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Fremdverschulden + HWS -> wer zahlt Rechnung Klinikum? (privat versichert)

stevehome

Nutzer
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
12
Hallo zusammen,

nachdem wir seit 2005 wegen einer anderen Sache streiten (kann hier im Forum nachgelesen werden) ist uns jemand auf unser Fahrzeug aufgefahren.

Die Schuld liegt bei dem Unfallgegner. (Wir standen brav am Stoppschild, wurden von hinten gerammt.)

Meine Frau hatte eine HWS-Distorsion, deswegen waren wir am Sonntag im Klinikum.

Frage:
Meine Frau ist privat versichert.
Kann ich die Rechnung des Klinikums auf die gegnerische Versicherung abwälzen?
(Grund: BRE nächstes Jahr nicht gefährden)


Danke für eure Antworten!
Stefan
 
Hallo stevehome,

meinst Du mit BRE Beitragsrückerstattung? Wenn ja, verstehe ich momentan nicht so ganz, was die BRE des nächsten Jahres mit der aktuellen Krankenhausbehandlung zu tun hat. Wäre schön, wenn Du das noch erläutern könntest.

Zu deiner Frage kann man ansonsten nur sehr allgemein antworten: grundsätzlich ja.

Voraussetzung ist allerdings, dass
1. die gegnerische Haftpflicht ihre 100-prozentige Haftung anerkennt und
2. die HWS-Distorsion deiner Frau als Unfallfolge anerkennt

Habt ihr denn schon Resonanz von der gegnerischen Haftpflicht?

Ein Tipp: versäumt keinesfalls wichtige Diagnostik (Ariel hat hierzu viele wichtige Beiträge geschrieben). Lieber auf die Beitragsrückerstattung verzichten und stattdessen eine saubere Beweislage präsentieren!

Deiner Frau gute Besserung, Gruß
Joker
 
Hallo stevehome,

meinst Du mit BRE Beitragsrückerstattung? Wenn ja, verstehe ich momentan nicht so ganz, was die BRE des nächsten Jahres mit der aktuellen Krankenhausbehandlung zu tun hat. Wäre schön, wenn Du das noch erläutern könntest.

Ja, ich meine die Beitragsrückerstattung.
Wir bekommen sie für 2007 ja erst in 2008, also nächstes Jahr, aber faktisch ist es natürlich die BRE 2007, also dieses Jahr, da hat du natürlich recht.

Voraussetzung ist allerdings, dass
1. die gegnerische Haftpflicht ihre 100-prozentige Haftung anerkennt und
2. die HWS-Distorsion deiner Frau als Unfallfolge anerkennt

Zu 1.: davon gehe ich aus - eindeutige Sachlage, da bin ich mir absolut sicher.
Zu 2.: JA ich denke mal schon, warum auch nicht? Keine Vorschäden, zeitlicher Zusammenhang, das sollte mir gelingen oder?

Ein Tipp: versäumt keinesfalls wichtige Diagnostik (Ariel hat hierzu viele wichtige Beiträge geschrieben). Lieber auf die Beitragsrückerstattung verzichten und stattdessen eine saubere Beweislage präsentieren!

Was meinst du damit?
Waren im Klinikum und habe 2 Atteste: in jedem steht "Diagsose: HWS-Distorsion" - sollte doch reichen oder?

Danke für deine Antworten!
Stefan
 
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