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Freie Gutachterwahl

loelli06

Nutzer
Registriert seit
23 Jan. 2007
Beiträge
8
Ich hatte am 15.03.2006 einen Skiunfall folgende Diagnose:
Kreuzbandruptur
Knorpelschadenn II III Grades
Meniskusriss
Am 15.04. Folgte die OP mit Plastik und Glättung. Ich habe meinen Anspruch fristgerecht bei der PUV eingereicht. Sie fordern nun ein ärztliche Attest des behandelnden Arztes, dieses wurde mir jetzt auch ausgestellt. Mein Arzt meint die Invalidität würde bei 20 % liegen folgende Beschwerden:
-erheblicher Belastungsschmerz
- muskuläre Instabilität (Kraftdefizit laut Test bei 70 %, Beinumfang 3,5 cm weniger)
Ich denke die PUV wird mich jetzt ärztlich begutachten lassen, ich würde gerne das Gutachten durch meinen behandelnden Arzt (Orthopäde, Rehaarzt, Gutachter) erstellen lassen oder wenn es nicht anders geht durch meinen Operateur. Muss sich die PUV an meine Vorschläge halten oder kann sie diese ablehnen und mir eigene Vorschlagen, mein Arzt meint ich kann mir den Gutachter aussuchen. Wie sieht die Rechtslage aus.
Ist es generell besser einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ich bin Rechtsschutzversichert oder ist es in der jetzigen Situation übertrieben.
 
re. Antwort

Hallo Loelli 06,

willkommen im Forum bei uns,...

Ja davon darfst Du ausgehen das die PUV einen eigenen Gutachter einschalten wird. Doch ich denke mal das kannst Du auch in Deinem Versicherungsvertrag unter den Bedingungen nachlesen. Oder gehe bitte dazu mal in den FAQ - Bereich hier im Forum, hier kannst Du einiges nachlesen. In diesem Sinne, sam
 
Halllo Loelli06,
Zur Beantwortung Deiner Fragen ist es bei der PUV immer ganz wichtig, die AUB zu kennen und Du mußt auch ein wenig in Deinem Vertrag schauen. Wie lange darf begutachtet werden? bis 1 Jahr oder bis 3 Jahre nach Unfall usw.
Das sind Fragen, die nur aus Deinem Vertrag und den AUB hervorgehen.

Gruß von der Seenixe
 
Es handelt sich um die AUB 88, also 3 Jahre nach Unfall. Ich habe jetzt die ärztlich Bescheinigung an die PUV gesandt und darum gebeten, mich von meinen behandelden Arzt oder Operateur begutachten zu lassen, vielleicht lassen sie sich ja darauf ein. Habe von anderen gehört das, wenn der Arzt ein Klinikarzt ist, sie sich darauf einlassen.
 
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