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Frage zur Beweglichkeit des Sprunggelenks (GdB/MdE)

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo,

hat hier jemand Erfahrungswerte, wie die nachfolgend genannte Einschränkung der Beweglichkeit eines oberen Sprunggelenks einzuschätzen ist - einmal im Hinblick auf den GdB und einmal im Hinblick auf die MdE?

Dorsalextension/Plantarflexion 0/0/40°
Pro- und Supination 10/0/20°

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,

bei mir ist im OSG 0/0/20 mit ner Prothese gewesen, das USG ist nur mit 2/5 Bewegungsfreiheit gegenüber dem gesunden Fuß angegeben. Darauf gab es eine MdE von 25%. GdB nur zuerkannt für kurzen Zeitraum (nach OPs).
 
Hallo Jens,

Du schreibst, der GdB wurde nur für kurze Zeit zuerkannt... Wie ist es denn mit der MdE von 25%? Hast Du diese MdE mit der Prothese auf Dauer bekommen?

Was mich noch interessieren würde: Ist die von Dir genannte Beweglichkeit für eine Prothese "normal"? Sie erscheint mir relativ gering...

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,

die Beweglichkeit der Hintegra Prothese ist wirklich gering gewesen. Außerdem lockerte sie sich nach nicht mal 2 Jahren und wurde vor 3 Wochen entfernt. Jetzt ist das Gelenk versteift worden. Die MdE wurde nach 3 Jahren nach dem Unfall mit 25% auf Dauer festgelegt. Das bekomme ich nun jeden Monat von der BG. Den GdB legte das Amt für Familie und Soziales fest. Als ich den GdB beantragt hatte, hatte ich einen Fixateur Externe am Fuß und bekam 50% für ein Jahr. Das spart einem die halbe KFZ-Steuer und man hat einen Steuerfreibetrag von ca 500 EUR, genau weis ich das nicht. Da ich aber die ganze Zeit krank war zahle ich eh keine Steuern, bekam also auch nichts wieder. Hier meine e-mailadresse, da kannst du mir deine Telefonnummer schicken, sonst könnte ich hier Aufsätze schreiben (jens.baumann.dresden@freenet.de).

Bis später Gruß Jens
 
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