• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fragen über Fragen

anke

Nutzer
Registriert seit
9 Juni 2007
Beiträge
14
Ich hatte mal einige Fragen nach meinem unverschuldeten Verkehrsunfall ins Forum gestellt. Nochmal kurz: ich wurde auf dem Gehweg von einemPKW angefahren und habe eine komplizierte Unterschenkelfraktur mit Fraktur des oberen Sprunggelenkes. Das war im März 2007.Jetzt hat meine Anwältin den Einstellungsbescheid von der Anwaltschaft bekommen. Mit der Begründung, dass es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gibt. Das hat mich schon mal richtig umgehauen. Da wird die Verursacherin einfach nicht zur Verantwortung gezogen weil die Staatsanwaltschaft überlastet ist. Jetzt stehe ich da und muss nun bangen dass mir, weil es ja keinen Schuldspruch gibt, die Schadensersatzansprüche durch die Versicherung minimiert werden könnten. Mich beschäftigt die Frage: ab welchem Schaden wird so ein Unfall zur öffentlichen Sache? Muss ich Politiker oder auch bei der Staatsanwaltsschaft sein? Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie in den Bau geht aber wenigstens, dass sie dafür gerade steht, was sie mir angetan hat (Schmerzen,Entbehrungen u.s.w.). eine weitere Frage die mir heute beim Gespräch mit der Anwältin aufgestoßen ist: Ich bin arbeitslos und bekomme keine Leistungen vom Arbeitsamt, war aber als arbeitssuchend gemeldet bis zu meinem Unfall. Also ich war bis dahin voll vermittelbar. Seit dem Unfall bin ich es nicht mehr, da ich bis auf weiteres krank geschrieben bin (liegt dem AA auch vor). Somit bin ich zur Zeit nicht vermittelbar. Die Anwältin gab mir zu verstehen, dass ich keine Anspruch auf Entschädigung habe, weil ich beweisen muss, dass eine Einstellung erfolgt wäre. Da ich ja krank geschrieben war und bin hat das Amt natürlich kein Angebot geschickt. Meine Frage: werde ich jetzt auch noch dafür bestraft, dass ich nicht arbeiten kann obwohl ich es ohne den Unfall ja könnte? Kann man einen Gutachter als unabhängig erklären, wenn dieser für die gegnerische Versicherung arbeitet. Wenn er von ihr bezahlt wird, ist er ja nicht mehr unabhängig. Ich möchte eigentlich Einfluß nehmen können auf die Wahl der Gutachter, denn die werden sicherlich von der Versicherung beauftragt, sagt die Anwältin.
 
Hallo Anke,

ich versuche mal in einigen Punkten Licht ins Dunkel zu bringen:
Mit der Begründung, dass es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gibt. Das hat mich schon mal richtig umgehauen. Da wird die Verursacherin einfach nicht zur Verantwortung gezogen weil die Staatsanwaltschaft überlastet ist.
Hier setzt du mangelndes öffentliches Interesse mit Überlastung der Staatsanwaltschaft gleich. Ob dies tatsächlich so gehandhabt wird ist sicherlich ein anderes Thema, das sich aber meiner Kenntnis entzieht.
Nach meinem Kenntnisstand ermittelt die Staatsanwaltschaft allerdings, wenn die allgemeinen Sorgfaltspflichten im Verkehr verletzt werden, so dass es zu einer fahrlässigen oder sogar grob fahrlässigen Körperverletzung kommt. Je nach Unfallhergang, zu dem du leider nichts geschrieben hast, hat in deinem Fall der Staatsanwalt dies nicht erkannt oder erkennen können.
Jetzt stehe ich da und muss nun bangen dass mir, weil es ja keinen Schuldspruch gibt, die Schadensersatzansprüche durch die Versicherung minimiert werden könnten.
Das Ergebnis einer strafrechtlichen Verurteilung hat nichts mit den zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen zu tun bzw. wirkt sich in der Regel darauf nicht aus. Diesbezüglich brauchst du also keine Angst zu haben, es sei denn du hast ein Mitverschulden an dem Unfall. Dann würde man entsprechend deiner Haftungsquote Abzüge von den materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen vornehmen.
Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie in den Bau geht aber wenigstens, dass sie dafür gerade steht, was sie mir angetan hat (Schmerzen,Entbehrungen u.s.w.)
Schmerzen und Entbehrungen sind Bestandteil der zivilrechtlichen Regulierung. Dies sind dann die Positionen, die auch dir zufließen würden. Bei strafrechtlicher Verurteilung wird in der Regel in die Staatskasse oder auch in die Kassen von gemeinnützigen Vereinen gezahlt, der Geschädigte sieht davon aber nichts.
Die Anwältin gab mir zu verstehen, dass ich keine Anspruch auf Entschädigung habe, weil ich beweisen muss, dass eine Einstellung erfolgt wäre.
Diese Aussage ist korrekt.
Da ich ja krank geschrieben war und bin hat das Amt natürlich kein Angebot geschickt.
Wenn Du beweisen kannst, dass die Agentur dir nur aufgrund deiner Krankheit keine Arbeitsangebote geschickt hat, die auch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Anstellung geführt hätten, könntest du Verdienstausfall geltend machen. Vermute aber, dass diese Beweisführung mehr als schwierig sein dürfte :eek:
Ich möchte eigentlich Einfluß nehmen können auf die Wahl der Gutachter, denn die werden sicherlich von der Versicherung beauftragt, sagt die Anwältin.
Solange die Angelegenheit noch nicht vor Gericht liegt, bist du nicht verpflichtet den Gutachtervorschlägen der gegnerischen Versicherung zu folgen. Du kannst auch selber Gutachter benennen, das sollte aber auch deine Anwältin wissen. Die Versicherung muss dabei auch die von dir genannten Gutachter bezahlen.

Alles etwas klarer? Sonst melde dich einfach nochmal.

Gruß
Joker
 
Guten Morgen Anke,

Du schreibst Du bist krankgeschrieben....dann bekommst Du doch Krankengeld von der Krankenkasse und natürlich kein Arbeitslosengeld.

In dieser Zeit bekommst Du auch keine Angebote vom Arbeitsamt, Du könnest Dich ja nicht vorstellen und gleich eine Krankmeldung abgeben.

Kannst Du die Autofahrerin nicht anzeigen und Deine Kosten einklagen?

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Joker, hallo Kai Uwe!
Danke erst einmal für die ausführliche Antwort. Nun zum Unfallhergang. Ich befand mich auf einem Bürgersteig über den die Verursacherin mit ihrem Fahrzeug rüber muss um auf einen Parkplatz zu kommen. Dabei hat sie mich nicht gesehen und hat mich überrollt. Das ist doch kein Kavaliersdelikt mehr sondern eine fahrlässige Körperverletzung, wenn nicht sogar grob fahrlässig. Nachdem es doch von der Staatsanwaltschaft uninteressant zu sein scheint, fühlt sich doch die Verursacherin im Recht, denn Sie unterstellt mir, dass ich ihr ins Auto gelaufen bin. Nun wird es zur Ordnungsbehörde gesandt und wie eine "Geschwindigkeitsüberschreitung" gehändelt. Denn ein paar Punkte tun nicht weh und danach fragt auch niemand mehr. Habe ich das Recht in die Akte von der Staatsanwaltschaft zu sehen, denn bis jetzt weiß ich immer noch nicht, was die Verursacherin zum Hergang ausgesagt hat Ich bin zwar krank geschrieben, beziehe kein Krankengeld ( bin freiwillig versichert). Zuvor habe ich auch keine Leistungen vom Arbeitsamt bezogen.
So ich hoffe auf Nachricht und verbleibe mit lieben Grüßen Anke
 
Hast Du denn zum Unfallhergang keine Zeugen?
Notfalls beklebe dort alle Masten bzw. mach in den Geschäften am "schwarzen Brett" Aushänge das Du Unfallzeugen suchst. Es soll ja noch ein paar couragierte Mitbürger geben, die sich evt. melden.
Mit einem "Zeugen im Ärmel" wird es bestimmt leichter Ansprüche durchzusetzen und falsche Darstellungen Deiner Unfallverursacherin zu entkräften.
 
Habe ich das Recht in die Akte von der Staatsanwaltschaft zu sehen, denn bis jetzt weiß ich immer noch nicht, was die Verursacherin zum Hergang ausgesagt hat


Hallo Anke,

Deine Rechtsanwältin kann Akteneinsicht verlangen. Bist Du Nebenklägerin in diesem Verfahren?

Gegen die Entscheidung der STA kannst Du Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft stellen. Für die Begründung wäre jedoch die Akteneinsicht sinnvoll.

Liebe Grüsse

Petra

P. S. Da die Gewährung zur Akteneinsicht etwas dauern könnte, könntest Du oder Deine Anwältin Beschwerde einlegen und die Begründung nach erfolgter Akteneinsicht nachreichen. Damit hast Du die Frist (in der Regel 4 Wochen) gewahrt.
 
Hallo Petra,hallo goldbaerchen!

Ich habe bei der Zeugenanhörung angegeben, dass ich vor und nach dem Unfall Personen auf einem Balkon in unmittelbarer Nähe gesehen habe. Die müssten den Unfall gesehen haben. Ich weiß bis jetzt aber nicht ob diese überhaupt ermittelt und dann befragt worden sind. Wir gehen davon aus , das es nicht getan wurde. Jetzt wäre für mich eine Akteneinsicht mehr als sinnvoll. Zu einem Verfahren wird es nicht kommen, da der Staatsanwalt es offensichtlich als "Kavaliersdelikt" ansieht und die Ermittlungen eingestellt hat. Jetz wird sie wahrscheinlich wie ein Geschwindigkeitssünder "bestraft". Ich freue mich auf weitere Beiträge ! Liebe Grüße von Anke
 
Hallo Anke,

klammere Dich nicht an die strafrechtliche Verurteilung. Diese bringt Dir außer einer gewissen kurzfristigen Genugtuung überhaupt nichts. Versuche die Zeugen aufindig zu machen. Sprich einfach die Leute an. Die Polizei wird es sicher nicht mehr tun und wenn ich mich an die Ermittlungen in meinem Fall erinnere, dann hat sich der Bearbeiter nicht vom Schreibtisch bewegt zu haben.
Dein Augenmerk muß auf die Regulierung der Schäden und Kosten liegen. Da gibt es ja wohl Defizite.

Gruß von der Seenixe
 
Top