Hallo,
ich beziehe eine unbefristete BU Rente nach altem Recht (2000 )
Habe seit dieser Zeit keinerlei Arbeitsangebot vom Arbeitsamt und der Rentenversicherung bekommen .
Jetzt habe ich gelesen :
Unter arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wird verstanden, dass
Personen, die medizinisch nur teilerwerbsgemindert sind, Renten wegen voller
Erwerbsminderung erhalten, weil sie keine auf dem Arbeitsmarkt übliche
Beschäftigung finden konnten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orientiert
sich danach nicht an dem medizinisch festgestellten Grad der Erwerbsminde-
rung, sondern mit der „konkreten Betrachtungsweise “ daran, ob für die in Be-
tracht kommenden Erwerbstätigkeiten des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt
übliche Arbeitsplätze vorhanden sind.
Nicht in Betracht kommen nach dieser Sichtweise für die Betroffenen Tätig-
keiten, die auf dem Arbeitsmarkt unüblich sind, also insbesondere auf die beson-
deren Bedürfnisse einzelner Versicherter zugeschnitten sind. Ob ein Arbeitsplatz
im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob Rentenversicherung
oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicherten einen für
ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können.
Das Bundessozialgericht,das diese so genannte „konkrete Betrachtungsweise “
mit Entscheidungen des Großen Senats aus dem Jahre 1969 (11.Dezember 1969
– G S 2/68)und 1976 (10.Dezember 1976 – G S 2/75)eingeführt hat, spricht in
ständiger Rechtsprechung solche arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungs-
renten zu. Hinsichtlich des Umfangs der Zahlungen der Rentenversicherung für
solche Renten sind bisher einige Fragen offen geblieben.
Mich würde hierzu interessieren ob das allgemeingültig ist das ein BU Rentner der innerhalb eines Jahres weder von der Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommt automatisch eine arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungs-
Renten bekommt.
Oder gibt es da Ausnahmen ?
Bin gespannt auf eure Fachkundige Antwort !
ich beziehe eine unbefristete BU Rente nach altem Recht (2000 )
Habe seit dieser Zeit keinerlei Arbeitsangebot vom Arbeitsamt und der Rentenversicherung bekommen .
Jetzt habe ich gelesen :
Unter arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wird verstanden, dass
Personen, die medizinisch nur teilerwerbsgemindert sind, Renten wegen voller
Erwerbsminderung erhalten, weil sie keine auf dem Arbeitsmarkt übliche
Beschäftigung finden konnten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orientiert
sich danach nicht an dem medizinisch festgestellten Grad der Erwerbsminde-
rung, sondern mit der „konkreten Betrachtungsweise “ daran, ob für die in Be-
tracht kommenden Erwerbstätigkeiten des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt
übliche Arbeitsplätze vorhanden sind.
Nicht in Betracht kommen nach dieser Sichtweise für die Betroffenen Tätig-
keiten, die auf dem Arbeitsmarkt unüblich sind, also insbesondere auf die beson-
deren Bedürfnisse einzelner Versicherter zugeschnitten sind. Ob ein Arbeitsplatz
im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob Rentenversicherung
oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicherten einen für
ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können.
Das Bundessozialgericht,das diese so genannte „konkrete Betrachtungsweise “
mit Entscheidungen des Großen Senats aus dem Jahre 1969 (11.Dezember 1969
– G S 2/68)und 1976 (10.Dezember 1976 – G S 2/75)eingeführt hat, spricht in
ständiger Rechtsprechung solche arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungs-
renten zu. Hinsichtlich des Umfangs der Zahlungen der Rentenversicherung für
solche Renten sind bisher einige Fragen offen geblieben.
Mich würde hierzu interessieren ob das allgemeingültig ist das ein BU Rentner der innerhalb eines Jahres weder von der Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommt automatisch eine arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungs-
Renten bekommt.
Oder gibt es da Ausnahmen ?
Bin gespannt auf eure Fachkundige Antwort !