der Ratlose
Nutzer
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- 10 Apr. 2010
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- 5
Hallo,
ich hatte mir vor circa 15 Jahren bei einem Motorrollerunfall eine BWK 8 und eigentlich auch BWK 7 Fraktur zugezogen.
Später hieß es dann nur noch BWK 8 Fraktur (Kompressionsbrüche)
Ist natürlich nie behandelt worden galt immer als Simulant und erst 10 Monate später wurde das dann entdeckt.
Da wurde mir dann aber erklärt das das jetzt schief zusammengewachsen sei und es keine Möglichkeiten geben würde das noch zu ändern.
Alle normalen Geschichten habe ich schon durch , Chiropraktiker , fango , Orthopäde usw.
Habe seit dem permannente Rückenschmerzen mit Ausfallzeiten von 2,5 Monaten im Jahr.
Ich könnte manchmal alles zerhacken so schlimm ist das.
Desweiteren wurde noch ein Wirbelgleiten zwischen L5-S1 im Sinne Spondylolisthesis,wobei der erste Sakralwirbel um ca. 0,5cm nach ventral verschoben ist.Dadurch ist das Foramen intervertebralis L5-S1 deutlich eingeengt.
(Was das bedeutet weiß ich bis heute nicht)
Macht es da Sinn einen Schwerbehindertenantrag oder einen Antrag wegen Erwerbsunfähigkeit zu stellen.
ich hatte mir vor circa 15 Jahren bei einem Motorrollerunfall eine BWK 8 und eigentlich auch BWK 7 Fraktur zugezogen.
Später hieß es dann nur noch BWK 8 Fraktur (Kompressionsbrüche)
Ist natürlich nie behandelt worden galt immer als Simulant und erst 10 Monate später wurde das dann entdeckt.
Da wurde mir dann aber erklärt das das jetzt schief zusammengewachsen sei und es keine Möglichkeiten geben würde das noch zu ändern.
Alle normalen Geschichten habe ich schon durch , Chiropraktiker , fango , Orthopäde usw.
Habe seit dem permannente Rückenschmerzen mit Ausfallzeiten von 2,5 Monaten im Jahr.
Ich könnte manchmal alles zerhacken so schlimm ist das.
Desweiteren wurde noch ein Wirbelgleiten zwischen L5-S1 im Sinne Spondylolisthesis,wobei der erste Sakralwirbel um ca. 0,5cm nach ventral verschoben ist.Dadurch ist das Foramen intervertebralis L5-S1 deutlich eingeengt.
(Was das bedeutet weiß ich bis heute nicht)
Macht es da Sinn einen Schwerbehindertenantrag oder einen Antrag wegen Erwerbsunfähigkeit zu stellen.