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Frage zu Spätfolgen

anitschka

Nutzer
Registriert seit
18 Mai 2007
Beiträge
7
Ort
Eifel
Hallo
ich bin noch neu und habe gleich eine Frage: falle also mit der Tür ins Haus:)

zu mir: ich anke :eek: bin 34 und habe 2 kleine kinder. 6 monate und 5 jahre

2004 hab ich einen privaten Unfall ( Sturz ) gehabt bei dem im Ellenbogen ein Absplitterung entstanden ist. Diese wurde von 3 Ärzten nicht erkannt. Die Beschwerden waren so das ich den linken Ellenbogen nur bis auf ca 90 Grad beugen konnte und die Streckung auch beeinträchtigt ist.Dazu Schmerzen. Erst 5 Monate später wurde der Schaden erkannt aber es vergingen noch mal 3 Monate bis ich einen Arzt gefunden hatte der sich an die Op rantraute und die Fragmente entfernte.

Danach wurde die Beugung etwas besser aber es bleibt eine Beeinträchtigung übrig. Dazu kommen starke Schmerzen auch teilweise neurologische Aussetzer ( Hand geht auf ) - und nun hatte ich einen termin beim Gutachter.

Der Arm wird nicht besser - eher schlechter und es sind deutliche Verkalkungen sichtbar. Ich werde immer Krankengymnastik benötigen und weitere Behandlungen sind noch nicht absehbar so der Gutachter. Alle Wochen bekomme ich Spritzen gegen die Schmerzen.

Gutachter schlug die Hände über dem Kopf zusammen über die Ärzte und legte mir eine Klage nahe aber die Aussagen das ich ein Simulant bin, das kein Bruch vorhanden ist etc habe ich nur mündlich also wie soll ich klagen das viel Kraft und Nerven kostet wenn ich nix schriftlich habe ? :mad:

Ein neurologisches Gutachten wird nun auf sein Anraten noch erstellt. Und wird der Umstand das ich 2 kleine Kinder habe mitberücksichtigt?

Er legte mir nahe mich mit der Versicherung in Verbindung zu setzten um die Spät und Folfeschäden abzudecken, denn die Versicherung möchte jetzt 3 jahre nach dem UNfall die Akte schliessen und hier kommt meine Frage:

Ich hab absolut keine Ahnung wie ich das formulieren kann.

Gibt es evtl eine Art VOrdruck den ich benutzen kann oder habt ihr vielleicht eine Idee?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

LG Anke
 
Hallo Anke,

Ein neurologisches Gutachten wird nun .... erstellt. ...wird der Umstand das ich 2 kleine Kinder habe mitberücksichtigt?

Wohl kaum, denn Deine beiden 6 Monate bzw. 5 Jahre alten Kinder werden vom Versicherer nicht als Folge des 2004 gehabten Unfalls (Sturz auf den Ellenbogen) anerkannt werden.


Gutachter schlug die Hände über dem Kopf zusammen über die Ärzte und legte mir eine Klage nahe .....

Weshalb und gegen wen wird Dir Klage nahe gelegt?
Gegen die 3 Ärzte, die den Schaden nicht erkannten, oder gegen den Operateur ?
Würde der Gutachter Dich bei der Klage unterstützen ?

Er legte mir nahe mich mit der Versicherung in Verbindung zu setzten

Du meinst Deine private Unfallversicherung (PUV) ?
Welche allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) hast Du vereinbart ?

Gruß
Luise
 
Hallo Anke,






Weshalb und gegen wen wird Dir Klage nahe gelegt?
Gegen die 3 Ärzte, die den Schaden nicht erkannten, oder gegen den Operateur ?
Würde der Gutachter Dich bei der Klage unterstützen ?





Du meinst Deine private Unfallversicherung (PUV) ?
Welche allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) hast Du vereinbart ?

Gruß
Luise

huhu luise

er meinte mit der klage die ärzte die den schaden nicht entdeckt haben., der operateur hat prima arbeit gemacht . im grunde das was noch ging hat er geschafft und nein der gutachter würde mich nicht unterstützen.

ich habe eine private unfallversicherung bei der DEVK die auch das gutachten nun angestrebt hat. der gutachter meinte das sie das beenden wollen da es eine 3 jahres frist gäbe.
in den unterlagen steht AUB 2004 fassung DEVK - ich habe schon gesucht aber noch nix gefunden. hast du evtl einen ansatzpunkt unter welchen bereich ich suchen könnte.

wenn ich das richtig verstehe besteht 2 jahre ein anspruch.§15 ...durch meinen arzt wurde damals nach ca 1 jahr eine mitteilung aufgesetzt das keine entscheidung zu dem zeitpunkt getroffen werden kann und so kam die frist auf juni 2007. also 3 jahre nach unfall........
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Anke,

er meinte mit der klage die ärzte die den schaden nicht entdeckt haben..... nein der gutachter würde mich nicht unterstützen.

Dann vergiss die Klage – keine Chance.

in den unterlagen steht AUB 2004 fassung DEVK

Dein Unfall war im Juni 2004. Hattest Du da schon den Versicherungsschutz nach AUB 2004 ?

- ich habe schon gesucht aber noch nix gefunden. hast du evtl einen ansatzpunkt unter welchen bereich ich suchen könnte.

Was suchst Du denn ?

Gruß
Luise
 
hallo

die aub war da schon stand 2004. ich hab aber extra noch mal geschaut. stand 2000 ist die gleiche formulierung bei den fristen
ich hatte ja schon im ersten posting geschrieben das ich eine art musterbrief oder textvorschläge suche wie ich das der versicherung mitteilen kann das die spätfolgen jetzt nicht abzusehen sind und ich daher den fall nicht beenden möchte. bzw mit der aktuellen feststellung der invalidität nicht abschließen werde/möchte

mit der klage weiß ich auch. wieso soll ich mir nerven kaputt machen wenn ich weiß das keine chance besteht.
 
Hallo Anke,

dein Unfall war im Juni 2004, somit läuft die alles entscheidende Dreijahresfrist in Kürze aus. Es wird sehr eng für Dich.


Der Gutachter schlug die Hände über dem Kopf zusammen ...

Was war das für ein Gutachter, Orthopäde oder was ?
Von wem war der beauftragt, vom Versicherer, von Dir, vom Gericht ?
Wann erfolgte die Begutachtung ?
Liegt Dir das Gutachten vor und was sagt das Gutachten aus ?
Hat sich der Versicherer schon zur Leistungspflicht erklärt und eine Invalidität und in welcher Höhe anerkannt ?


Ein neurologisches Gutachten wird nun auf sein Anraten noch erstellt...

Wann und von wem ? Die Begutachtung muss vor Ablauf der Dreijahresfrist erfolgen !

Der Gutachter legte mir nahe, mich mit der Versicherung in Verbindung zu setzten um die Spät- und Folgeschäden abzudecken,....

Quatsch, maßgebend ist der Gesundheitszustand, der sich zum Ablauf der Dreijahresfrist prognostizieren lässt.


.... denn die Versicherung möchte jetzt 3 Jahren nach dem Unfall die Akte schließen und ...

Der Versicherer möchte nicht, der wird die Akte schließen, sofort am Tag nach Ablauf der Dreijahresfrist.


Ich suche eine Art Musterbrief oder Textvorschläge wie ich das der Versicherung mitteilen kann, dass die Spätfolgen jetzt nicht abzusehen sind und ich daher den Fall nicht beenden möchte, bzw mit der aktuellen Feststellung der Invalidität nicht abschließen werde/möchte.

Maßgebend ist der Gesundheitszustand, der sich zum Ablauf der Dreijahresfrist prognostizieren lässt. Ob Du das möchtest oder nicht (würde im umgekehrten Fall auch für den Versicherer gelten).


Hast Du einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragt ?

Gruß
Luise
 
hallo luise
der gutachter ist von der versicherung bestellt. dr. emil neusel aus bonn. die gutachtung war am 24.5.07 und ein gutachten ist noch nicht da. außerdem steht noch ein neurologisches gutachten aus.

mir geht es aber jetzt in erster linie darum wie ich der versicherung mitteilen kann das ich nach diesen 3 jahren eben noch nicht absehen kann was kommt. das hat mir auch der gutachter empfohlen. ein versuch ist es immer wert und die frage die ich eben habe wie ich das formulieren kann

er sagte das ich es auf jeden fall versuchen soll.denn der bearbeiter sei ein humaner *lach*
du schreibst ja Quatsch, maßgebend ist der Gesundheitszustand, der sich zum Ablauf der Dreijahresfrist prognostizieren lässt.

was bedeutet das für mich? das wenn ich ein gutachten habe das eben besagt das schäden nicht abzusehen sind ich darauf aufbauen kann?

und meinst du es wäre sinnvoll ein anwalt einzuschalten? bis jetzt gab es ja nix zu bemängeln? im gegenteil.

sorry aber ich habe ehrlich keine ahnung daher schaut manche frage sicher blond aus
 
wegen diesem neurologischen gutachten: das hat sich aus der untersuchung ergeben und soll ein arzt in köln machen. termin bekomme ich noch. versicherung weiß das es nicht zeitlich hinkommt
 
Hi anitschka :)

das was Luise versucht zu vermitteln, ist die Situation, daß die Versicherung Dich hinhält ... sie taktiert ...

und meinst du es wäre sinnvoll ein anwalt einzuschalten? bis jetzt gab es ja nix zu bemängeln? im gegenteil

jetzt tut die Versicherung noch so, als wenn alles im grünen Bereich ist ... das macht doch gar nichts, wenn das neurologische Gutachten erst nach der 3 Jahres Frist erstellt wird ... *pustekuchen, da wirst Du dann auch vor Gericht keine Chance haben ...

Also Anwalt wäre meiner unmaßgeblichen Meinung nach sofort und zwingend erforderlich ...

fliedertigerische Grüße :p :p :p
 
ne ne mom hier kommt was falsch rüber.

mein arzt hatte denen eine bescheinigung geschrieben das sie zu dem damaligen zeitpunkt keine ende sehen können und empfohlen es mai/juni 07 zu begutachten. versicherung war damit einverstanden und haben jetzt sich gemeldet wegen einem termin, das war am 24 mai

und mit dem neurologischen gutachten. die beschwerden sind im april 07 aufgetreten und mein arzt meinte ich solle zum neurologen um die nerven zu untersuchen. der gutachter unterstützt das und will das ich das noch gleich als gutachten machen lasse damit es in die summe / bewertung einfliessen kann.

meine versicherung hat mir schriftlich mitgeteilt ( per fax ) das sie es gerne bis zu dem 3 jahrestag bearbeitet hätten es aber "sinngemäss" ok ist wenn es länger dauert wegen weiterer gutachten die sich ja plötzlich ergeben haben. aber um auf nummer sicher zu gehen will ich eben schriftlich was aufsetzten....

die versicherung wurde jetzt am 24 mai davon unterrichtet und ist damit einverstanden das ein weiterer gutachter eingeschaltet wird.

aber mir geht es doch im mom darum das mir bitte jemand helfen kann bei der formulierung an die versicherung .....
 
Hallo anitschka :)

mag sein, daß Du mit Deiner Versicherung Glück hast, ich habe jedenfalls schon zu viele negative Erfahrungen gerade in dem Bereich der Privaten Unfallversicherung gelesen, so daß ich Dir wirklich nur ganz dringend zu einer anwaltlichen Formulierungshilfe raten kann.

Ganz liebe fliedertigerische Grüße :p :p :p

das ps.: das die Beschwerden, die erst im April 07 aufgetreten sind, jetzt mit einfließen sollen, macht die Angelegenheit schwieriger .... also auch hier wäre anwaltlicher Rat hilfreich gewesen ...
 
Hallo Anke,

blond aussehende Fragen sind nicht weiter schlimm, jedoch diese Fragen erst wenige Tage vor Ablauf einer der wichtigsten Fristen in der privaten Unfallversicherung zu stellen ist echt blond, echt krass!


Du wurdest am 24.5.07 von Dr. med. Emil Neusel , Bonn, Institut für Medizinische Begutachtungen ,Orthopäde, begutachtet.

Dr. Neusel und sein Institut kenne ich nicht. Mit „Institut für Medizinische Begutachtungen“ schmücken sich leider oft von der Versicherungswirtschaft abhängige Ärzte, zum Nachteil der Versicherten.

Das Gutachten wird, wenn es schnell geht, in 3 bis 6 Wochen dem Versicherer vorliegen. Du wirst es, wenn überhaupt, nach Ablauf der Dreijahresfrist erhalten. Das neurologische Gutachten ist noch nicht in Auftrag gegeben, eine Begutachtung vor Ablauf der Dreijahresfrist wird terminlich nicht mehr möglich sein, danach keinen Sinn machen und schlichtweg nicht mehr erfolgen.

was bedeutet das für mich? das wenn ich ein gutachten habe das eben besagt das schäden nicht abzusehen sind ich darauf aufbauen kann?

Das Gutachten von Dr. Meusel wird das endgültige Gutachten sein, nach der von Dr. Meusel eingeschätzten Invalidität wird der Versicherer Leistungen erbringen.

Den einzigen Rat den ich Dir im Moment geben kann, bitte Deinen behandelnden Arzt um eine schriftliche Einschätzung des Invaliditätsgrades (noch vor Ablauf der Dreijahresfrist). Wenn dann das Gutachten von Dr. Neusel für Dich nicht gut ausfällt, kannst Du gegen den Versicherer Klagen. Beide Gutachten, das von Dr. Meusel und das von Deinem Behandelndem Arzt, werden vom Gericht nicht anerkannt werden. Ein gerichtlich bestellter Gutachter wird letztendlich entscheiden (irgendwie zwischen beiden Gutachten mitteln). Ohne eigenes Gutachten oder einer eigenen ärztlichen Einschätzung wirst Du keine Chance vor Gericht haben.

Gruß
Luise
 
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