Frau Pechvogel
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- 16 Jan. 2019
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Guten Tag
Ich hatte im August 18 einen Unfall, bei der ich eine gelenksnahe Trümmerfraktur des Radius erlitt. Postoperativ verblieben aber leider, laut Gutachten, eine 50%ige Bewegungseinschrankung und 50% Kraftverlust. Zusätzlich ist der Daumen nur zu 50% beweglich. Die Bemessung meines Imvalitätsgrades betrug 4/10. Das führt zu meiner Frage, ob der Invalitätsgrad bei den Befunden nicht mindestens einen Wert von 5/10 ergeben müsste?
Lieben Dank im Voraus denen Mitgliedern, die sich die die Zeit nehmen, mir meine Frage zu beantworten
Ich hatte im August 18 einen Unfall, bei der ich eine gelenksnahe Trümmerfraktur des Radius erlitt. Postoperativ verblieben aber leider, laut Gutachten, eine 50%ige Bewegungseinschrankung und 50% Kraftverlust. Zusätzlich ist der Daumen nur zu 50% beweglich. Die Bemessung meines Imvalitätsgrades betrug 4/10. Das führt zu meiner Frage, ob der Invalitätsgrad bei den Befunden nicht mindestens einen Wert von 5/10 ergeben müsste?
Lieben Dank im Voraus denen Mitgliedern, die sich die die Zeit nehmen, mir meine Frage zu beantworten