Sekundant
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hallo,
da sollte der beitrag und die aufgeworfene frage beachtet werden, denn damit
hat es in diesem stadium und den zivilrechtlichen anforderungen nichts zu tun. ein schuldanerkenntnis richtet sich hier nach dem BGB - § 781 Schuldanerkenntnis wie schon geschrieben. was die polizei im vorfeld dazu meinte oder welche anderen stellen, ist völlig unerheblich. hier kämen lediglich noch höchst eingeschränkt einwände zum tragen. aber das führt hier zu weit.
gruss
Sekundant
da sollte der beitrag und die aufgeworfene frage beachtet werden, denn damit
Wenn die Polizei nicht sagt das eine Teilschuld besteht, bekommst du höchstens eine Halterhaftung und das sind max. 20%.
hat es in diesem stadium und den zivilrechtlichen anforderungen nichts zu tun. ein schuldanerkenntnis richtet sich hier nach dem BGB - § 781 Schuldanerkenntnis wie schon geschrieben. was die polizei im vorfeld dazu meinte oder welche anderen stellen, ist völlig unerheblich. hier kämen lediglich noch höchst eingeschränkt einwände zum tragen. aber das führt hier zu weit.
gruss
Sekundant