Hallo,
gehe gerade in den Endspurt zur 1.Runde gegen meine PUV.
Bei der Frage:
Hintergrund: In meiner Jugend, also vor weit über 30 Jahren hatte ich Wachstumsprobleme und in diesem Zusammenhang 4 Operationen an den Knien wegen Luxationen. Seit diesem Zeitpunkt keine Beschwerden und Auffälligkeiten. Selbst in den Anträgen zur Unfallversicherung vor 18 Jahren und vor 7 Jahren wurden diese Operationen durch die Versicherungsvertreterin (Auge und Ohr) nicht aufgenommen mit der Begründung: da Wachstum und keine Beschwerden wäre dies für die Versicherung nicht relevant.
Aus welchem Grund sollte ich sie also bei obengenannter Frage in der Schadensanzeige angeben?
Die Unfallversicherung hat mindestens seit dem ersten Gutachten (18 Monate nach dem Unfall) positive Kenntnis von diesen Operationen, weil ich sie zu keinem Zeitpunkt verheimlicht habe und hat trotzdem den Schaden teilweise reguliert.
Nun meine Fragen:
Wie werden "Beschwerden" im Sinne der obrigen Frage definiert?
Welche Fristen gelten für Beschwerden?
Wird die PUV bei positiver Kenntnis der Operationen und Regulierung des Schadens auch weiterhin Leistungspflichtig, wenn sie nicht 1 Monat danach die Leistung generell verweigert?
Wer hat aus seinem Verfahren heraus eventuell Antworten?
Danke für die Hilfe
Gruß von der Seenixe
gehe gerade in den Endspurt zur 1.Runde gegen meine PUV.
Bei der Frage:
mauert die PUV und wirft eine Obliegenheitsverletzung nach § 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vor und sogar vorsätzliche Verletzung und möchte dadurch Leistungsfrei werden.Hatte die verletzte Person bereits Beschwerden an dem/den jetzt verletzten Körperteil(en) oder Sinnesorgan(en)?
Hintergrund: In meiner Jugend, also vor weit über 30 Jahren hatte ich Wachstumsprobleme und in diesem Zusammenhang 4 Operationen an den Knien wegen Luxationen. Seit diesem Zeitpunkt keine Beschwerden und Auffälligkeiten. Selbst in den Anträgen zur Unfallversicherung vor 18 Jahren und vor 7 Jahren wurden diese Operationen durch die Versicherungsvertreterin (Auge und Ohr) nicht aufgenommen mit der Begründung: da Wachstum und keine Beschwerden wäre dies für die Versicherung nicht relevant.
Aus welchem Grund sollte ich sie also bei obengenannter Frage in der Schadensanzeige angeben?
Die Unfallversicherung hat mindestens seit dem ersten Gutachten (18 Monate nach dem Unfall) positive Kenntnis von diesen Operationen, weil ich sie zu keinem Zeitpunkt verheimlicht habe und hat trotzdem den Schaden teilweise reguliert.
Nun meine Fragen:
Wie werden "Beschwerden" im Sinne der obrigen Frage definiert?
Welche Fristen gelten für Beschwerden?
Wird die PUV bei positiver Kenntnis der Operationen und Regulierung des Schadens auch weiterhin Leistungspflichtig, wenn sie nicht 1 Monat danach die Leistung generell verweigert?
Wer hat aus seinem Verfahren heraus eventuell Antworten?
Danke für die Hilfe
Gruß von der Seenixe