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fragen zum motorradunfall mit verletzung

didsche

Nutzer
Registriert seit
1 Feb. 2009
Beiträge
2
Ort
dresden
hallo an alle die das lesen,

vieleicht kann mir hier ja einer ein paar fragen zu meinem unfall erklären...
folgendes:am 3.10.08 fuhr ich mit meinem motorrad hinter einem pkw durch eine baustellenführung.als diese endete(nun wieder 2 spurig) fuhr der autofahrer auf die rechte spur und ich wollte gerade(auf der linken spur) überholen.jedoch wollte der autofahrer auf einmal links abbiegen(ohne dies vorher anzuzeigen(blinken)),das problem war...,ich war neben ihm und war anscheinend bei ihm im toten winkel und ein schulterblick gab es anscheinend auch nicht...!die folge war es kam zur kollision und er ist mir in meine rechte seite rein gefahren.bin natürlich gestürzt und krankenwagen+polizei kam auch gleich.der unfallgegner hat jedoch vorher sein wagen auf den parkplatz gestellt(auf der linken seite in den er reinbiegen wollte)ich kam ins kh,es wurden 3frakturen im fuß festgestellt.außer das die netten beamten eine alkoholprobe genommen hatten(natürlich negativ),wurde ich zu dem unfall nicht befragt und hatte auch keine möglichkeiten mich dazu zu äußern.da der unfall für mich aber eindeutig war,habe ich mir keine gedanken darüber gemacht.ich hab mir natürlich einen anwalt genommen(rechtsschutz)da es ja nun auch um schmerzensgeld ging.der sagte mir auch dies sei eindeutig.nach langem warten und etlichen gutachten wurde nun ein schaden von ca 4500 euro(schmerzensgeld+total schaden meiner maschine) an die gegneriche versicherung gestellt.ich habe mich natürlich gefreut das das endlich mal ein ende hat...:)jedoch war zu diesem zeitpunkt der polizeiliche bericht noch nicht einsichtig,bzw. bearbeitet.in der zwischenzeit habe ich einen anderen anwalt bekommen(der angeblich besser mit sowas vertraut sei)...,der sagte mir telefonisch das es auch zu einem vergleich kommen könnte(?):)mad:)hab ich nicht ganz verstanden,aber erstmal egal...

so nun zu dem ergebnis...letzte woche erhiehlt ich von meinem anwalt das antwortschreiben der gegnerischen versicherung und somit auch den bericht der polizei:
"...da ihr mandant unseren vn verbotenerweiße überholen wollte,"(wahrscheinlich darauf zurückzuführen das meine maschine dann ja im gegenverkehr lag)"und zu früh wieder eingeschert ist,kann eine schadensregulierung nicht erfolgen...":mad:

so nun meine fragen:
-müssen die beamten denn nicht ein gutachten des unfallhergangs ertsellen,wenn es um personenschaden geht?
-darf der unfallgegner einfach so sein fahrzeug vom unfallort entfernen(ca. 25),obwohl keinerlei verkehr behindert worden wäre?
-ist es richtig das die beamten keinerlei aussage von mir genommen haben(zu dem zeitpunkt ok,da ich womöglich ja unter schock stehen könnte)?(aufgrund meiner fehlenden aussage bin ich nun aber der oberdep...:mad:)
-ich wurde von meiner kfz-versicherung hochgestufft,obwohl sie keinerlei gelder bisher bezahlen mussten(laut versicherung:da der unfallgegner anspruch gestellt hat,müsste meine vers. davon ausgehen das sie einen schaden bezahlen müssen und haben mich deshalb hochgestufft)...geht denn das so einfach?
-ist es möglich das mein (neuer) anwalt kein bock auf den fall hat(da evtl.schaden zu gering=geringere provision)?kann ich den einfach so wechseln,wenn ich im rechtsschutz bin?

ich wäre euch sehr dankbar,wenn ihr möglich viel,was mich weiterbringen könnte,dazu schreiben würdet.
danke im voraus:)
 
Hallo didsche,
erstmal willkommen im Board und möge es Dir die Hinweise geben, die Du brauchst um Klarheit zu finden ...

Vorweg: Es erscheint mir eigenartig, dass Dein Anwalt die Fragen nicht beantworten kann.
...
so nun meine fragen:
-müssen die beamten denn nicht ein gutachten des unfallhergangs ertsellen,wenn es um personenschaden geht?
Beamte erstellen keine Gutachten, schon garnicht Polizeibeamte. Sie ermitteln und protokollieren und vergeben Aktenzeichen.
-darf der unfallgegner einfach so sein fahrzeug vom unfallort entfernen(ca. 25),obwohl keinerlei verkehr behindert worden wäre?
Keine Ahnung, aber eigentlich auch egal. Da ja der Standort eines Autos seltens der Ort des Unfalls ist (vom ruhenden Verkehr mal abgesehen). Das Auto bleibt ja nicht stehen, da wo es einen anderen berührt. Hätte es also 50 Meter am linken und rechten Rand oder in der Mitte der Straße gestanden, wäre es doch letztlich das gleiche Ergebnis.
-ist es richtig das die beamten keinerlei aussage von mir genommen haben(zu dem zeitpunkt ok,da ich womöglich ja unter schock stehen könnte)?(aufgrund meiner fehlenden aussage bin ich nun aber der oberdep...:mad:)
Bei uns war es ähnlich und unser Anwalt hatte die Polizei aufgefordert die Verunglückte zu befragen. Kein Ergenis. Meine Recherchen im Internet hatten ergeben, dass es keine Verpflichtung der Beamten gibt.
Der Rat vom Anwalt: Den Sachverhalt zwei anderen Berichten, handschriftlich aufschreiben und mit Ort und Datum versehen, unterschreiben.
nach meinem Eindruck hat das dann nicht weniger Beweiskraft als wenn die Polizei das aufgenommen hätte, den benötigt wird es ohnehin nur, wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt.
-ich wurde von meiner kfz-versicherung hochgestufft,obwohl sie keinerlei gelder bisher bezahlen mussten(laut versicherung:da der unfallgegner anspruch gestellt hat,müsste meine vers. davon ausgehen das sie einen schaden bezahlen müssen und haben mich deshalb hochgestufft)...geht denn das so einfach?
Wenn die Versicherungsbedingungen das hergeben, dann geht das so einfach. Wenn die Bedingungen das nicht hergeben, geht das nicht so einfach. Also wentweder die Versicherungsbedigungen lesen oder die Versicherung bitte, dass sie die entsprechenden Regelungen/Normierungen zitiert.
-ist es möglich das mein (neuer) anwalt kein bock auf den fall hat(da evtl.schaden zu gering=geringere provision)?
Ja.
kann ich den einfach so wechseln,wenn ich im rechtsschutz bin?
Frage Deine rechtsschutzversicherung. Möglicherweise haben die sogar Anwälte von denen sie wissen, dass die gut sind.

Viel Erfolg
oohpss
 

Noch ein Nachtrag:
Nach meinem Eindruck wir hier Aussage gegen Aussage stehen.
Also liegt es an Dir alles zu tun, damit Deine Aussage glaubwürdig wird.
Somit würde ich Erkundigungen einholen, wie es aussieht mit der Beweissicherung (eigenes und generisches Fahrzeug), möglicherweise gibt es noch den LKW-Fahrer als Zeugen oder es gibt die Mautstellen, anhand derer ermittelt werden könnte, wer dort unterwegs war. Gibt es Fotos vom Unfallort, gibt es eine Spurensicherung?

Lege Dir Akten an und hebe ALLES auf.

Notiere jedes Gespräch mit jedem.

Gehe davon aus, dass Dein Fall aufgrund der gegensätzlichen Aussagen, soweit es vor Gericht geht, nur aufgrund der Aktenlage entschieden werden wird.

Versuche herauszufinden, warum ein Vergleich angeboten wurde, den dann müsste der Gegener eine Darstellung abgegeben haben, die auf seine Schuld/Mitschuld hinweist. Ansonsten gäbes es keinen Grund für einen Vergleich!

Merke: Alles was Du nicht machst, macht auch kein anderer für Dich.

Grüße
oohpss
 
erstmal danke für die antwort.
naja sicher hätte ich auch meinen anwalt fragen können,jedoch habe ich das gefühl das er nicht so wirklich lust auf den fall hat,denn bisher habe ich alles allein recharchiert,und beratung gab es bisher auch nicht von ihm,was ich machen kann oder wie es aussieht mit beweißen,bzw. indizien des unfallhergangs.und wie es mit möglichen zeugen aussieht weiß ich auch nicht da ich keinen einblick in die akten der polizei bekomme(nur über anwalt)
jedanfalls danke für deine tipps:)
 
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