber alles ein Anwalt, frag ihn doch mal nach einer Liste. Ein Schmerztagebuch über diese 6 schrecklichen Wochen bringt nichts. Es stehen ja die massiven Verletzungen fest und natürlich auch die Todesursache. Ihr habt da nichts versäumt und nichts falsch gemacht.

Jetzt ist erstmal die Trauerarbeit, die Beerdigung und andere Dinge wichtig. Vergesst nicht dabei jeden Tag einmal innezuhalten und Euch selber Momente der Ruhe und Untätigkeit zu gönnen.

Zum Trost hier ein paar Zeilen, die mir damals über den Weg gelaufen sind:

WIE DAS BLATT VOM BAUM
LÖST SICH DER MENSCH
VN SEINEM LEBEN
VON SEINEN LIEBEN
VON SEINEM GLÜCK
VON SEINER FREUDE
VON SEINEM LEID
VON SEINEM SCHMERZ
UND FÄLLT IN GOTTES HAND!

Alles Liebe
Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kambesembi

auch mein herzlichstes Beileid für dieses traumatische, schmerzliche Erleben, das ihr hier durchleben musstet.

Ich denke, ihr werdet noch einige gute Infos erhalten.

Sicher hat euer Anwalt den Polizeibericht u. die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft angefordert? Lasst sie euch in Kopie geben.

Hebt euch alle Unterlagen auf, die die Kosten belegen, die euch aufgrund des Unfalls entstanden sind, auch schreibt euch die Fahrtkosten auf.

Lasst euch vom Krankenhaus nicht nur den Arztbrief geben, sondern auch die komplette Patienten- u. Pflegeakte des Krankenhauses. Darin steht, welche Verletzungen eure Mutter hatte, welche Medikamente sie erhalten hat, welche Therapien usw. für jeden Tag aufgelistet. Da habt ihr schon mal was in der Hand, was ihr verwenden könnt.

Etliche Infos findet ihr hier:

https://www.adac.de/infotestrat/unf...g-deutschland/default.aspx?quer=unfallbericht

http://www.kasparek-kollegen.de/inf...e-dritter-beim-tod-von-personen-bei-unfaellen

http://www.unfallrechtler-stuttgart.de/unfallschaden-a-z/verkehrsunfall-mit-todesfolge/

Ich wünsche euch, dass ihr das alles gut verkraftet - holt euch psychologische Hilfe, wenn es nötig ist, damit ihr das alles verarbeiten könnt.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Danke.

Die Parkbelege haben wir aufgehoben, die Rechnungen die bisher zu bezahlen waren natürlich auch.
Der Anwalt konnte bisher nur erreichen, dass ihm von der Polizei eine verkürzte Akteneinsicht zugeschickt wurde, in der aber nicht mehr drinsteht, als wir sowieso schon wissen. Ein Strafverfahren ist natürlich wegen des Verkehrsdeliktes mit Todesfolge anhängig, aber noch in der Schwebe wegen der ausstehenden Vernehmung des Unfallverursachers.

"Lasst euch vom Krankenhaus nicht nur den Arztbrief geben, sondern auch die komplette Patienten- u. Pflegeakte des Krankenhauses."

Wir hatten im Krankenhaus am Tag nach ihrem Tod darum gebeten, dass wir eine Kopie des Arztbriefes erhalten, aber uns wurde erklärt, dass das nicht geht (auch nicht als bezahlte Kopie), den würde nur ihr Hausarzt erhalten und wir könnten ihn uns ja dann dort kopieren lassen. Ich dachte bis dahin eigentlich, dass man darauf ein Recht hat, schließlich geht es um die Daten unserer Mama und meine Schwester und ich haben eine Vorsorgevollmacht und waren auch all die Zeit vorort.
Von der Patienten- und Pflegeakte war gar keine Rede. Haben wir das Recht, deren Aushändigung (in bezahlter Kopie) zu verlangen?

Danke und Gruß,
Kambesembi

 
Hallo Kambesembi,

mein herzlichstes Beileid!

Du hast ein Anspruch auf die komplette Krankenakte. Du und Deine Schwester sind Erben. Klar sollte das notariell bestätigt sein (Kosten muß evtl. auch die Gegnerische übenhmen!)
Lass die Krankenhaus-Akte vom Anwalt anfordern ( natürlich bezahlt ihr die Kopiererei).
Und : das Ableben eurer Mutter bestätigt doch schon, dass es wichtig war, jede freie Minute bei ihr zu verbringen!
Trauert in Ruhe, laßt euch nicht "kirre" machen von der Gegnerischen!

Hinterfragt hier die Tipps eures Anwaltes und notiert Alles, was euch so in den Kopf schießt ( Betreuung der Kinder entfällt jetzt, niemand erledigt die Bügelwäsche, alles was Mamas und Omas so leisten eben).

Kämpft!
LG
Aramis
 
Neues Mandat?

Ich muss schon wieder um Rat bitten.
Wir haben das mit der Anforderung der Kranken und Pflegeakte an den Anwalt weitergegeben. Aber davon abgesehen, stiftet die Kostenübernahme gerade neue Verwirrung.
Der Anwalt sagt jetzt, für das Eintreiben der Beerdigungskosten bräuchte er ein neues Mandat, weil das unsere direkten Ansprüche als Erben wären und es nicht um die Eintreibung der Ansprüche unserer Mutter geht - was dann auch von uns getragen werden müsste, nicht von der gegenerischen Versicherung. Das verstehe ich jetzt nicht, die Erstattung der Beerdigungskosten und die Forderung von Schmerzensgeld steht doch im Zusammenhang mit dem Unfall und ist eine Folge davon und die anwaltlichen Kosten in diesem Zusammenhang muß die gegnerische Versicherung doch übernehmen - oder habe ich das nicht richtig verstanden? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand Kapierhilfe leisten könnte.

Er schrieb:
[FONT=&quot]Die Anspruchsgrundlage für die Beerdigungskosten ist § 844 BGB in Verbindung mit § 1968 BGB. Anspruchsinhaber ist hier der Erbe bzw. die Erben, wobei der Umfang der Ersatzpflicht eines Schadenersatzpflichtigen der Kostentragungspflicht der Erben für eine standesgemäße Beerdigung des verstorbenen Verletzten entspricht.[/FONT]
[FONT=&quot]Konkret handelt es sich hier im Rahmen der Standesgemäßheit um die Kosten für Sarg, Grabstelle, Trauerfeier, Trauerkleidung der Erben, Trauerkarten- und Anzeigen, Erstbepflanzung (nicht laufende Pflege) der Grabstelle.[/FONT]
[FONT=&quot]Welche Beerdigungskosten im einzelnen eventuell noch angemessen sind, richtet sich nach den individuellen Verhältnissen. [/FONT]
[FONT=&quot]Bei diesem Ersatzanspruch handelt es sich um einen direkten Anspruch der Erben. Ein solcher Anspruch ist von den geerbten Ansprüchen der Verstorbenen zu unterscheiden. [/FONT]
[FONT=&quot]Da es sich um eine gesonderete Anspruchsgrundlage und um Personenverschiedenheit handelt, liegt auch eine neue anwaltliche Angelegenheit vor, so dass ich von Euch in der Eigenschaft als Erben für die oben dargestellten Ansprüche eine neue Vollmacht benötige, um gegenüber der Gegenseite auftreten zu können. [/FONT]
[FONT=&quot]Dieses Vollmachtsformular übersende ich mit gesonderter Post und bitte um kurzfristige unterschriebene Rückübermittlung.[/FONT]
 
Hallo Kambesembi,

Kapierhilfe- gut getroffen!

Nee, für mich wiederspricht sich die Erklärung des Anwaltes:
einerseits gehört die Beerdigung in die Schadensregulierung der Verstorbenen, andererseits sollt ihr eine neue Vollmacht ausstellen?

Hoffentlich meldet sich noch jemand zu diesem Thema!

VG
Aramis
 
Hallo Kambesembi,

es kann natürlich sein, dass ihr dem Anwalt eine neue Vollmacht geben müsst, damit er euch vertritt. Die Kosten würden dann aber trotz allem durch die HPV beglichen werden müssen. Lies noch mal die Links durch, die ich dir geschickt habe. Falls du trotzdem unsicher bist, ruf doch einfach mal bei einem der großen Autoclubs an und erkundige dich dort (ADAC, ACE und wie sie alle heißen). Vielleicht seid ihr ja sogar in einem Mitglied und bekommt von dort kostenlos Auskunft?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
hallo Kambesembi,

ich versuche mal eine kurze antwort.

Der Anwalt sagt jetzt, für das Eintreiben der Beerdigungskosten bräuchte er ein neues Mandat, weil das unsere direkten Ansprüche als Erben wären und es nicht um die Eintreibung der Ansprüche unserer Mutter geht - was dann auch von uns getragen werden müsste, nicht von der gegenerischen Versicherung.

es sind rechtl. gesehen zwei verschiedene sachverhalte, "die Forderung von Schmerzensgeld" betrifft den schaden und geltendmachung von ansprüchen des unfallopfers direkt die auf die erben übergingen, hier handelt ihr aus einem anderen rechtsgrund als bei den "Beerdigungskosten", die kraft gesetz von den erben zu tragen sind.

sieh dir dazu die gen. §§ an, dann ist es vll verständlicher.

§ 1968 Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

das ist erst mal das, was jeden erben trifft. nun hast du aber aus dem unfallereignis den anspruch, die kosten geltend zu machen nach den schadensersatzbestimmungen aus

Unerlaubte Handlungen

§ 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die
Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.

das bezieht sich also direkt auf die bestimmung deiner gesetzl. kostentragungspflicht, die damit vom schädiger zu ersetzen ist. es ist etwas verzwickt, aber erscheint folgerichtig.
es ist sicher vor allem für den RA von bedeutung, weil damit eine neue sache ggü. der versicherung läuft, auch kostenrechtlich.


gruss

Sekundant
 
Danke für die Erklärung.
Dass er also ein gesondertes Mandat benötigt, kann ich jetzt verstehen.

Wenn die Kosten der Beerdigung aber vom gegnerischen Versicherer getragen werden müssen, fallen darunter dann nicht auch die Anwaltskosten, die zu ihrer Eintreibung" notwendig sind?
Auf den Seiten, die Rudinchen verlinkt hat, ist immer nur pauschal von einer "Übernahme der Anwaltskosten" durch die Versicherung des Unfallverursachers die Rede, die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallen. Fallen darunter dann die Anwaltskosten, die durch die Unfallfolge "Tod" und die Bestattung und die Geltendmachung ihrer Kosten anfallen nicht? Oder doch?
 
Angehörigenschmerzensgeld



Fakten

Zunächst können Angehörige einen eigenen Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Unfallereignisses haben, wenn sie selbst und unmittelbar Verletzungen aus dem Unfallgeschehen davon getragen haben. Weitere Informationen finden Sie unter Schmerzensgeld.

Davon losgelöst ist ein Anspruch auf (Angehörigen-)Schmerzensgeld, der in den Fällen zum Tragen kommt, in denen ein Familienangehöriger vom Tode eines nahen Angehörigen erfährt, ohne selbst beim Unfallgeschehen dabei gewesen zu sein (sogenannter Fernwirkungsschaden).

Daneben besteht noch eine weitere Fallgruppe des Angehörigenschmerzensgeldes, wenn jemand schwere, lebensbedrohliche Verletzungen eines Angehörigen oder sogar dessen Unfalltod unmittelbar miterlebt.

Diese beiden Fallgruppen werden zusammengefasst als "Schockschäden", die zum Schmerzensgeld berechtigen, ohne dass eine eigene physische Verletzung als unmittelbare Unfallfolge vorliegen muss.

Letztlich ist noch der Fall denkbar, wonach jemand selbst am Unfall beteiligt ist und eigene Schmerzensgeldansprüche entstanden sind, der Verletzte aber zugleich den Unfalltod eines nahen Angehörigen - z.B. im selben Pkw - miterleben muss und er deshalb seinen weiteren Angehörigenschmerzensgeldanspruch (Schockschaden) beim KH-Versicherer geltend machen kann.

An die Regulierung des Angehörigenschmerzensgeldes sind jedoch besondere Anforderungen zu stellen. Nach der Rechtsprechung müssen psychische Beschwerden vorliegen, die einen eigenen Krankheitswert besitzen. Die psychopathologischen Ausfälle in diesem Zusammenhang müssen dann von einiger Dauer sein.

Damit soll eine Abgrenzung von der "normalen" Trauer vorgenommen werden können. Nicht dem Schmerzensgeldanspruch eines Angehörigen unterfallen daher Beeinträchtigungen wie Trauer, Depression, Unlust, Antriebsschwäche und dergleichen, weil dieses als "normales Trauermaß" definiert ist. Erst wenn ein eigener pathologischer Zustand, d.h. eine verifizierbare Erkrankung dieser mentalen Probleme erkennbar ist, liegt eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vor, welche zur Gewährung von Angehörigenschmerzensgeld führt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass derartig traumatisierte Menschen natürlich nicht nur einen Anspruch auf Angehörigenschmerzensgeld haben, sondern in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Ersatz von:


Die Rechtsprechung ist zum Teil hinsichtlich des Angehörigenschmerzensgeldes uneinheitlich. Der kleinste gemeinsame Nenner in der Rechtsprechung ist jedoch das Erfordernis, dass nur Familienangehörige (im Unterschied zu Unfallhelfern wie Polizisten, Feuerwehrleuten, Notärzten, Sanitätern etc.) den Anspruch haben sollen. Fernerhin müssen die anspruchsberechtigten Familienangehörigen entweder persönlich die Unfallsituation miterleben, in der ein Angehöriger lebensbedrohlich verletzt oder den Unfalltod erleidet oder aber die Familienangehörigen müssen einen Schock bei der Übermittlung der Todesnachricht erlitten haben. Erst wenn sich dann ein krankhafter Zustand von einiger Dauer diagnostizieren lässt, entsteht ein rechtlicher Anspruch auf Angehörigenschmerzensgeld.

Die Regulierung eines Angehörigenschmerzensgeldes setzt neben großem menschlichen Einfühlungsvermögen differenzierte juristische Kenntnisse voraus. Nur der Anwalt, der die dogmatischen Grundlagen für diese rechtliche Besonderheit verstanden hat, ist in der Lage, z.B. einem behandelnden Arzt die erforderlichen und richtigen Fragen zu stellen. Wenn an dieser Stelle nicht sauber gearbeitet wird, wird der nach dem Gesetz hier erforderliche Strengbeweis nach § 286 ZPO nicht erbracht und damit können Angehörige leer ausgehen, obgleich an sich ein Anspruch auf Angehörigenschmerzensgeld besteht. Daneben kann ein Angehörigenschmerzensgeld geltend gemacht werden für den erlittenen Schockschaden, wenn ein naher Angehöriger Opfer eines Unfalls geworden ist.
Veröffentlichungen

zfs 2012, 6 ff. - Angehörigenschmerzensgeld - Überwindung eines zivilrechtlichen Dogmas.pdf

Hallo
viel zu lesen bei Rechtsanwälte Schah Sedi und Schah Sedi
 
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