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Fragen zu Hautklinik, TAD und Gutachter BG

alpfl

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
54
Hallo.

Hat wer Erfahrung mit einer Hautklinik, bzw einen Aufenthalt gehabt auf Veranlassung der BG Wenn ja, Wo
Wie soll man weitervorgehen wenn der TAD in seiner Aktennotiz an die BG folgendes nach dem Arbeitsplatzanschauen schreibt:

Es werden vom Unterzeichner(TAD) sowohl die arbeittstechn. Voraussetzungen zur Anerkennung einer BK ...., als auch die Notwendigkeit einer entsprechenden beruflichen Veränderung als gesehen gegeben - sowie eine Umschulung sinnvoll und notwendig erachtet wird.

Im Gutachten das die BG verlangte schrieb der Gutachter folgendes dazu zur Frage : Besteht bzw. bestand im Falle einer Fortsetzung der Tätigkeit die konkrete Gefahr der Entstehung einer solchen Berufskrankheit?

Antwort des Gutachers:
Ja, bei Fortsetzung der Tätigkeit besteht die konkrete Gefahr der Entstehung einer Berufskrankheit.

Wie kann ich der BG in einem Brief mitteilen, dass zwischen der BG und mir nur noch Schriftverkehr stattfinden soll und keine Telefonate mehr?

Das ist der aktuelle Stand der Dinge - was kann ich weiterhin tun bzw weitervorgehen? Wer kann mir helfen?
 
Zuletzt bearbeitet:
:( Schade, weiss wirklich niemand was und kann mir helfen
wäre für jeden Tip oder Hilfe dankbar
 
Hallo Alpfl,

die BG ruft Dich an? Beim nächsten Anruf: Bitte schicken Sie mir dies schriftlich. Auf Grund von negativen Erfahrungen möchte ich zukünftig nur noch schriftlich mit ihnen in Kontakt treten.
Dies kannst du der BG natürlich auch schriftlich mitteilen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke

Danke für den Satz bezüglich der BG und Telefonat. Diesen werde ich doch direkt im nächsten Brief verwenden.

Ja die BG hat mich schon mehrmals versucht anzurufen oder angerufen - sie hat mir sogar schon schriftlich geschickt das sie mich nicht telefonisch erreicht hat -das weiss ich auch ohne ihren Brief - dieses Blatt Papier hätte die BG sich sparen könne- vielleicht hätte es dann für meine Umschulung gereicht :D
 
schönen guten abend seenixe. es gibt einen ganz einfachen tipp den ich dir geben kann. wenn du dich das nächstemal mit der BG schriftlich auseinander setzt erganze deinen brief mit dem satz: ICH BITTE UM RECHTSKRÄFTIGE ANTWORT.
öffentliche stellen sind somit verpflichtet dir jegliche antwort auf dem schriftweg mitzuteilen.
ich hoffe es hilft dir.
 
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