Kambesembi
Neues Mitglied
Danke, die Kapitel über Angehörigenschmerzensgeld hatte ich bereits gelesen in den angegebenen Links der verschiedenen Anwälte. Ob wir das geltend machen wissen wir noch gar nicht, erst mal geht es uns um die Erstattung aller Kosten im Zusammenhang mit dem langen Krankenhausaufenthalt, den Qualen, die unsere Mama bis zu ihrem Tod aushalten musste und den Kosten, die durch Bestattung und Regelung ihrer Angelegenheiten anfallen.
Auch in obigem Link, wie auch in allen anderen, findet sich allerdings nirgends die klare Antwort auf meine Frage, wer die Anwaltskosten für die Geltendmachung eben dieser Kosten tragen muss, die ab dem Tod anfallen, wenn das Unfallopfer verstirbt - die gegnerische Versicherung oder die Erben?
Auch in obigem Link, wie auch in allen anderen, findet sich allerdings nirgends die klare Antwort auf meine Frage, wer die Anwaltskosten für die Geltendmachung eben dieser Kosten tragen muss, die ab dem Tod anfallen, wenn das Unfallopfer verstirbt - die gegnerische Versicherung oder die Erben?