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Freitag Gerichtstermin nach 4 Jahren

hallo bascat,

deinen Gefühl solltest du vertrauen.

So wie ich dich verstehe:

wurde die Verhandlung vertagt auf den 08.02.20

weil der gegen. Anwalt sich Gedanken machen soll - falls ja worüber?

Das verstehe ich nicht:

hat der gegen. Anwalt diese Vertagung beantragt - falls ja mit welchen Begründung?

Kann es sein, dass du dazwischen womöglich zur einer psychiat. Begutachtung eingeladen wirst, da der gegner. Anwalt - so wie ich dich verstand - dies vor Gericht indirekt angedeutet hat?

Lg. Rolandi
 
Hallo bascat, Hallo Rolandi,

so, wie ich das verstanden habe, hat der gegnerische Anwalt eine Schriftsatzfrist erhalten, die er nutzen kann, seine Sicht noch einmal darzustellen unter Berücksichtigung der mündlichen Verhandlung.

Hat der Richter bzw. die Richterin tatsächlich gesagt, dass am 08.02.2019 das Urteil verkündet wird, oder wurde gesagt, dass am 08.02.2019 eine Entscheidung getroffen wird. Wenn ersteres zutrifft, sieht der Richter den Fall urteilsreif, wenn Zweiteres zutrifft, geht es darum, eine Entscheidung zu treffen, wie es mit dem Fall weiter gehen soll.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hi :)

das ist mir eben auch nicht klar, die Schlussworte des Richters waren das er im Februar das Urteil festsetzt und ich da nicht zu erscheinen brauche.
So wie ich das verstanden habe macht sich der gegn. Rechtsanwalt noch Gedanken, mehr weiss ich auch nicht.
Mein Anwalt ist auch gleich verschwunden mit den Worten das zieht sich noch hin.

LG
 
Hallo Janniboy,

unglaublich.... Du hast 4 Jahre im Zivilrecht auf einen Termin gewartet?

MfG Jani
 
hallo bascat,

Mein Rat:
schreib doch deinen Anwalt an und frag nach.

Lg. Rolandi
 
Hallo Bascat,
im Sozialrecht ist das 'normal', nicht im Zivilrecht.

MfG Jani
 
Hallo Bascat,

Thema Langzeit:
Beispielsweise hatte ich einen Richter, der bei mir im Haftpflichtprozess vor der Entscheidung stand einen Gerichtsgutachter einzuschalten ausgelegt: Gutachter suchen, Anfrage ob er bereit wäre eines zu erstellen ca. 3 Monate - Terminvergabe, weil diese recht belegt sind 3 Monate - nach Gutachtertermin, Erstellung des Gutachtens 3 Monate, d.h es wird geschrieben, über das Gericht den beiden Seiten zugesandt, jede Seite hat 1 Monat Zeit dazu Stellung zu nehmen und auf die Stellungnahme der Gegenseite zu antworten - neuer Gerichtstermin nach ca. weiteren 3 Monaten - erneuter Gerichtstermin folglich erst ein Jahr später.

Das hat er abgelehnt und einen Vergleichsvorschlag schriftlich formuliert auf den die Gegenseite auch erst einmal Rücksprache halten musste - die wollten sogar, dass ich Leistungen zurückzahlen sollte! Schlussendlich mussten sie mir zigtausend Euro auszahlen.

Also in deinem Fall denke ich, dass der Richter dieses im Raum stehende erneute Gutachten nicht will, wenn er binnen 3 Monaten das Urteil sprechen will. Und du hast ein "gutes" Gutachten für dich, das kann er nicht außer acht lassen.

Zur Verhandlung;
Man kommt sich wirklich wie auf einem fremden Planteten vor. Das ist eine Situation, da werden Lappalien hoch gejubelt und für einen Wichtiges dem Anschein nach unter dem Tisch fallen gelassen. Wichtig ist das, was der Richter in den Akten stehen hat, denn das kann er im stillen Kämmerlein nachlesen und da steht drin, dass der Gutachter einen Zusammenhang deiner CRPS mit dem Unfall sieht.

Die Provokation der Gegenseite und das Herunterspielen von Fakten ist deren Auftrag von den nichtzahlenwollenden Versicherungen, die wollen verunsichern und man fragt sich: wenn der Idiot von gegnerischem Anwalt diese Schmerzen, diese Einschränkungen hätte, ob er sich auch noch so anstellen würde.

Jetzt liegt es am Richter: er hat dich gesehen, er hat einen Eindruck von deiner Glaubwürdigkeit sich machen lassen. Er ist mit den Spielchen der Gegenseite sehr vertraut. Was kannst du tun: abwarten: er schaut sich nochmal alles an, bildet sein Urteil, verfasst es schriftlich bis zum Februar und schickt es den beiden Anwälten zu.

Also ich sehe nicht so schwarz, obwohl einem das Bauchgrummeln auch nach so einem Termin nicht verlässt. Jetzt hast du alles dazu getan zur Gerichtsentscheidung. Falls es gut ausgeht ok. Falls nicht und die Begründung des Urteil es hergibt, dann lass es in der nächst höheren Instanz von neuen Richtern überprüfen.

Was hast du zu verlieren. Jetzt ist erst mal für dich Streitpause bis Februar das Urteil vorliegt. Ruhepause, jetzt kannst du nichts mehr tun. Zeit um sich selber zu kümmern, sich selbst was gutes zu tun, wieder ruhiger zu werden und runter zu kommen. Kraft sammeln, für die Zeit, wenn das Urteil vorliegt um es dann Stück für Stück nach Haken zu durchforsten.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

also meine Rentensache ging ueber das Sozialgericht, die Sache ist schon rum zu meinem Glueck.
Werde meinen Anwalt mal befragen, aber der ist auch nicht so einfach

LG

Hi Teddy,

danke fuer die Worte :) Da hast Du sicher recht. Ich werde jetzt mal tief Luft holen.

LG
 
Hi Leute,

mal kurzes Update, mir wurde im Dezember bei der Verhandlung vom Richter gesagt das er anfang Februar das Urteil faellen will.
Nun bekomme ich das Schreiben das noch ein Gutachten verlangt wird, ein Arbeits-Sozialmed. Gutachten.
Der Richter fordert den Gutachter auf davon auszugehen das ich eine Handgelenksfraktur und ein CRPS habe.

Heisst das fuer mich das er das CRPS nun anerkannt hat als Unfallfolge?

Es nervt natuerlich das es sich nun wieder laenger hinzieht. Fuer was ist dieses Gutachten nun?

Wenn dieses Gutachten durch ist, koennen dann noch mehrere kommen? Habe wirklich mit einem Urteil gerechnet und nicht das es weitergeht wie vorher mit einem Gutachten nach dem anderen.
Nicht sagen ich soll meinen Anwalt fragen, das bringt leider nix, hab noch nie wirklich eine sinnvolle Antwort von ihm erhalten leider.

Danke im Vorraus :)
 
Hallo Bascat,

wenn der Richter dem Gerichtsgutachter aufgibt in seinem Gutachten davon auszugehen, dass eine Handgelenksfraktur und ein CRPS vorliegt, gilt dies als gegeben. Wird also vom Gericht aus anerkannt. Was aber interessanter wäre, ist die Frage nach der Beweisfrage für das Arbeits-Sozialmedizinische Gutachten. Ich gehe mal davon aus, dass für den Richter doch noch offenen Fragen sind bzw. die Gegenseite in einem Antrag ein derartiges Gutachten gefordert hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hi,

danke fuer die Antwort RekoBaer.
Ich kann mir nur vorstellen, da der gegn. Anwalt gesagt hatte das er sich nicht vorstellen kann das man nicht mit einer Hand kochen, Staubsaugen und putzen kann, das der Richter vielleicht einen Anhaltspunkt moechte, was nun mit einer Hand geht oder nicht.

Hoffe das es das dann war und ich endlich mit einem Urteil zu meinen Gunsten rechnen kann :)
 
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