• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fragwürde Abfindungserklärung nach Fahrradunfall

Kehrschaufel

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Jan. 2021
Beiträge
7
Hallo,

ich hatte Ende November letzten Jahres einen unverschuldeten Fahrradunfall, ein Hund hat sich auf dem, neben der befahrenen Straße, Fussweg von seinem Herrchen losgerissen und ist mir und einen weiteren Radfahrer straight vor das Rad gelaufen. Da es sich um ein halbes Kalb gehandelt hat, war der Aufprall und Abflug hinterher leider eher heftig. Musste mit einer traumatischen Erst-Luxation der rechten Schulter mit dem RTW ins Krankenhaus, dort wurde mir die Schulter unter Vollnarkose wieder eingerenkt. Das folgende MRT offenbarte leider Begleitverletzungen die operativ versorgt werden mussten. OP war mit 2 Wochen danach relativ zeitnah. Laut Chirug kann die Bewegung des Armes trotzdem eingeschränkt bleiben auch nach Austherapierung.

Die ersten Briefwechsel mit der Versicherung waren eigentlich angenehm. Sie zahlten auch relativ anstandslos 1000€ Vorschuss, natürlich ohne endgültigen Rechtsanspruch. Für die Begleichung des Sachschadens bekam ich vor ein paar Tagen einen eher merkwürdigen Anruf. Der Beauftrage der Versicherung schacherte wie ein türkischer Basarverkäufer um jede Sachposition. Als ich ihn fragte ob ihm Gutachter und Anwalt denn friedlicher schlafen lassen würden stimmte er, der von mir geforderten, Summe plötzlich gänzlich zu.

Dann bekam ich diesen Brief hier:

https://ibb.co/7Qmk5GK


Meine Frage bezieht sich auf die Klausel in dem Schreiben dass jegliche Ansprüche bei Unterschrift verfallen, auch die Personenschäden, die ich natürlich ausgeglichen haben möchte. Denke ich nur negativ oder wollen die mich über den Tisch ziehen?
 
Hallo Kehrschaufel,

NUR NICHT UNTERSCHREIBEN!!! Lies genau: es wird immer wiederholt auf ALLE!!!

Da Du geschädigt bist kannst Du Dir einen RA nehmen und diesen muss die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen.

Denke ich nur negativ oder wollen die mich über den Tisch ziehen?

Die wollen Dich über den Tisch ziehen.

Einige Beispiele: Haushaltsführungsschaden / Berufsschadenausgleich etc.!

Bitte nichts unterschreiben!

Viele Grüße

Kasandra
 
auch ein hallo und willkommen,

dieser standardbrief ist wohl übliches vorgehen der versicherer, wenn ihnen weiteres ungemach schwant und sollte schon in der fassung nie angenommen werden. wenn dir dann noch diese information gegeben wird
Laut Chirug kann die Bewegung des Armes trotzdem eingeschränkt bleiben auch nach Austherapierung.

da kann man gar nicht negativ denken, sondern nur realistisch. von der meinung des arztes ausgehend würden dir damit jede verschlechterung aber auch noch unbekannte folgen jeglichen ersatz nehmen. das geht bis hin zu erwerbseinschränkungen. da ist es sicher nicht schwer, die zusätzlichen 250 € in ihrem wert abzuschätzen.


gruss

Sekundant
 
Es war ein Privatunfall.

Und ich hab mir bei der Formulierung des Briefes schon gedacht, dass die mir damit Steine in den Weg legen wollen.

Dass die versuchen mich mit diesem Angebot abzuspeisen zeigt mir aber eher dass der Polizeibericht der Ihnen wohl vorliegt keine Möglichkeit bietet mir Mitschuld anzudichten.
 
@Kehrschaufel

Herzlich willkommen,

nimm unseren Ratschlag in deinem Interesse an und konsultiere eine Anwalt, der dir dabei zur Seite steht und auch deine Interesse jetzt und für die Zukunft vertritt.

Diese Abfindung ist mehr als lächerlich.

VG und viel Erfolg

Chris
 
Hallo,

"Laut Chirug kann die Bewegung des Armes trotzdem eingeschränkt bleiben auch nach Austherapierung."


Somit ggf. €€€ materielle Folgeschäden (Einschränkungen im Beruf, Freizeit) , weiteres Schmerzensgeld bei event. OPs, Behandlungskosten usw.
2500€ mal als Vorschuss:D

Anwaltskosten muss geg. Versicherung übernehmen.

Also wie schon beschrieben Anwalt aufsuchen, aber keine ""Eunuche"" der auch eine schnelle Abfindung befürwortet, weil er da von der geg. Versicherung, noch a bissel mehr Vitamin B bekommt.

Grüße
 
Grüß Dich, Kehrschaufel!

01
Ich teile die kritischen Ansichten meiner "Vorredner".

02
Es klingt hart, ich weiß, aber es ist eben so: Der Zweck einer VersicherungsAG ist der Zweck jeder AG: "Gewinn für die Aktionäre erzeugen" - dazu ist die VersicherungsAG da.

03
Jeder Euro, der in Entschädigung fließt, ist für die Dividende futsch. Also: Entschädigung ist im Sinne der Firma ein Übel, das die Direktion bekämpft. "Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit im Berichtsjahr war", sagte der Allianz-Chef vor 12 JAhren den Aktionären, "die Minimierung der Schadensaufwendungen." Völlig logisch. Die Versicherung sagt es also auch.

04
Ich habe über 40 Jahre berufliche Erfahrung damit auf verschiedenen Ebenen. Die Erfahrung ist gesichert.

05
Da die Anwaltskosten zum versicherten Schaden gehören, also von der Gegenseite zu tragen sind: "Auf zum Anwalt, einen, der was kann halt....."

06
Oben war ein Tipp, Thema "Haushaltsführungsschaden". Weißt Du, was das ist?
Falls nein: Melde Dich. Du wirst staunen.

07
Bedenke: Siegfried21, Sekundant und Kasandra: Wenn die etwas schreiben, dann sollte man sich genau überlegen: Die drei kennen sich vertieft aus, wirklich. Das hat sich in ständiger Folge immer wieder bewiesen, und das Forum ist den dreien sehr dankbar für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fachlich fundierten Ansätze.


ISLÄNDER
 
Danke erst mal für dir Antworten.

Habe euren Rat natürlich befolgt und morgen einen Termin beim Anwalt. Kann nur immer noch nicht fassen wie frech da versucht wird den körperlichen Schaden komplett todzuschweigen.

und für den Haushaltsschaden hab ich mich ein wenig eingelesen. Hab praktisch 6 Wochen Tagebuch geführt über die Arbeiten die für mich übernommen werden mussten, weil mit einem Arm isset doch eher schlecht. Ich hoffe dass dies als Nachweis reicht. Haushaltshilfe konnte ich auf die schnelle leider nicht buchen, dass haben dann Verwandte übernommen. Macht ja keinen Unterschied. Mittlerweile kann ich halt fast alles wieder allein erledigen, auch wenn mit Einschränkungen und deutlich langsamer als sonst. Wenigstens kann ich mir wieder alleine ein Brötchen aufschneiden

Jetzt werd ich meinem Anwalt halt nur sagen er soll die bis aufs letzte Ausziehen.
 
Hallo Kehrschaufel,

Hab praktisch 6 Wochen Tagebuch geführt über die Arbeiten die für mich übernommen werden mussten, weil mit einem Arm isset doch eher schlecht. Ich hoffe dass dies als Nachweis reicht.
Sehr gut!

Aber wie hast Du die für Ihre Arbeit - Zeit entlohnt?

Dies musst Du bitte auch darstellen! Denn die Versicherungen leben mit der Strategie - Familie -- Freunde übernehmen Arbeiten - aus Gefälligkeit kostenfrei und somit sind die Versicherungen raus:cool:.

Bitte nimm ir einen RA wegen Haushaltsführungsschaden! Denn weder Deine Familie undd Freunde sind dazu verpflichetet Deine Aufgaben zu übernehmen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß Dich, Kehrschaufel!

Hier geht es um den Haushaltsführungsschaden:

01
Das, was folgt, ist in der Welt des Schadenseratzrechtes so gründlich geklärt, dass es niemand im Ernst bestreitet:

(a)
Wenn Deine Familie Dir hilft, so tut sie das nicht, um den Schädiger zu entlasten. Die will Dir helfen, nicht der Versicherung.

(b)
Für den Schadensersatz kommt es nicht darauf an, ob Du Deinen Famielenmitgliedern für die Hilfe etwas gibst, oder ob das für Gottes Lohn ist.

(c)
So lange Du niemand anstellst, ist auf sogenannter "fiktiver Abrechnung" zu regulieren. Du bekommst das in Euro ausbezaht, was eine Haushaltshilfe netto bekommen hätte, wenn sie nur da gewesen wäre, um das zu tun, was Du wegen des Unfalles an Arbeit im Haushalt (inkl. Garten!) nicht tun kannst.

(d)
Es kommt nicht darauf an, ob:

- Die Arbeit einfach liegen bleibt
- Die Familie sie mehr oder weniger erledigt
- und was die Familienmitglieder dafür bekommen
- oder Frende/Bekannte/Verwandte, die eingesprungen sind.

Das stehen wir auf festem Boden. Weil der BGH das schon x-mal so ausgeurteilt hat (z.B.: BGH NJW 56/1473, BGH NJW 00/3638).

02
Ich teile voll die Ansicht, dass es wichtig und richtig ist, Tagebuch zu führen und auch nicht nach ein paar Wochen einfach aufzuhören.

03
Zum Thema Stundensatz: Da wird oft mit 8,00 Euro, oder 10,00 Euro rumgemurkst. Da findet sich aber ein eigener Thread, in dem ein Urteil des LG Köln besprochen wird. Das LG Köln sprach (für Schäden des Jahres 201) netto 15,25 Euro pro Stunden Ausfall zu. Schau Dir das mal an.

04
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die den Unfall abdeckt?


ISLÄNDER
 
Top