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Frau am Darm statt am Bein operiert

Im Behandlungsverlauf bedeutet dies im ungünstigsten Fall, dass dem Patienten bewusst nicht die richtige Behandlung angedeiht und dieser unter Umständen in die Schwerbehinderung ohne weitere Heilungschancen rutscht.

Genau dies ist auch meine Meinung, das hast Du ganz toll geschrieben.

Ihr Lieben streitet Euch doch nicht, der eine hat solche der andere solche Erfahrungen gemacht. ( VdK)
 
@ Cateye

Bislang blieb mir "verborgen", dass sich u.a. der VDK auf dem Fachgebiet
Arzthaftung auskennt!
Es sollte nicht ein falscher Eindruck entstehen!
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die "Unabhängige Patientenberatung"
auf den VDK verweist.:D
 
Hallo anaconda,

in unserem Kreis haben wir einen sehr fähigen Juristen, der sich im Sozialrecht sehr gut auskennt. Ich habe vor einiger Zeit ein sehr gutes Gespräch mit ihm geführt und bin der Überzeugung, dass er für meine Fragen der richtige Ansprechpartner ist.

Viele hier im Forum werden erleben, wenn Sie gegen die BG ins Feld ziehen, dass manch Anwalt im Vorfeld resigniert. Der zuständige VdK-Mensch hat mir sofort seine Zusicherung gegeben, mich meines Falles anzunehmen.

Das Problem in der Auseinandersetzung mit den BGen ist, dass verschiedene Rechtsgebiete angesprochen werden: Sozialrecht, Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Verwaltungsrecht. Da ist es ganz natürlich, dass es schwierig ist, die geeignete Beratung oder Vertretung zu bekommen: daher nenne ich es immer als eine Option!


Ich möchte es nicht beschwören, aber wenn es nach meinem D-Arzt geht, soll ich in die nächste Runde bezüglich Erhöhung meiner Schwerbehindertengrade einziehen. Es ist eine Frechheit, dass ich für den Sudeckarm lediglich 10% GdB bekommen habe (Gesamtwert liegt bei 30%). Diesesmal nehme ich auf alle Fälle juristische Hilfe in Anspruch.

Gruss von der Cateye
 
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