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Fragen zur Schadensregulierung

MBS

Neues Mitglied
Hi @ all,
ich habe mich eben hier angemeldet, weil ich ein paar Fragen habe. Scheinbar sind hier einige Leute unterwegs, die das, was mir noch bevorsteht, schon durchgemacht haben. Aber zunächst ein paar Hintergrundinfos.

2011 wurde ich als Radfahrer von einem Auto umgefahren. Ich habe mir dabei das obere, rechte Sprunggelenk kompliziert und mehrfach gebrochen sowie ausgerenkt. Daraufhin 3 Ops: es kamen 18 Schrauben ins Gelenk und schließlich im Sommer 2012 wurde das restliche Metall entfernt.
Zur Zeit mache ich immernoch Krankengymnastik. Ich habe noch Probleme mit der Beweglichkeit, Schwellung, Morgensteifigkeit, Knacken bei Bewegung und erhöhtem Widerstand im Gelenk. Es besteht erhöhte Gefahr, dass sich frühzeitig eine Arthrose entwickelt, was mir besonders Sorgen macht, da ich Student bin und somit noch mein ganzes Berufsleben vor mir habe. Für die Schwere der Verletzung ist es insgesamt ziemlich gut verheilt, allerdings ist die Funktionsfähigkeit nicht komplett wiederherstellbar. So viel ist jetzt schon absehbar.

- - Wann ist es sinnvoll über den Rechtsanwalt Schmerzensgeld geltend zu machen? Weil ich habe die Hoffnung, dass die Schwellung in den nächsten Monaten noch etwas zurückgeht und sich dadurch die Morgensteifigkeit und Beweglichkeit verbessert. Lohnt es sich mit den Ansprüchen abzuwarten, um zu sehen, wie sich die Verletzung weiter entwickelt?

- - Es gibt wohl die Option, vom gegnerischen Haftpflichtversicherer ein Gutachten über Dauerschäden erstellen zu lassen. Wäre das dann etwas Richtung MdE ? Welche Nachteile würden mir daraus entstehen bzgl. Chancen bei Bewerbungen etc.?

- - Ich mache mir Sorgen, dass das Honorar meines RA einen großen Teil des (ohnehin kümmerlich ausfallen werdenden) Schmerzensgeldes auffrisst, weshalb ich nicht weiß, ob ich ihn wg. jedem Detail fragen soll, weil er dann natürlich mehr Arbeitszeit abbrechnen würde. Oder kann er seinen Lohn separat bei der Haftpflichtversicherung geltend machen, weil er meinte, dass ich mir um die Bezahlung seiner Arbeit keine Gedanken machen müsse?


Also, wer weiß etwas zu diesen Fragen? Vielen Dank schonmal für euer Interesse.
 
Hallo,

ich hatte einen offenen Verrenkungsbruch im rechten Sprunggelenk vor 4 Jahren. Die Arthrosebeschwerden setzten schon sehr früh ein, weniger 6 Monate, noch während der Physiotherapie. Wenn du von der Morgensteiffheit redest, im Krankenhaus nennt es Anlaufschwierigkeit bzw. Ruheschmerz.
Eins ist klar, dein defektes Sprunggelenk wird dein Leben verändern, und eine Verbesserung ist nicht absehbar, deshalb ist abwarten das Bessere und nicht übereilt eine Summe annehmen. Ich kenne mich mit privatrechtlichen Versicherungabläufen nicht aus, jedoch auf Grund deines, nehme an, jungen Lebensalters würde ich dir anraten eine Schadensregelung mit Rentenzahlung ru bevorzugen. Zumindest bei Arbeitsunfällen hat dies den Vorteil das bei einer Verschlechterug eine Erhöhung der Rente möglich ist.
Vergiss nie, die Post-traumatische-Arthrose führt vielleicht zur Versteifung des Gelenkes. Dieses wurde mir vom Unfallchirurgen in der Klinik gleich nach der Operation erklärt. Möglicherweise wählst du diese Option selbst wenn die Schmerzen auf Dauer nicht mehr zu ertragen sind. Wer möchte schon ein Leben lang als Ibuprofen-Junkie durch die Gegend laufen.
Dies ist im Moment meine Situation.
Rechtlich bin ich nicht so bewandert detaillierte Tips zu geben, doch als Student solltest du in der Lage einen Anwalt für Sozialrecht zu finden wo Papa Staat vielleicht bei der Bezahlung mithilft?
Also Ruhe bewahren und keine übereilten Schritte, wobei du aber auch prüfen solltest ob Fristen zu beachten sind.

Viel Glück
Grüße
mpc
 
Grüß Dich, MBS,

die größte Gefahr ist, wenn Du Dich in die Höhle des Löwen begibst, den Versicherer, also Deinem Gegner (!) die Möglichkeit gibst, Dich bei einem Arzt begutachten zu lassen, damit der den Schaden schön klein schätzt. Diesen Fleck auszuwaschen, an dem Problem rubbelst Du lange hin, und es kann sein, dass der Fleck drin bleibt!

JA NICHT!

(Der Chef der Allianzgruppe Dieckmann sagte auf der Aktionärshaupfversammlung 2007: "Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit im Berichtsjahr war die Minimierung von Schadensaufwendungen", heißt: Weil's der Dividende schadet, deswegen versuchen wir, die Entschädigung so knapp zu halten, wie nur irgend möglich!)
Ich bin in der Sekunde zeitlich knapp dran. Aber in den nächsten Tagen komme ich auf Deinen Beitrag zurück, da nehme ich mir mal Zeit für Dich.

Ich bin nur froh, dass Du jetzt im Forum auftauchst, wo man noch viele Weichen nützlich stellen kann! Da wirst Du staunen!

Zwischendurch: Was studierst Du? Wievieltes Semester bist Du? Die Antwort ist wichtig für Hinweise zum Verdienstentgangsschaden.
Hast Du Rechtsschutzversicherung?

Falls nein: Da wüßte ich schöne Schachzüge, wie man zu einem neutralen, vom Gericht (!) in Gang gesetzten, daher neutralen Gutachten kommen kann, und das wahrscheinlich (armer Student...) für Dich kostenneutral.

ISLÄNDER
 
Hallo MBS,
zunächst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Ich bin selber "Sprunggelenksbetroffene" und ein wichtiger Punkt ist, dass Verletzungen und die tatsächlich daraus verbleibenden Dauerschäden sehr unterschiedlich ausfallen können.

Wichtig ist allerdings, dass Du alle Ansprüche - gegenüber dem Unfallgegner wirklich geltend machst.

Was die anwaltliche Vertretung anbelangt, da würde ich mal beim Amtsgericht nach einem Beratungsschein fragen und ggf. einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Am besten Du machst dann mit Deinen konkreten rechtlichen Fragen nochmal ein neues Thema hier im Forum auf mit einer aussagefähigen Überschrift....."kaputtes Sprunggelenk" bezieht sich ja mehr auf den Zustand und nicht auf Deine Anliegen.

Auf diese Weise werden auch Forumsmitglieder auf Deine Anliegen und Fragen aufmerksam - vor allem diejenigen, die hier sehr sachkundig im Bereich rechtliches unterwegs sind.

Es gibt auch bereits sehr viele Informationen über die Suchfunktion im Forum. Solltest Du mit der Suchfunktion nicht fündig werden, so kannst Du Deine Fragen natürlich wie oben beschrieben im Forum posten.

Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Besten Dank für eure Antworten!
Wenn du von der Morgensteiffheit redest, im Krankenhaus nennt es Anlaufschwierigkeit bzw. Ruheschmerz.
Genau Anlaufschwierigkeiten triffts auch, wobei die auch tagsüber auftreten, bloß nit so stark wie morgens. Auf den letzten Röntgenbildern konnte der Arzt zum Glück keine Arthrose feststellen.
Eins ist klar, dein defektes Sprunggelenk wird dein Leben verändern, und eine Verbesserung ist nicht absehbar, deshalb ist abwarten das Bessere und nicht übereilt eine Summe annehmen. Ich kenne mich mit privatrechtlichen Versicherungabläufen nicht aus, jedoch auf Grund deines, nehme an, jungen Lebensalters würde ich dir anraten eine Schadensregelung mit Rentenzahlung ru bevorzugen. Zumindest bei Arbeitsunfällen hat dies den Vorteil das bei einer Verschlechterug eine Erhöhung der Rente möglich ist.
Ich hoffe wie gesagt, dass die Gefäße noch weiter heilen, denn im Moment stell ich noch eine gewisse Schwellung fest.
Bei sowas ist eine monatliche Rentenzahlung möglich? Lebenslang und ab sofort, wenn ich das mit der Versicherung ausmache? Klingt i-wie utopisch für meine vergleichsweise noch „kleinere“ Verletzung...
Also Ruhe bewahren und keine übereilten Schritte...
Genau dafür bin ich hier...
...wobei du aber auch prüfen solltest ob Fristen zu beachten sind
Das mit den Fristen hat mein RA bereits geregelt.
die größte Gefahr ist, wenn Du Dich in die Höhle des Löwen begibst, den Versicherer, also Deinem Gegner (!) die Möglichkeit gibst, Dich bei einem Arzt begutachten zu lassen, damit der den Schaden schön klein schätzt. Diesen Fleck auszuwaschen, an dem Problem rubbelst Du lange hin, und es kann sein, dass der Fleck drin bleibt!

JA NICHT!
Eben, das befürchte ich auch. Kannst du mir nähere Infos dazu geben? Wenn man so ein Gutachten nicht machen lässt gibts weniger Schmerzensgeld? Gibts überhaupt ne Wahlmöglichkeit diesbezüglich für mich oder kann das die Versicherung einfach anordnen? Bräuchte halt paar objektive Infos als Beurteilungsgrundlage...
Ich bin nur froh, dass Du jetzt im Forum auftauchst, wo man noch viele Weichen nützlich stellen kann! Da wirst Du staunen!
Ich bin gespannt welche Infos du aus dem Hut zaubern kannst :)

Zwischendurch: Was studierst Du? Wievieltes Semester bist Du? Die Antwort ist wichtig für Hinweise zum Verdienstentgangsschaden.
Verdienstausfall ist mir entstanden, denn ich musste 1 Urlaubssemester nehmen! Weiß nicht, wie genau ich hier Infos preisgeben sollte (s.u.).
Nein, das ist das Problem.
Da wüßte ich schöne Schachzüge, wie man zu einem neutralen, vom Gericht (!) in Gang gesetzten, daher neutralen Gutachten kommen kann, und das wahrscheinlich (armer Student...) für Dich kostenneutral.
Ich bin gespannt, immer her mit den Infos!
Wichtig ist allerdings, dass Du alle Ansprüche - gegenüber dem Unfallgegner wirklich geltend machst.
Ja das werde ich machen. Deshalb habe ich mir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten RA genommen. Bis jetzt hat der RA veranlasst, dass ein kleiner Vorschussbetrag an mich gezahlt wurde um die ersten Kosten zu decken. Demnächst kommt dann wohl das Schmerzensgeld+Verdienstausfall+Vorbehalte.
Was die anwaltliche Vertretung anbelangt, da würde ich mal beim Amtsgericht nach einem Beratungsschein fragen und ggf. einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Ist eine Idee, wusste ich bis jetzt noch nicht. Brauche aber erst noch genauere Infos dazu. Werde gleich mal suchen...
Am besten Du machst dann mit Deinen konkreten rechtlichen Fragen nochmal ein neues Thema hier im Forum auf mit einer aussagefähigen Überschrift....."kaputtes Sprunggelenk" bezieht sich ja mehr auf den Zustand und nicht auf Deine Anliegen.

Auf diese Weise werden auch Forumsmitglieder auf Deine Anliegen und Fragen aufmerksam - vor allem diejenigen, die hier sehr sachkundig im Bereich rechtliches unterwegs sind.
Ja stimmt. Ich kann den Titel anscheinend nicht mehr ändern. Könnte das evtl. ein Mod. machen? Ansonsten warte ich erstmal weitere Antworten ab und mache dann ggfs. im Rechtsbereich noch ein separates Thema auf.


Btw: Wie offen kann ich hier eigentlich schreiben? Will nicht, dass die Haftpflichtversicherung hier mitliest, mir in die Karten schaut und dadurch Nachteile für mich entstehen.

:(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo MBS,

oben im dunkelblauen Rand des Beitrags, wo links steht, wann er gepostet wurde, findest du rechts ein Verkehrsschild. Wenn du das anklickst und dort reinschreibst, wie der Titel lauten soll und bittest ihn zu ändern, dann müsste das klappen.

Dass jemand mitliest, den du deine Infos lieber nicht lesen lassen möchtest, ist nicht auszuschließen (leider). Mit sensiblen Daten würde ich an deiner Stelle mind. so lange warten, bis du eine eigene Einschätzung hast - und Isländers Tipps würde ich auch abwarten.

Alles Gute, willkommen im Forum!
Liebe Grüße
HWS-Schaden
*
 
Hallo
willkommen im Forum ,
in der Suchfunktion findest du sehr viele Beiträge die dich betreffen
HUNDERTE ...., das Thema wurde erst kürzlich behandelt ,
hier hast du mal etwas zum einlesen ...


Es gibt nicht nur Schmerzensgeld
Hallo ,
ich hoffe dein FACHANWALT ist fit ,
den es gibt mehrer Positionen zu beachten,
unter anderem in der Suchfunktion findest du vieles ,


zum Rechtsanspruch:
Weitere Veröffentlichungen

Abfindung oder Rente beim Personenschaden.pdf1,8 MBDer Haushaltsführungsschaden in der gerichtlichen ......pdf965,36 KBDie anwaltliche Beratungspflicht zu Beginn ....pdf579,4 KBzfs 2012, 6 ff. - Angehörigenschmerzensgeld - Überwindung eines zivilrechtlichen Dogmas.pdf817,8 KB

Tschau
Wenn du Fragen hast so frag uns einfach

Tscharlie


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=212501#post212501#ixzz2H3L1cPLo
 
Grüß Dich, MBS,

dann wollen wir mal Deine Fragen beleuchten.

01
Da müssen erst einige Grundlagen erklärt werden. Sonst stehst Du schnell im Wald:

(a)
Wer sagt: "Das ist passiert, jenes waren die Folgen, und deshalb bekomme ich ....Euro", der muss im estreitensfall das "Das und das ist passiert, jenes waren die Folgen" auch beweisen. Kann er's nicht, bekommt er nichts.
Das nennt man "Beweislast". Die Bedeutung der Beweislast ist höher, als der normale Bürger denkt. Im Mittelalter musste eine entsprechend angeklagte Frau beweisen, dass sie KEINE Hexe ist! Hätte die Inquisition beweisen müssen, dass die Frau gehext hat, wahrlich: Das hätte viel Feuerholz gespart. Da siehst Du, was Beweislast ist.

(b)
Das bedeutet: Es ist nicht Sache der Versicherung, Beweise herzuschaffen, es ist Deine Sache. Wie Du das machst - Dein Problem. Aber auch Deine Kompetenz, das zu tun, das ist das sogenannte "Schadensmanagement". Das hat der Geschädigte.

Daher wissen wir jetzt: Wir müssen uns darum kümmern, dass die richtigen Belege dann auch zur Hand sind. Je eher man sich drum kümmert, desto besser. Da gehört aktiv bewirtschaftet, und zwar fleissig. Wie, das kommt noch.

(c)
Es ist in 99,9 % aller Anwaltskanzleien der Brauch, dass man die Ärzte gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht entbindet. Damit der Schaden ermittelt wird, sagen die Versicherer oft. Sie holen dann die ganzen Unterlagen zusammen und ermitteln.

Ich halte diese übliche Methode für ein Problem. Immerhin sind aber 2012 in der Zeitschrift "Der Verkehrsanwalt" in einigen Artikeln von einigen Anwälten erhebliche Bedenken angemeldet worden.

Hintergrund ist:

Die Aufgabe der VersicherungsAG ist, dafür zu sorgen, dass ihre Aktionäre Dividende haben. Dazu ist sie da. Die versicherung ist weder die Charitas, noch die Diakonie, noch Brot für die Welt.
Ein Euro, der in Entschädigung geflossen ist, ist für die Dividende rettungslos verloren. Das ist also aus Sicht der VersicherungsAG ein Übel. Und dieses "Übel" wird bekämpft der Versicherer: Wie gesagt: Der Allianz-Chef sagte, er habe sich sehr bemüht, die Schadensaufwendungen zu drücken. Dafür will er gelobt werden von den Aktionären.
Allerdings: Die Versicherung wird das Dir gegenüber in diesem Leben nicht zugeben!


(d)
Wenn sich der Versicherer die Arbeit macht, das Schadensmanagement an sich zu ziehen, dann hat er "Minimierung der Schadensaufwendungen" im Blick. Vor einiger Zeit kam auf, dass ein Versicherer mit einem Arzt einen Vertrag hatte, der am Bundeswehrarchiv tätig war. Der hat dann für die Versicherung in den Wehrakten gesucht, ob das Unfallopfer nicht zufällig bei der Musterung wehruntauglich war. Leiden werden natürlich dann darauf, nicht auf den Unfall geschoben. Das erzähle ich, damit Du siehst, wo Du bist. Jetzt wird Dir klar sein, dass es nicht wünschenswert ist, dem Versicherer die Chance zu geben, Dich zu "Dr. Ganz-Gescheit" zu schicken, der dann die Sache schon kleinredet. Er wird zwar behaupten, er sei 100 % neutral. Aber, aber, wer soll das glauben? Bei 400 Begutachtungsaufträgen pro Jahr von der Pfefferminzia Verischerungs AG muss er doch für Kundenzufriedenheit sorgen! Ganze Begutachtungsinstitte leben davon.

(e)
Das bedeutet also, dass Du aktiv an die Sache herangehen musst und die Gefahren bekämpfen musst. Dazu wisse:
Das geht.


02
Es gibt ein Instrument, das sorgt für wirklich neutrale Begutachtung. Das ist das selbständige Beweisverfahren. Da wird vom Gericht (!) ein Gutachter bestellt und gerichtlich (!) Beweis aufgenommen zu den Fragen, die Du stellst. Und da kann dann keiner sagen, das sei wohl ein Gefälligkeitsgutachten. Das hört sich dann kein Richter lange an.

Das Schöne daran ist: Als arme Sau steht Dir Prozesskostenhilfe zu. Der Staat greift in die Tasche. Er zahlt die Gerichtskosten. Und die Gutachterkosten. Du kommst kostenneutral raus.

Das selbständige Beweisverfahren wird in medizinischen Vorgängen viel zu selten genutzt. Früher mal gab es hohe Hürden dafür und nur wenig Anwaltsgebühren fielen an. Doch in einigen Schritten hat der Gesetzgeber die Hürden immer weiter abgesenkt. Das haben aber noch nicht alle gemerkt.

Ich liebe dieses selbständige Beweisverfahren!

So kommst Du an ein Gutachten, das wirklich neutral ist und das die Kriegskasse schont.



03 Anwaltskosten:

Zu den Schäden, die deer Verischerer ersetzen muss, gehören auch:

- Begutachtungskosten
- Kosten, um den Schaden zu ermitteln
- Kosten, um den Schaden klein zu halten
- Kosten, um den SChaden ersetzt zu bekommen,

....und daher auch die Anwaltskosten.

Deshalb sagte Dein Anwalt: "Machen Sie sich mal keine Gedanken....".

04
Werde Bürokrat!

(a)
Führe ein Tagebuch. Schreibe dort rein, was Du wegen des Unfalles erlebt hast.
Beim Unfall-Opfer-Byern e.V. (www.unfallopfer-bayern.de) gibt es einen "Tippzettel Tagebuch führen", da steht, wie es geht.

(b)
SChreibe im Tagebuch auf, wann welche Schmerzen aufgetreten sind.

Wie man Schmerzstärke beschreibt, wie man die Schmerzart beschreibt, dazu gibt es Tippzettel vom Unfall-Opfer-Bayern e.V.; wenn Du sie nicht findest, melde Dich.


(c)
Klebe alle Quittungen und Belege schön auf DIN A 4-Zettel, schreibe dazu, für was die Ausgabe war. Bevor Du das dem Anwalt gibst, mach Dir Kopien. Es verlässt nichts das Haus, was nicht kopiert ist!

(d)
Was hast Du vor dem Unfall an Sport gemacht, was an Freizeitaktivitäten? Gibts Zeugen dafür? Falls ja:
Von denen brauchen wir Bescheinigungen. Vielleicht kann auch der Sprotvereinstrainer was sagen oder Dein Reitlehrer. Sie sollen Deine Aktivitäten beschreiben, das protokollierst Du, und das sollen die Zeugen unterschreiben. Dass das auch Namen, Vornamen udn Anschrift des Zeugen enthalten muss, das ist klar.

(Ich hatte mal einen, der ging gern ins Gebirge, bekam aber wegen des Unfalles Probleme mit dem Gelichgewicht. Da hatten wir dann prima Beschreibungen von den Bergfreunden, wie der vorher einer der Ersten war, und nachher umkehren musste, weil er nicht weiter kam...hat viel gebracht im Prozess.)

05
Was studierst Du (Fach?)? In welchem Semester war Dein Unfall?
In welchem Landkreis wohnst Du? Das brauchen wir. Ggf. findet sich ein guter Selbsthilfeverein in der Nähe.


ISLÄNDER
 
Hallo MBS,

jeder Fall hat seine Individualitäten und ist anhand von ein paar Zeilen
nur "Pie mal Daumen" einschätzbar.

Wir können dir hier allgemeine Infos reichen, dies ersetzt aber eine
eruiert-betrachtend-bewertende Gesamtübersicht eines RA nicht.


Info:

http://www.gerichtsentscheidungen.b...doc.id=KORE532322006&doc.part=L&doc.price=0.0

http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile/urteile-unfallhaftung/verdienstausfall.html

http://www.rechtsanwalt.com/urteil-...-wegen-vorzeitig-abgebrochenem-studiums-aufg/

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Prognose.php


Grüße

Siegfried21
 
Anwaltskosten

Hallo MBS,

die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Wenn der Unfallhergang und damit letztendlich die Schuldfrage einigermaßen klar sein sollte, muss die gegnerische Versicherung auch Deine Anwaltskosten übernehmen.

Der Haken dabei ist, wenn sich die Versicherung weigert zu lassen, mußt Du klagen und das bedeutet zunächst einmal die Kosten vorstrecken.

Da Du keine eigenen bzw. wahrscheinlich als Student nur geringe Einkünfte hast, würde die Gewährung von Prozesskostenhilfe greifen.

Allerdings wird es letztendlich für Dich nur kostenneutral, wenn man davon überhaupt sprechen kann, wenn Du den Prozess zu 100 % gewinnst. Kommt ein Vergleich heraus, oder wird Dir nur ein Teil der ursprünglich eingeklagten Summe zugesprochen, bleibst du auf einem Teil der Kosten sitzen.

Auch das vom Gericht beauftragte Gutachten muss zunächst derjenige vorschießen, der dieses beantragt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
@Tscharlie, Siegfried21: vielen Dank für die ganzen Links. Werde ich mir anschauen.

Wenn sich der Versicherer die Arbeit macht, das Schadensmanagement an sich zu ziehen, dann hat er "Minimierung der Schadensaufwendungen" im Blick. Vor einiger Zeit kam auf, dass ein Versicherer mit einem Arzt einen Vertrag hatte, der am Bundeswehrarchiv tätig war. Der hat dann für die Versicherung in den Wehrakten gesucht, ob das Unfallopfer nicht zufällig bei der Musterung wehruntauglich war. Leiden werden natürlich dann darauf, nicht auf den Unfall geschoben. Das erzähle ich, damit Du siehst, wo Du bist. Jetzt wird Dir klar sein, dass es nicht wünschenswert ist, dem Versicherer die Chance zu geben, Dich zu "Dr. Ganz-Gescheit" zu schicken, der dann die Sache schon kleinredet. Er wird zwar behaupten, er sei 100 % neutral. Aber, aber, wer soll das glauben? Bei 400 Begutachtungsaufträgen pro Jahr von der Pfefferminzia Verischerungs AG muss er doch für Kundenzufriedenheit sorgen! Ganze Begutachtungsinstitte leben davon.
OK, das hatte ich schon befürchtet. Sollte man dann besser auch unterbinden, dass die Versicherung Fragebögen an meinen behandelnden Arzt schickt?
Es gibt ein Instrument, das sorgt für wirklich neutrale Begutachtung. Das ist das selbständige Beweisverfahren. Da wird vom Gericht (!) ein Gutachter bestellt und gerichtlich (!) Beweis aufgenommen zu den Fragen, die Du stellst. Und da kann dann keiner sagen, das sei wohl ein Gefälligkeitsgutachten. Das hört sich dann kein Richter lange an.

Das Schöne daran ist: Als arme Sau steht Dir Prozesskostenhilfe zu. Der Staat greift in die Tasche. Er zahlt die Gerichtskosten. Und die Gutachterkosten. Du kommst kostenneutral raus.

Das selbständige Beweisverfahren wird in medizinischen Vorgängen viel zu selten genutzt. Früher mal gab es hohe Hürden dafür und nur wenig Anwaltsgebühren fielen an. Doch in einigen Schritten hat der Gesetzgeber die Hürden immer weiter abgesenkt. Das haben aber noch nicht alle gemerkt.

Ich liebe dieses selbständige Beweisverfahren!

So kommst Du an ein Gutachten, das wirklich neutral ist und das die Kriegskasse schont.
Vielen Dank für den Hinweis.
Führe ein Tagebuch. Schreibe dort rein, was Du wegen des Unfalles erlebt hast.
Klebe alle Quittungen und Belege schön auf DIN A 4-Zettel, schreibe dazu, für was die Ausgabe war. Bevor Du das dem Anwalt gibst, mach Dir Kopien. Es verlässt nichts das Haus, was nicht kopiert ist!
Habe ich bereits gemacht: ein Tagebuch erstellt und eine Excel-Tabelle mit den Kosten. Die Schmerzen habe ich allerdings nit im Tagebuch aufgeschrieben, sondern immer dem Arzt bei meinen Besuchen bei ihm mitgeteilt.
Was hast Du vor dem Unfall an Sport gemacht, was an Freizeitaktivitäten? Gibts Zeugen dafür? Falls ja:
Von denen brauchen wir Bescheinigungen. Vielleicht kann auch der Sprotvereinstrainer was sagen oder Dein Reitlehrer. Sie sollen Deine Aktivitäten beschreiben, das protokollierst Du, und das sollen die Zeugen unterschreiben. Dass das auch Namen, Vornamen udn Anschrift des Zeugen enthalten muss, das ist klar.
Auch hier Danke für den Hinweis.

@ RekoBär: auch dir vielen Dank für deine Hinweise!
 
Grüß Dich, Rekobär,

kleiner Irrtum! Die Gutachterkosten muss nur der Vorschießen, der nicht mit PKH arbeiten kann. Wer PKH hat, dem zahlt der Staat den Gutachter!

Die Probleme damit, dass man auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, wenn man den Prozess teilweise verliert, kann man teilweise minimieren.

Bei der Klage muss man vorher entscheiden muss, wie viel man einklagen will. Es ist nicht zulässig, dei Schadenshöhe auszuforschen. Was aber da verboten ist, ist im selbständigen Beweisverfahren ausdrücklich erlaubt! Im Ergebnis kann man damit viel des Risikos der Gegenseite aufhalsen.

ISLÄNDER
 
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