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Fragen zur Bemessung des Invalitäts Grades

Frau Pechvogel

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Jan. 2019
Beiträge
2
Guten Tag
Ich hatte im August 18 einen Unfall, bei der ich eine gelenksnahe Trümmerfraktur des Radius erlitt. Postoperativ verblieben aber leider, laut Gutachten, eine 50%ige Bewegungseinschrankung und 50% Kraftverlust. Zusätzlich ist der Daumen nur zu 50% beweglich. Die Bemessung meines Imvalitätsgrades betrug 4/10. Das führt zu meiner Frage, ob der Invalitätsgrad bei den Befunden nicht mindestens einen Wert von 5/10 ergeben müsste?
Lieben Dank im Voraus denen Mitgliedern, die sich die die Zeit nehmen, mir meine Frage zu beantworten
 
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