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Freie Fahrt für Behinderte

gummibär

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Feb. 2008
Beiträge
569
Hallo Leute!

Manchmal kommen aus der Politik auch positive Entscheidungen. :)

Diesmal trifft es die Freifahrt für Behinderte (mit grün-rotem Schwerbehindertenausweis, zzgl. gültiger Wertmarke) im öffentlichen Personennahverkehr:
Alle diese Personen dürfen ab 01.09.2011 bundesweit im Nahverkehr der DB (d.h. S-Bahn, RB, RE und IRE) kostenlos reisen.

Die Streckenverzeichnisse verlieren ihre Gültigkeit und man muß auch nicht mehr auf die Grenzbahnhöfe der einzelnen Verkehrsverbünde achten.

Nachdem schon durch die Presse gaukelte, daß die Freifahrt der Behinderten am Besten ganz abgeschafft gehört, ist das doch eine richtige Innovation von Frau von der Leyen.

Hoffentlich werden auch die Zugbegleiter entsprechend (nach)geschult.

Gruß- Gummibär
 
Nachtrag :

Nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) dürfen Sie eine Begleitperson und einen Begleithund kostenfrei mitnehmen. Diese Regelung gilt,

  • wenn im Schwerbehindertenausweis "B" und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" eingetragen oder der Vermerk "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist
  • in allen innerdeutschen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr
  • auch dann, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt
Begleithunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen.

Anmerkung :

Ausweis : Rot - Grün bedeutet ständige Beleitung ist nachgewiesen.

Bedeutet: Der Begleiter ist immer kostenfrei, der Schwerbehinderte zahlt den NP bzw. seine Karte
 
Hallo Sini65,

ich verstehe Deinen Beitrag leider nicht:


Was willst Du damit ausdrücken?

Dieses Urteil betrifft sehr viele!

Viele Grüße

Kasandra
 
Sorry, aber zu dem Urteil habe ich mich nicht geäußert.

Mein Beitrag bezog sich auf die Freifahrt mittels Schwerbeschädigtenausweis, da es dort immer wider zu Unklarheiten kommt bei den Betroffenen kommt.

Das Urteil kenne ich selbstverständlich. Wenn es gewünscht ist, mache ich dazu gern Ausführungen in dem dazugehörigen Faden.
 
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