Hi @ all,
ich habe mich eben hier angemeldet, weil ich ein paar Fragen habe. Scheinbar sind hier einige Leute unterwegs, die das, was mir noch bevorsteht, schon durchgemacht haben. Aber zunächst ein paar Hintergrundinfos.
2011 wurde ich als Radfahrer von einem Auto umgefahren. Ich habe mir dabei das obere, rechte Sprunggelenk kompliziert und mehrfach gebrochen sowie ausgerenkt. Daraufhin 3 Ops: es kamen 18 Schrauben ins Gelenk und schließlich im Sommer 2012 wurde das restliche Metall entfernt.
Zur Zeit mache ich immernoch Krankengymnastik. Ich habe noch Probleme mit der Beweglichkeit, Schwellung, Morgensteifigkeit, Knacken bei Bewegung und erhöhtem Widerstand im Gelenk. Es besteht erhöhte Gefahr, dass sich frühzeitig eine Arthrose entwickelt, was mir besonders Sorgen macht, da ich Student bin und somit noch mein ganzes Berufsleben vor mir habe. Für die Schwere der Verletzung ist es insgesamt ziemlich gut verheilt, allerdings ist die Funktionsfähigkeit nicht komplett wiederherstellbar. So viel ist jetzt schon absehbar.
- - Wann ist es sinnvoll über den Rechtsanwalt Schmerzensgeld geltend zu machen? Weil ich habe die Hoffnung, dass die Schwellung in den nächsten Monaten noch etwas zurückgeht und sich dadurch die Morgensteifigkeit und Beweglichkeit verbessert. Lohnt es sich mit den Ansprüchen abzuwarten, um zu sehen, wie sich die Verletzung weiter entwickelt?
- - Es gibt wohl die Option, vom gegnerischen Haftpflichtversicherer ein Gutachten über Dauerschäden erstellen zu lassen. Wäre das dann etwas Richtung MdE ? Welche Nachteile würden mir daraus entstehen bzgl. Chancen bei Bewerbungen etc.?
- - Ich mache mir Sorgen, dass das Honorar meines RA einen großen Teil des (ohnehin kümmerlich ausfallen werdenden) Schmerzensgeldes auffrisst, weshalb ich nicht weiß, ob ich ihn wg. jedem Detail fragen soll, weil er dann natürlich mehr Arbeitszeit abbrechnen würde. Oder kann er seinen Lohn separat bei der Haftpflichtversicherung geltend machen, weil er meinte, dass ich mir um die Bezahlung seiner Arbeit keine Gedanken machen müsse?
Also, wer weiß etwas zu diesen Fragen? Vielen Dank schonmal für euer Interesse.
ich habe mich eben hier angemeldet, weil ich ein paar Fragen habe. Scheinbar sind hier einige Leute unterwegs, die das, was mir noch bevorsteht, schon durchgemacht haben. Aber zunächst ein paar Hintergrundinfos.
2011 wurde ich als Radfahrer von einem Auto umgefahren. Ich habe mir dabei das obere, rechte Sprunggelenk kompliziert und mehrfach gebrochen sowie ausgerenkt. Daraufhin 3 Ops: es kamen 18 Schrauben ins Gelenk und schließlich im Sommer 2012 wurde das restliche Metall entfernt.
Zur Zeit mache ich immernoch Krankengymnastik. Ich habe noch Probleme mit der Beweglichkeit, Schwellung, Morgensteifigkeit, Knacken bei Bewegung und erhöhtem Widerstand im Gelenk. Es besteht erhöhte Gefahr, dass sich frühzeitig eine Arthrose entwickelt, was mir besonders Sorgen macht, da ich Student bin und somit noch mein ganzes Berufsleben vor mir habe. Für die Schwere der Verletzung ist es insgesamt ziemlich gut verheilt, allerdings ist die Funktionsfähigkeit nicht komplett wiederherstellbar. So viel ist jetzt schon absehbar.
- - Wann ist es sinnvoll über den Rechtsanwalt Schmerzensgeld geltend zu machen? Weil ich habe die Hoffnung, dass die Schwellung in den nächsten Monaten noch etwas zurückgeht und sich dadurch die Morgensteifigkeit und Beweglichkeit verbessert. Lohnt es sich mit den Ansprüchen abzuwarten, um zu sehen, wie sich die Verletzung weiter entwickelt?
- - Es gibt wohl die Option, vom gegnerischen Haftpflichtversicherer ein Gutachten über Dauerschäden erstellen zu lassen. Wäre das dann etwas Richtung MdE ? Welche Nachteile würden mir daraus entstehen bzgl. Chancen bei Bewerbungen etc.?
- - Ich mache mir Sorgen, dass das Honorar meines RA einen großen Teil des (ohnehin kümmerlich ausfallen werdenden) Schmerzensgeldes auffrisst, weshalb ich nicht weiß, ob ich ihn wg. jedem Detail fragen soll, weil er dann natürlich mehr Arbeitszeit abbrechnen würde. Oder kann er seinen Lohn separat bei der Haftpflichtversicherung geltend machen, weil er meinte, dass ich mir um die Bezahlung seiner Arbeit keine Gedanken machen müsse?
Also, wer weiß etwas zu diesen Fragen? Vielen Dank schonmal für euer Interesse.