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Fragen!

anke

Nutzer
Registriert seit
9 Juni 2007
Beiträge
14
Hallo Hallöle!

Ich habe da malein kleines Anliegen. Meine Unfallversicherung hatte mich angeschrieb.Es geht um eine Invaliditätsbescheinigung die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden soll. Dies habe ich auch getan und der behandelnde Chirurg bescheinigte mir nun auch noch einen Dauerschaden. Diese Bescheinigung ging dann wieder zur UV zurück und dann erhielt ich ein Schreiben.
Darin heißt es nun ... wir möchten Sie darüber informieren,dass wir zur Beurteilung der Unfallfolgen und damit Ihres vertraglichen Anspruchs auf eine bedingungsgemäße Invaliditätsentschädigung nun den notwendigen medizinischen Gutachterauftrag an das Universitätsklinikum erteilt haben.... Aber die Ärtze dort haben mich doch "nur" zusammengeflickt und wissen doch garnichts über meinen jetzigen Zustand
Weiterhin heißt es ....Soweit der Sachverständige es zur Beurteilung der Verletzungen und ihrer Folgen für erforderlich hält, wird er Sie zu einer Nachuntersuchung einbestellen........
Heißt das, na malschaun ob ich das auch ohne Untersuchung entscheiden kann? Müßte mir die Unfallversicherung nicht auch noch den Namen des Gutachters mitteilen?
Wie "wichtig" ist so ein Gutachten von jemanden, der mich garnicht behandelt? Irgendwie ulkig! Na es gibt bestimmt Jemanden der mir mal einige Tipps geben kann, worauf ich da achten soll.
Ich danke Euch und seid herzlich gegrüßt von Anke:)
 
Hallo anke,

das ist ja eigentlich der Sinn der Begutachtung. Ein vollkommen unvoreingenommener Gutachter soll alles feststellen und diese Einschätzung der UV mitteilen. Unsinnig ist, warum er dies evtl. sogar ohne dein Erscheinen anhand von Berichten Dritter und Röntgenbilder o. ä. anfertigen soll.

Solltest du eingeladen werden, nimm dir am besten jemanden mit, der der Begutachtung dann beiwohnt.

Gruß Jens
 
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