Hallo zusammen,
hätte gerne eure Meinung dazu:
wenn eine Haftpflichversicherung das nachfolgende erklärt:
"werden wir uns "auf die Einrede der Verjärung bis zum ....nicht berufen"
ist dies
auch eure Meinung nach
identisch gleichzusetzen
mit der Abgabe der Erklärung durch die Haftpflichversicherung "auf die Einrede der Verjährung bis.... zu verzichten"?
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.
Lg. Rolandi
hätte gerne eure Meinung dazu:
wenn eine Haftpflichversicherung das nachfolgende erklärt:
"werden wir uns "auf die Einrede der Verjärung bis zum ....nicht berufen"
ist dies
auch eure Meinung nach
identisch gleichzusetzen
mit der Abgabe der Erklärung durch die Haftpflichversicherung "auf die Einrede der Verjährung bis.... zu verzichten"?
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.
Lg. Rolandi