Hallo Sam,
vielen Dank für Deinen Beitrag, der für mich sehr informativ ist.
Ich habe aber noch eine Frage zum Gutachter nach § 109 SGG. Mir hat mal jemand gesagt, dass man nur einen Gutachter benennen kann, mit dem man noch keinen Kontakt hatte. Ist das so. oder kann man einem Gutachter, den man haben will, schon vorab Unterlagen geben, damit er sich ein Bild machen und die Tendenz seines Gutachtens andeuten kann?
Es grüßt Sie
IngLag
vielen Dank für Deinen Beitrag, der für mich sehr informativ ist.
Ich habe aber noch eine Frage zum Gutachter nach § 109 SGG. Mir hat mal jemand gesagt, dass man nur einen Gutachter benennen kann, mit dem man noch keinen Kontakt hatte. Ist das so. oder kann man einem Gutachter, den man haben will, schon vorab Unterlagen geben, damit er sich ein Bild machen und die Tendenz seines Gutachtens andeuten kann?
Es grüßt Sie
IngLag