ellute
Mitglied
Hallo in die Runde,
wende mich heute mal mit einer ersten Frage an Euch, weil ich in diesem
Fall echt nicht mehr weiter weiss.
Offensichtlich ist es ein neuer Lieblingssport der Krankenkassen geworden,
sich um Krankengeldzahlungen zu drücken, wenn auch nur eine Kleinigkeit nicht nach deren Schema F läuft.
Meine Ehefrau ist nach einem häuslichen Unfall (Treppensturz) von Anfang März mit einer langwierigen Handverletzung bereits seit einigen Wochen im Krankengeldbezug.
So weit war alles klar, die Auszahlscheine wurden nahtlos erstellt und an die
Krankenkasse übermittelt.
Der vorletzte Auszahlschein wurde von der Ärztin am 06.05.2015 (Mittwoch) ausgefüllt und bescheinigte eine AU bis zum 20.05.2015. Diesen habe ich selbst am darauffolgenden Wochenende in den Briefkasten eingeworfen.
Das war am 10.05.2015. Bei zwei Tagen Postweg max. dürfte er spätestens
am Dienstag d. 12.05.2015 bei der Krankenkasse eingetrudelt sein.
In dieser Woche hatten wir bedauerlicherweise einen Poststreik, Himmelfahrt
und einen darauffolgenden Brückentag in den meisten Büros.
Die Krankenkasse behauptet nun, mit einem Nachweis durch Eingangsstempel vom 18.5.15, also über eine weitere Woche später, den Schein erst erhalten zu haben.
Und stellt die Krankengeldzahlung für den Zeitraum ein.
Man beruft sich auf BSG 8.11.05 B1 KR 30/04 R.
In diesem, wenn auch anders gelagerten Fall, wird in einem Nebensatz der Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass der KK das Fortbestehen der Krankheit innerhalb einer Woche anzuzeigen ist.
Der Krankenkasse ist durch Bekanntgabe anzuzeigen, dass weiterhin Krankheit besteht, damit man dort ggfls. Überprüfungs- oder sonstige Massnahmen einleiten kann.
Und jetzt kommt der Kern der Sache:
Am Dienstag, d. 12.05.2015 (von uns vermuteter tatsächlicher Tag des Eingangs bei der KK) erhielt meine Frau nachmittags einen "komischen" Anruf von dort. Die Dame fragte nach dem aktuellen Stand der Genesung, der Verlauf der Heilung wurde besprochen, meine Frau teilte ihr mit, dass Krankmeldung ja noch bis 20.05.2015 gilt und die Ärztin dann weiter entscheiden wird. Die Dame bestätigte, alle Daten anhand der Unterlagen nachvollziehen zu können und damit ging meine Frau davon aus, dass der Auszahlungsschein wohl an diesem Tag eingetroffen sein dürfte.
Sie bot noch Hilfe zur Wiedereingliederung an und damit war das Gespräch dann wieder beendet.
In meinen Augen wurde alles zumutbare getan, um der Krankenkasse jegliche
Handlungsmöglichkeit zu geben.
Und jetzt die Ablehnung des Krankengeldes wg. behaupteter, verspäteter Meldung.
Die Frage lautet: Kann ggfls. bereits durch das Telefonat, welches innerhalb der Wochenfrist erfolgte, sich die KK nicht mehr auf eine Obliegenheitsverletzung berufen und muss sich das Verhalten ihrer Sachbearbeiterin zurechnen lassen?
Schliesslich wäre es so einfach gewesen, darauf hinzuweisen, dass der Auszahlschein noch nicht vorlag. Dann hätten wir immer noch eine Kopie faxen können. Sie liess meine Frau aber in dem Glauben, dass alles ok sei.
Schon mal danke im Voraus, dass Ihr diesen langen Text gelesen habt und auch für die eventuellen Antworten.
LG
ellute
wende mich heute mal mit einer ersten Frage an Euch, weil ich in diesem
Fall echt nicht mehr weiter weiss.
Offensichtlich ist es ein neuer Lieblingssport der Krankenkassen geworden,
sich um Krankengeldzahlungen zu drücken, wenn auch nur eine Kleinigkeit nicht nach deren Schema F läuft.
Meine Ehefrau ist nach einem häuslichen Unfall (Treppensturz) von Anfang März mit einer langwierigen Handverletzung bereits seit einigen Wochen im Krankengeldbezug.
So weit war alles klar, die Auszahlscheine wurden nahtlos erstellt und an die
Krankenkasse übermittelt.
Der vorletzte Auszahlschein wurde von der Ärztin am 06.05.2015 (Mittwoch) ausgefüllt und bescheinigte eine AU bis zum 20.05.2015. Diesen habe ich selbst am darauffolgenden Wochenende in den Briefkasten eingeworfen.
Das war am 10.05.2015. Bei zwei Tagen Postweg max. dürfte er spätestens
am Dienstag d. 12.05.2015 bei der Krankenkasse eingetrudelt sein.
In dieser Woche hatten wir bedauerlicherweise einen Poststreik, Himmelfahrt
und einen darauffolgenden Brückentag in den meisten Büros.
Die Krankenkasse behauptet nun, mit einem Nachweis durch Eingangsstempel vom 18.5.15, also über eine weitere Woche später, den Schein erst erhalten zu haben.
Und stellt die Krankengeldzahlung für den Zeitraum ein.
Man beruft sich auf BSG 8.11.05 B1 KR 30/04 R.
In diesem, wenn auch anders gelagerten Fall, wird in einem Nebensatz der Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass der KK das Fortbestehen der Krankheit innerhalb einer Woche anzuzeigen ist.
Der Krankenkasse ist durch Bekanntgabe anzuzeigen, dass weiterhin Krankheit besteht, damit man dort ggfls. Überprüfungs- oder sonstige Massnahmen einleiten kann.
Und jetzt kommt der Kern der Sache:
Am Dienstag, d. 12.05.2015 (von uns vermuteter tatsächlicher Tag des Eingangs bei der KK) erhielt meine Frau nachmittags einen "komischen" Anruf von dort. Die Dame fragte nach dem aktuellen Stand der Genesung, der Verlauf der Heilung wurde besprochen, meine Frau teilte ihr mit, dass Krankmeldung ja noch bis 20.05.2015 gilt und die Ärztin dann weiter entscheiden wird. Die Dame bestätigte, alle Daten anhand der Unterlagen nachvollziehen zu können und damit ging meine Frau davon aus, dass der Auszahlungsschein wohl an diesem Tag eingetroffen sein dürfte.
Sie bot noch Hilfe zur Wiedereingliederung an und damit war das Gespräch dann wieder beendet.
In meinen Augen wurde alles zumutbare getan, um der Krankenkasse jegliche
Handlungsmöglichkeit zu geben.
Und jetzt die Ablehnung des Krankengeldes wg. behaupteter, verspäteter Meldung.
Die Frage lautet: Kann ggfls. bereits durch das Telefonat, welches innerhalb der Wochenfrist erfolgte, sich die KK nicht mehr auf eine Obliegenheitsverletzung berufen und muss sich das Verhalten ihrer Sachbearbeiterin zurechnen lassen?
Schliesslich wäre es so einfach gewesen, darauf hinzuweisen, dass der Auszahlschein noch nicht vorlag. Dann hätten wir immer noch eine Kopie faxen können. Sie liess meine Frau aber in dem Glauben, dass alles ok sei.
Schon mal danke im Voraus, dass Ihr diesen langen Text gelesen habt und auch für die eventuellen Antworten.
LG
ellute