• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Frage zur Invalidität

Guten Morgen Jiink,

ich schreibe dir ja bereits eine weile und du weist das jeder von sich selber ausgeht und dass man sehr viel als Selbstverständlich voraussetzt! Um so mehr ist man verwundert wenn Leute hier aufschlagen und angeben ob Sie bei einem Schleudertrauma mit 5000 € Schmerzensgeld rechnen können. Ich finde es schon hin und wieder erstaunlich was für Träumereien auftauchen, wegen Lappalien.

Andere wiederum kaufen sich teure Bücher ums sich allgemein zu Informieren.

Ich habe: Schmerzensgeldtabelle 2015 uns Berechnung von Personenschäden, Tips und Taktik 2. Auflage.

MfG

GSXR

Dein Buch würde mich auch interessieren, gerade weil ich ja nur die Schädigung der hinteren Afferenzbahnen habe, also die leichteste Art der Rückenmarkschädigung.
 
Guten Morgen,

Radelnder Rechtsanwalt:
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich von einem Fachmann im Bereich Verkehrsrecht beraten lassen. Dennoch vielen Dank.

GSXR:
Moin,
ja und dafür bin ich dir sehr dankbar, da ich das alles sehr Kompliziert finde. Ich lasse mich mittlerweile Anwaltlich vertreten bzw. bin in seiner Beratung. Ich finde es nur einfach sehr schwer zu sagen ob die Invalidität "fair" ist. Ich bin nur leider nicht der Typ Mensch der zu einem Anwalt geht und diesen Blind vertraut. Natürlich "träume" ich von einer Hohen Invaliditätszahl, aber wenn ich ehrlich bin weiß ich nicht was realistisch ist. Im 1 Gutachten hat man mir 70% gegeben was schon eine Hohe zahl ist. Wenn ich aber meine Einschränkung körperlich sehe weiss ich eben nicht ob das neutral betrachtet (was ich logischerweise nicht kann) "fair" ist. Das Problem ist man kann das alles so oder so auslegen und das stört mich einfach. Es ist schon logisch das man nicht über 100% bezahlt bekommt. Aber ich sehe es halt so das der Körper schon mehr als 100% Wert ist, wo mir die Gliedertaxe ja auch recht gibt.

Mein Hauptgutachten war beim Orthopäden, mit einem Zusatzgutachten vom Neurologen.
Der Orthopäde hat mich nur befragt, der Neurologe hat eine Myografie und eine Neurografie gemacht.
Der Orthopäde hat sich auf die Einschätzung vom Neurologen bezogen.
Ich finde einfach das man meine inkomplette Querschnittslähmung aufteilen muss.
Innerhalb der Gliedertaxe:
Rechtes Bein: x/10
Linkes Bein: x/10
Ausserhalb der Gleidertaxe:
Blase und Mastdarm:
etc.
Insgesamt XX%

und dann sollten diese Werte addiert werden. (rechtes Bein + linkes Bein + ausserhalb der Gliedertaxe= XX%)

Ich hingegen habe die Aussage bekommen das ein kompletter Querschnitt ja mit 100% angegeben sei außerhalb der Gliedertaxe und man daher ja das was zum Glück noch funktioniert man davon abziehen muss.

Und diesen Punkt empfinde ich als Falsch.
Das Buch finde ich Relativ gut, kommt aber sicherlich auch darauf an wie weit man sich mit der Materie schon auseinander gesetzt hat.
Mir hat es meine Fragen beantwortet. Allerdings ist das Thema Nerven relativ klein. Ich kann dir leider keine Private Nachricht senden um dir zu helfen was genau du aus diesem Buch brauchst.

Vielen Dank für jeden der sich das durchliest und mir Versucht zu helfen.

Mfg ich
 
hallo Jiink,

mit diesem bereich habe ich mich zwar noch nicht so sehr befasst, aber nach den nachzulesenden methoden dürfte dieses vorgehen nicht den anforderungen entsprechen:

Ich hingegen habe die Aussage bekommen das ein kompletter Querschnitt ja mit 100% angegeben sei außerhalb der Gliedertaxe und man daher ja das was zum Glück noch funktioniert man davon abziehen muss.

vielmehr sind einzelne körperteile zu bewerten, ggf prozentuale abzüge zu machen. es wird also immer aufgerechnet, nicht wie es hier die versicherung vornimmt eine top-down berechnung vorzunehmen.

Unfallschäden können zu verschiedenen Funktionseinbußen führen. Diese sind aber nicht additiv, sondern subsumptiv zu bewerten.
...
Zunächst ist zu entscheiden, welche Funktionseinbuße die höchste Invaliditätsbemessung begründet. Hieraus ergibt sich eine Basisbemessung. Sonstige Funktionseinbußen werden nach folgender Vorgabe in der subsumptiven Invalidität berücksichtigt: 4 1/20 bleibt ohne Einfluss auf die Gesamtinvalidität. 4 2/20 begründen eine Erhöhung der Basisbemessung um 1/20. 4 4/20 begründen eine Erhöhung der Basisbemessung um 2/20.

https://link.springer.com/content/pdf/bbm:978-3-642-30037-0/1.pdf

Bei Mehrfachverletzungen werden mehrere innerhalb und/oder außerhalb der Gliedertaxe einzeln zu bewertende Funktionsbeeinträchtigungen zusammengerechnet, jedoch kann insgesamt nicht mehr als 100% berücksichtigt werden (Prölls/Martin VVG Kommentar, 29. Aufl. Ziff 2 AUB 2010, Rdnr. 41).

Gliedertaxe: Bemessung der Invalidität


gruss

Sekundant
 
Moin,
mit diesem bereich habe ich mich zwar noch nicht so sehr befasst, aber nach den nachzulesenden methoden dürfte dieses vorgehen nicht den anforderungen entsprechen:

vielmehr sind einzelne körperteile zu bewerten, ggf prozentuale abzüge zu machen. es wird also immer aufgerechnet, nicht wie es hier die versicherung vornimmt eine top-down berechnung vorzunehmen.

Genau das habe ich mittlerweile verstanden und auch nachgelesen. Daher warte ich jetzt das Gutachten ab was von der Versicherung kommt, um danach mit Hilfe von meinem Anwalt ein Schreiben anzufertigen. Wo ich die Versicherung bitte mir die Invalidität aufzuschlüsseln.

Noch bin ich sehr zuversichtlich das ich eine "gute" Versicherung habe und diese mir Antworten geben.

mfg
 
Hallo Jiink,

Stimm du musst noch einen letzten Beitrag schreiben! um Nachrichten schreiben zu können.

70% halte ich nicht für Gerechtfertigt, mind 80%. Mit 70% kannst ja noch gut arbeiten gehen.

Ja es ist alles sehr ernüchternd und das System ist dazu konzipiert einen aushungern zu lassen! Habe gerade mit dem OLG telefoniert.

MfG

Gsxr
 
Guten Morgen,
den schreibe ich diesen Beitrag mal fix. :D

Ich gehe arbeiten, Vollzeit. Mein Arbeitgeber hat mir einen Parkplatz, einen Barrierefreien Weg ins Büro und Büro Möbel individuell auf meinen Bedarf besorgt. So kann ich mit dem Rollstuhl ins Büro und den Schreibtisch anpassen das ich Büro arbeiten erledigen kann. Wofür ich sehr dankbar bin.

Ich finde man kann die Invalidität nicht daran bemessen ob man arbeiten kann oder nicht.

Ich schreibe dir aber näheres in einer PN.

MfG
 
Das war auch nur pauschal gesagt. ich glaub du brauchst über 20 beiträge sprich noch eine.
 
Ich bin immer offen heraus, ich war im Außendienst und hatte einen, Ja man kann sagen lukrativen Job mit Durchschnittsgehalt pro Monat knapp unter 3000 € Netto und dann hatte ich noch den Geschäftswagen und letzt stehe ich aktuell beim Autoteile Dealer am verkauf bei 50% weil mein Rücken und meine Beine nicht mehr zulassen.

Bisschen Dämlich weil früher Balearen und jetzt etappenweise in Allgäu.

Da das Landgericht keine Arbeitsunfähigkeit anerkannt hat bekomme ich keinerlei Ausgleich.

MfG

GSXR
 
Ich habe da wirklich Glück mit der Arbeit.
Da sieht man einfach wie wichtig Gesundheit ist. Das System in dem wir uns befinden, eben doch nicht immer super ist.
Da hilft es eben leider nur für seinen inneren Frieden zu Kämpfen. Wo und wie der innere Frieden aussieht muss leider jeder selber wissen.

Ich habe zumindest auch dank diesem Forum viel gelernt und kann dieses hoffentlich in meinem Kampf gewinnbringend einsetzen.
 
Glück hatten wir beide da wir am Leben und noch am Alltag teilnehmen können!
 
Top