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Freitag Gerichtstermin nach 4 Jahren

hallo,

da sollte der beitrag und die aufgeworfene frage beachtet werden, denn damit

Wenn die Polizei nicht sagt das eine Teilschuld besteht, bekommst du höchstens eine Halterhaftung und das sind max. 20%.

hat es in diesem stadium und den zivilrechtlichen anforderungen nichts zu tun. ein schuldanerkenntnis richtet sich hier nach dem BGB - § 781 Schuldanerkenntnis wie schon geschrieben. was die polizei im vorfeld dazu meinte oder welche anderen stellen, ist völlig unerheblich. hier kämen lediglich noch höchst eingeschränkt einwände zum tragen. aber das führt hier zu weit.


gruss

Sekundant
 
Hallo Jan,

es würde mich schwer wundern, wenn die gegnerische Versicherung nicht unter dem Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bezahlt hätte.
Der Ermittlung der Polizei zur Frage des Mitverschulden kommt in der Tat nur eine Indizwirkung zu. Ob Du mit einem Motorrad die sogenannte gefahrgeneigte Haftung erfüllst und wegen der Art des Fahrzeuges in Mithaftung zu nehmen bist, ist immer eine Einzelfallbeurteilung des Gerichts.

Um Dir eine Mithaftung anzuhängen, muss die Gegenseite erst einmal geeignete Argumente liefern. Sofern das Gericht der Einschätzung der Gegenseite folgt, wird darüber der Beweis erhoben. Ob das der Fall sein wird ist im Übrigen offen.

Mit Gruss
Chumana
 
Hallo Jan,

wurde wirklich ein Schuldanerkenntnis abgegeben oder lediglich eine Zahlung, die zwar 100 % ausmacht, aber unter Vorbehalt gezahlt wurde?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hi, danke euch!
@Rekobär
Also als erstes haben die ja alle bezifferten Ansprüche zu 2/3 erstattet.. anschließend hat mein Anwalt die Haftung zu 100% gefordert. Da wollte die Versicherung nicht mitgehen und erst auf die Ermittlungsakte warten. Die 2/3 haben sich aufgrund der Aussage deren versicherungsnehmers entwickelt.

als die Ermittlungsakte ankam, bekam ich ein Schreiben mit folgendem Satz:
Die Haftung in diesem Schadenfall ist nunmehr geklärt. Wir werden alle unfallbedingten Schäden nun regulieren.

dann kam auch die Abrechnung der restlichen betrage, welche zuvor mit 2/3 abgerechnet wurden... auch begründet mit folgendem Satz:
die bereits bezahlten Unkosten werden wurden nunmehr mit 100 Prozent ausgeglichen.

das was beziffert wurde, waren nur marierielle Güter...


VIELEN DANK!

LG
 
Hallo Jan,

damit ist zwar die Haftungsfrage geklärt, aber und das ist ein beliebtes Spielchen der Versicherungen, heißt nicht, dass sie Deine Verletzungen anerkennen. Das wird noch anstrengend die entsprechenden Beweise zu liefern.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Oh okay aber die haftungssache vom
Unfall an sich haben die wohl rechtsverbindlich zu 100% auf sich genommen...

Morgen ist ja der Termin... ich werde berichten!
Liebe Grüße
 
Soooo meine lieben... Der Gerichtstermin ist vonstatten gegangen und die Bauchgefühle sind sehr komisch.
Der Termin hat ca. 20 Minuten gedauert...

Vorerst mit der Güteverhandlung sowie bei Scheitern zum Übergehen in einem Haupttermin. Güteverhandlung sah so aus, dass alle Argumente zusammen in einem Topf geworfen wurden und die Großkanzlei, dann wie ich vermutet habe die Haftungsfrage auf 60/40 zu deren Gunsten beantragt hat. Dies hat der Richter zum Teil stattgegeben in meiner aktuellen Situation OBWOHL die gegn. Versicherung schon die Haftung zu 100% aufgenommen hatte... Der RIchter meinte es müsste hierzu ein gesondertes Gutachten für den Beweis erstellt werden. Mein Anwalt meinte dann, das kann nicht sein, die Versicherung hat die Haftung schon auf sich genommen. Anschließend fragte der Richter "nach welchen Kriterien wollen sie das Beweisen, dass ein Schuldanerkenntnis der lediglich auf den materiellen Schaden bezogen war" auch auf den immateriellen Schaden gilt?
Da wusste wie immer keine Bescheid... super dachte ich mir...

Anschließend kam das Vergleichsangebot der Gegnerseite.. Lächerlich zum lachen...
Dann kam unser Vergleichsangebot und der Richter traf mit seiner Einschätzung die Mitte...

Keiner konnte sich vergleichen und der Richter sah die Güteverhandlung als gescheitert an.

Im Haupttermin anschließend wurden beschlossen, dass Beweise und Sachverständigengutachten nunmehr erstellt werden....

Ich weiß echt nicht mehr weiter...

Der einzigste Hoffnungsschimmer ist, dass die Anwälte der Versicherung wie vor Gericht angeküngigt nochmal mit Ihrem "Mandanten" also die Versicherung sprechen ob da noch mehr drin ist....

Ich bin ehrlich! Ich wäre sogar mit der Einschätzung des Richters und noch bisschen was oben drauf zufrieden damit ich einfach damit abschließen kann.. Ich kann einfach nciht mehr... FInanziell und auch nicht psychisch... Das macht mich so fertig und kaputt...

Meine Frage wäre nun da ich komplett Neuland in den Themen bin und der eine oder andere hier im Forum sowas schon durchgelebt hat, dass die Verischerung ein Interesse hat das ganze weiterzuführen bis zum Bittern Ende oder auch ein Interesse hat die Sache zu vergleichen ohne, dass wieder zig Gutachten erstellt werden und das Risiko besteht auf allen Kosten sitzen zu bleiben seitens Verischerung?

Ich trage somit kein Kostenrisiko, da Rechtsschutz aber ich bin mental und psychisch so am Ende... Ich halte keine weiteren 2-3 Jahre aus....

LG
 
hallo Jan,

verständlich, dass es belastet, aber hier ist der punkt, der die letzte hürde darstellt und das weiss die versicherung. deswegen auch - und weil richter gerne vergleiche haben, um kein urteil begründen zu müssen (was ihren intellekt zu sehr strapazieren würde) - dieser vorgebliche rückzieher

Anschließend fragte der Richter "nach welchen Kriterien wollen sie das Beweisen, dass ein Schuldanerkenntnis der lediglich auf den materiellen Schaden bezogen war" auch auf den immateriellen Schaden gilt?

somit ist zwar die haftung wohl anerkannt, aber - und das dürfte aus diesem satz zu schliessen sein - wird darauf abgestellt, dass die verletzungen und folgen strittig gestellt werden sollen. hier sind deine befunde, ärztlichen feststellungen und letztlich ein GA gefragt. der richter wird gar nicht anders können, denn werden die verletzungen bestritten, würde er seine kompetenz überschreiten, wenn er in dem stand eine entscheidung treffen wollte. also aus der sicht gar nicht so ungewöhnlich, eher das übliche noch mögliche bestreiten. lass dir die hoffnung durch diesen satz nicht nehmen.


gruss

Sekundant
 
Krass vielen Dank @Sekundant
Also kann ich mich darauf gefasst machen obwohl mein Anwalt auch zu einem Vergleich plädiert hat, dass die gegn. Versicherung nicht mal ansatzweise ihren Vorschlag erhöht und dann auch voll aufs ganze geht? Oder werden die sich schon denken, dass die wenigstens ein Stückenweit die Einschätzung des Richters folgen?

Falls nicht wird das ein sehr weit weit weiter weg

LG
 
derzeit hat die versicherung kaum einen anlass ihr angebot zu erhöhen, wenn es schon auf ein GA hinausläuft und wie schon geschrieben wurde "beschlossen, dass Beweise und Sachverständigengutachten nunmehr erstellt werden....". das bleibt doch erst einmal abzuwarten und das/die GA anschliessend wie üblich zu prüfen. je nach ergebnis wird sich die versicherung aber wirst auch du zu neuen erkenntnissen und ggf weiterer zugeständnisse kommen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Jan,

die gegnerische Versicherung führt grundsätzlich eine Risikobewertung des Prozessausganges durch. Auch denen ist klar, dass der Ausgang ungewiss ist und selbstverständlich auch zu ihrem Nachteil sein kann. Ein Vergleich ist nicht nur für den Richter gut (@Sekundant hat die Gründe dafür schon gut beschrieben), sondern auch für die Versicherung, da damit die Kosten eingegrenzt werden können. Deshalb hat der gegnerische Anwalt auch die Rücksprache mit seiner Mandantin angekündigt.

Bevor die gegnerischen Rechtsanwälte in die Verhandlung gehen, bekommen sie von ihrer Auftraggeberin eine Zielvorgabe und einen sogenannten Spielraum. Dieser wurde in Deinem Fall offensichtlich durch die Vorgabe des Richter nur etwas überschritten. Wäre er weit überschritten worden, hätte der Anwalt von vornherein den Vergleich in Höhe der Vorgabe des Richters abgeblockt.

Soll heißen, am Anfang der nächsten Verhandlung wird der gegnerische Anwalt seine Rückspracheergebnisse kundtun und danach entscheidet der Richter, wie es weiter geht.

Ich war ja am Freitag auch bei Gericht und der Gerichtsgutachter hatte wohl, wie von mir erwartet, das Flattern bekommen (die Frau vom Kläger saß hinter dem Gerichtsgutachter und hat ihn beobachtet und fragte mich anschließend, ob er einen Tattrich hat, er hätte am ganzen Körper gezittert). Er kannte mich ja schon und ihm war sichtlich unwohl bei dem Gedanken von mir befragt zu werden. Nun denn, der vorsitzende Richter (es war eine Dreierkammer) sagte, dass der Beisitzer nur noch bis zum 01.03. nächsten Jahres der Kammer angehört und dann an ein anderes Gericht wechselt. Danach würde ein neuer Beisitzer in die Kammer kommen und ob die Beweisaufnahme trotzdem weiter durchgeführt sollte. Der Klägeranwalt hat sich dann mit seinem Mandanten besprochen und die Entscheidung kundgetan, dass die Beweisaufnahme erst mit der Neubesetzung der Kammer fortgesetzt werden solle. (Der Gerichtsgutachter war sichtlich erleichtert und verschwand so schnell er konnte).

Was will ich damit sagen? Es kann Dir passieren, dass Du im Laufe des Prozesses einen Richterwechsel erfährst und dessen Meinung dann anders ist, als die des jetzigen Richters.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hi Leute,

hatte ja wie weiter oben geschrieben nun nach 3,5 Jahren meinen Gerichtstermin wegen Schmerzensgeld und Haushaltsfuerhrungskosten.

Mir ist klar das man realistisch bleiben muss, aber ich muss sagen ich bin entsetzt.

Der gegnerische Anwalt musste dauernd in seinen Papieren rumkramen und war total konfus, dachte das wuerde dann fuer meinen Fall sprechen aber hmmmm, das war dann wohl nicht so.
Mein Anwalt hat eigentlich nicht viel gesagt und auf meine Anfragen wurde ich abgewinkt oder geschuscht.

Am Anfang der Befragung ging es um wie es vor dem Unfall war und wie es jetzt nach dem Unfall aussieht. Habe CRPS linke Hand, nach 2 Fraktionen nach Autounfall.
Habe das nach meiner Sicht beschrieben, dann ging es ueber zu Fragen des gegn. Anwalts, der wissen wollte was ich zum Fruehstueck esse und ob ich wirklich meinem Mann auch das Fruehstueck gemacht habe???

Dachte dann eigentlich das es zur Befragung zu meinen Schmerzen geht und ggf. die Medikamente die ich nehme, was ja auch ein Teil meiner Unfaehigkeit ausmacht meine Hausarbeit zu machen. Das ging aber total unter.

Dann meinte der gegn. Anwalt das es doch seltsam sei das ich mal 2 Monate dazwischen hatte, wo ich nicht bei einem Arzt war. Somit konnte ich ja keine Schmerzen haben. Tatsache ist das ich jeden Monat durchgehend seid dem Unfall eine Krankmeldung habe. Diagnose Schmerzen.

Die Sachverstaendigen vom Gutachten machten klar das das CRPS im zeitl. Zusammenhang mit dem Unfall stand und mein Zustand nachvollziehbar waere. Der gegn. Anwalt sah das anderes und sagte es muesste wohl erstmal abzuklaeren ob ich nicht einen tieferliegenden psychischen Schaden haette der das ganze ausloest. Die Sachverstaendigen sagten das es keinerlei Anhaltspunkte zu so etwas gaebe. Aber gegn. Anwalt hat sich da seine Meinung dazu fest gemacht, und angedeutet das dies erstmal abgeklaert werden muesste.

Nun hiess es das der gegn. Anwalt bis Ende Jan. zeit hat sich seine Gedanken zu machen.
Am 08.02. naechsten Jahres soll das Urteil gefaellt werden, das sagte der Richter, und ich brauche dazu nicht zu erscheinen.

Das wars? Das soll eine Einschaetzung geben wie es mir geht und was man so durchmachen musste?
Faellt nun der Richter das Urteil oder muss ich wieder zu voellig sinnfreien Untersuchungen?

Bin gespannt was dabei rauskommt, habe aber echt ein schlechtes Gefuehl dabei.

LG
 
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