Ich hatte mal einige Fragen nach meinem unverschuldeten Verkehrsunfall ins Forum gestellt. Nochmal kurz: ich wurde auf dem Gehweg von einemPKW angefahren und habe eine komplizierte Unterschenkelfraktur mit Fraktur des oberen Sprunggelenkes. Das war im März 2007.Jetzt hat meine Anwältin den Einstellungsbescheid von der Anwaltschaft bekommen. Mit der Begründung, dass es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gibt. Das hat mich schon mal richtig umgehauen. Da wird die Verursacherin einfach nicht zur Verantwortung gezogen weil die Staatsanwaltschaft überlastet ist. Jetzt stehe ich da und muss nun bangen dass mir, weil es ja keinen Schuldspruch gibt, die Schadensersatzansprüche durch die Versicherung minimiert werden könnten. Mich beschäftigt die Frage: ab welchem Schaden wird so ein Unfall zur öffentlichen Sache? Muss ich Politiker oder auch bei der Staatsanwaltsschaft sein? Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie in den Bau geht aber wenigstens, dass sie dafür gerade steht, was sie mir angetan hat (Schmerzen,Entbehrungen u.s.w.). eine weitere Frage die mir heute beim Gespräch mit der Anwältin aufgestoßen ist: Ich bin arbeitslos und bekomme keine Leistungen vom Arbeitsamt, war aber als arbeitssuchend gemeldet bis zu meinem Unfall. Also ich war bis dahin voll vermittelbar. Seit dem Unfall bin ich es nicht mehr, da ich bis auf weiteres krank geschrieben bin (liegt dem AA auch vor). Somit bin ich zur Zeit nicht vermittelbar. Die Anwältin gab mir zu verstehen, dass ich keine Anspruch auf Entschädigung habe, weil ich beweisen muss, dass eine Einstellung erfolgt wäre. Da ich ja krank geschrieben war und bin hat das Amt natürlich kein Angebot geschickt. Meine Frage: werde ich jetzt auch noch dafür bestraft, dass ich nicht arbeiten kann obwohl ich es ohne den Unfall ja könnte? Kann man einen Gutachter als unabhängig erklären, wenn dieser für die gegnerische Versicherung arbeitet. Wenn er von ihr bezahlt wird, ist er ja nicht mehr unabhängig. Ich möchte eigentlich Einfluß nehmen können auf die Wahl der Gutachter, denn die werden sicherlich von der Versicherung beauftragt, sagt die Anwältin.