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Fremdverschuldeter Verkehrsunfall mit Todesfolge

Danke, die Kapitel über Angehörigenschmerzensgeld hatte ich bereits gelesen in den angegebenen Links der verschiedenen Anwälte. Ob wir das geltend machen wissen wir noch gar nicht, erst mal geht es uns um die Erstattung aller Kosten im Zusammenhang mit dem langen Krankenhausaufenthalt, den Qualen, die unsere Mama bis zu ihrem Tod aushalten musste und den Kosten, die durch Bestattung und Regelung ihrer Angelegenheiten anfallen.
Auch in obigem Link, wie auch in allen anderen, findet sich allerdings nirgends die klare Antwort auf meine Frage, wer die Anwaltskosten für die Geltendmachung eben dieser Kosten tragen muss, die ab dem Tod anfallen, wenn das Unfallopfer verstirbt - die gegnerische Versicherung oder die Erben?
 
Um den Beitrag abzuschließen, wollte ich hier nochmal eine Aktualisierung einfügen.
Die Anwaltskosten wurden ohne Rechtsstreit komplett von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.

Bezüglich des Schmerzensgeldes haben wir eine außergerichtliche Einigung in Höhe von 25.000 € erreicht.

Gestern fand die Gerichtsverhandlung gegen den Unfallverursacher statt. Wie sich herausgestellt hatte, verursachte er den Unfall unter erheblichem Drogeneinfluss (Kokain und Crystal Speed) auf der Rückfahrt von seinem Dealer. Er war vollumfänglich geständig, was die Verhandlung für uns als Angehörige besser erträglich machte, wenn man davon überhaupt sprechen kann.
Der gesamte Umgang des Gerichts, von Staatsanwältin über Verteidiger, Schöffen bis zum Richter, mit unserer Mama als unschuldiges Unfallopfer und auch mit unserem Leid als Familie war sehr respektvoll.
Der Angklagte wurde mit all der Qual konfrontiert, die er unserer Mama zugefügt hat, musste sich auch Videos aus dem Krankenhaus ansehen.

Aufgrund der schlechten Sozialprognose (Drogenabhängigkeit seit 17 Jahren, 2 erfolglose stationäre Entziehungskuren in den letzen 2 Jahren, hohe Verschuldung wegen des Drogenkonsums, weiterer Drogenkonsum seit dem Unfall) wurde er wegen schwerem Eingriff in den Straßenverkehr unter Drogeneinfluss und fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Kosten des Verfahrens trägt er.

Wir hoffen sehr, dass wir jetzt endlich zur Ruhe kommen können.
Danke an alle Forumsmitglieder, die sich die Zeit genommen hatten, meine Fragen zu beantworten.
 
Es tut mir sehr leid, was Euch geschehen ist...wir machen grad so ziemlich dasselbe durch.mein Vater ist 6 Wochen nach dem Unfall verstorben. Meine Mutter kämpft noch immer...der Unfall war Ostern. Darf ich Dich Fragen, ob und welche Kosten Ihr erstattet bekommen habt ausser Schmerzensgeld?alles Gute und lieben Gruß
 
Hallo Mone,
es tut mir sehr leid, dass auch du sowas mitmachen musst und deinen Vater verloren hast.
Zuerst muss ich mein letztes Posting korrigieren, denn wie sich nun herausgestellt hat, bezieht sich das Angebot der Versicherung nicht auf Schmerzensgeld (so hat es uns der Anwalt zuerst gesagt), sondern soll eine Abfindung darstellen, mit der wir auf jegliche weitere Ansprüche - auch die Dritter - verzichten, selbst wenn uns die Kosten bisher noch gar nicht bekannt sind. Also haben wir nicht unterschrieben und machen jetzt einen Gegenvorschlag, der Ausnahmen von der Abfindung enthält - wie z.B. evtl. noch nicht in Rechnung gestellte Anwaltskosten oder Heilbehandlungskosten aus dem Krankenhausaufenthalt. Dass da nichts mehr offen ist, müssen wir uns erst schriftlich bestätigen lassen. Ob sie das dann ihrerseits unterschreiben, ist zweifelhaft. Es geht also leider doch in die nächste Runde.

Bisher wurden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen:

  • Gutachter KFZ und Restwertersatz (Totalschaden)
  • Zuzahlungen zu Heilbehandlungen im Krankenhaus
  • Fahrt- und Parkkosten für meine Schwester und mich für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes
  • Alle Beerdigungskosten inkl. Trauerredner, Trauerfeier, Grabstein, Trauerkleidung, Trauerkarten, Todesanzeige
  • Postnachsendeantrag
  • Für die Rechtsanwaltskosten gibt es eine Zusage, die sind jedoch bisher noch nicht bezahlt, wie wir grade erst erfahren haben
  • Um das Schmerzensgeld, bzw. eine angemessene Abfindungssumme wird nun weiter verhandelt und eine Abfindung nur unterzeichnet, wenn wir von allen Kostenstellen eine Bestätigung haben, dass hier keine Regressforderungen mehr bestehen - zum Beispiel von der Krankenkasse unserer Mama an die Versicherung des Unfallverursachers.
Alle Belege wurden im Original über den Anwalt bei der Versicherung eingereicht.
Die Verhandlungen mit der Versicherung sind menschenunwürdig, anders kann man das nicht nennen. Oder eher: das Verhalten der Versicherung ist schamlos, dreist, erbärmlich und unmenschlich, seit es um Schmerzensgeld geht. Aber wenn man hier etwas querliest, dann ist das wohl leider eher das Übliche als die Ausnahme. :(



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Aber das Schmerzensgeld, welches Ihr fordert, ist doch nicht das Angehörigenschmerzensgeld oder? Es ist doch das vererbbare oder? Fahrtkosten wurden mit 31 Cent vergütet?Euch weiterhin viel Kraft und Erfolg beim Kampf gegen die Versicherung. LG
 
Nein, es ist der vererbte Schmerzensgeldanspruch unserer Mama für die 6 Wochen bis zu ihrem Tod, der zu klären ist.
Unsere eigene Belastung - seelisch , körperlich und wirtschaftlich - hätte exakt dokumentiert werden müssen, durch Protokollführung, auch durch eigene ärztliche Gutachten - und ehrlichgesagt hatten wir in diesen schrecklichen Wochen ganz andere Prioritäten als selbst zum Arzt zu gehen oder irgendwelche Besuchstagebücher zu führen, denn es ging einfach nur darum für unsere Mama da zu sein und ansonsten irgendwie zu funktionieren.
Für mich waren das allein 8 Wochen kompletter Arbeitsausfall - aber wie ich in deinem anderen Tread schon geschrieben hatte, sieht die Versicherung die Tagesschichten auf der Intensivstation als mein Privatvergnügen an. Natürlich könnte man auch klagen, aber ehrlichgesagt habe ich dafür nicht genug Kraft, ich bin froh wenn ich den Alltag hinkriege derzeit.
 
Hallo,

vielleicht sind für euch von diesen Urteilen Teile hilfreich (Az kopieren und in Suchmaschine des www eingeben):

„Schockschaden“ – eigene Lebensgefahr – Miterleben des Unfalltodes eines nahen Angehörigen kommt maßgebliche Bedeutung für die Anerkennung eines psychischen Gesundheitsschadens zu
Urteil des BGH vom 27.01.2015 – VI ZR 548/12 –DOK 750.11:750.12

PTBS nach Auffinden des eigenen, verletzten Kindes nach Unfall – haftungsausfüllender Zurechnungszusammenhang – Nichtfortführung einer Therapie – Schadenminderungspflicht – ICD10: F43.1
Urteil des BGH vom 10.02.2015 – VI ZR 8/14 – DOK 750.11:750.12:751.1

LG
 
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