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Hallo,vielleicht kann mir jemand helfen Ich beziehe eine BG Unfallrente,aufgrund eines Arbeitswegeunfalls.Momentan habe ich auch Arbeit,jedoch saisonbedingt werde ich in den nächsten Monaten zum stempeln gehen müssen(Wintermonate).Nun wollte ich mich telefonisch beim Arbeitsamt erkundigen,ob bei Bezug von Arbeitslosengeld die Unfallrente angerechnet wirdBei 5 verschiedenen Arbeitsämtern erhielt ich telefonisch keine konkrete Antwort.War die Rede von Einzelfallentscheidung etc.,jedenfalls bin ich genauso schlau wie vorher.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus mit diesem Thema,und kann mir einen Rat geben.Kann nicht verstehen,das lt. Amt keine gesetzl.Festlegungen
geben sollWäre echt super,wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Tausend Dank.........
Leider kenne ich mich zu diesem Thema nicht besonders gut mehr aus, da ich Frührentner bin.
Nur wenn Du Dich bitte hier im Forum etwas einliest wir hatten vor kurzem das Thema. Und da wurde die Aussage getroffen von 2 Usern das, die Bg - Rente nicht angerechnet wird bei Zahlung von Alg I. , jedoch bei Alg II.
Doch selbst durch das SGB soll es keine konkreten Aussagen dazu geben, was ich persönlich bedauerlich finde. Ein Mensch der durch eine Behinderung schon Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinnehmen muss, ist dann noch durch die ewige Bürokratie doppelt belastet.
Bestimmt lesen anderer User Dein Post und werden sich noch zu äußern, In diesem Sinne, sam