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Frage zu privater Zusatzversicherung?

Ariella

Nutzer
Registriert seit
18 Okt. 2012
Beiträge
3
Hallo,
ich bin neu hier, weil ich Rat benötige, wegen meiner privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Ich hatte keinen Unfall, aber letztes Jahr einen Burnout mit Klinikaufenthalt.
Die Rechnung meiner neuen HP von diesem Jahr unterliegt seit März einer Prüfung der Versicherung. Hat sie das Recht, auf den Arztbericht von der Klinik zu bestehen? Mit dem Kurzbericht ist sie nicht zufrieden.

Könnte mir jemand dazu etwas sagen oder kennt jemand ein passenderes und ebenso vertrauenerweckendes Forum wie dieses hier?
Liebe Grüße von
Ariella
 
Hallo Ariella,

hallo greek,

siehst Du das tatsächlich so?

Es kann doch nicht sein, dass die KK für eine Abrechnung die Arztberichte einsieht. Dazu erhält sie die für die Abrechnung erforderlichen Informationen. Gleiches gilt auch für den Heilpraktiker; hier gibt es genauso eine HP-Ordnung mit den Gebühren.

Wenn der KK die Abrechnung nicht schlüssig ist, muss sie das beim HP nachfragen und klären, aber doch nicht beim med. Laien.

Also aus meiner Sicht: keine Arztberichte an die KK, wenn es nicht von mir ausgeht oder befürwortet wird. Da ist - wieder mal - der Datenschutz vor.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant
hallo greek,

siehst Du das tatsächlich so?

Jaein ...:
Nein, weil ich nicht das meine, was du verstanden hast,
ja, weil ich meine, dass der Anspruchsteller grundsätzlich belegen muss, dass sein Anspruch auch berechtigt ist...

Also aus meiner Sicht: keine Arztberichte an die KK, wenn es nicht von mir ausgeht oder befürwortet wird. Da ist - wieder mal - der Datenschutz vor.

Da stimme ich dir zu... hab´ja auch nur was von
musst du wohl "weitere Belege" dafür bringen
geschrieben! ;)

Ich weiß (bei der knappen Beschreibung des Sachverhalts) ja nicht wie die konkrete Sachlage ist!

Vielleicht stimmt Beispielsweise ja der Diagnoseschlüssel auf der Rechnung des HP ja nicht mit der Diagnose des Kurzberichts überein...oder oder oder oder :confused:

Ein paar mehr Infos würden bestimmt auch zu einer Antwort meinerseits führen, mit der man auch etwas anfangen kann :D

Es wäre zum Beispiel auch sehr wichtig zu wissen, was der versicherte Tarif dazu sagt, denn HP Leistungen sind mitnichten immer abhängig von einer "medizinischen Notwendigkeit"...!

So habe ich, wenn man genau liest, nix außer "heiße Luft" von mir gegeben :)

Gruß
greek

P.s.: Wenn die Prüfung der Erstattungsfähigkeit einer Rechnung nunmehr schon weit über ein halbes Jahr dauert, dann muss ich mich doch sehr wundern, dass Ariella noch nix unternommen hat (oder hat sie etwa doch? ich weiß es ja nicht...) EIne so lange Prüfung riecht nach ÄRGER
P.p.s.:
Wenn der KK die Abrechnung nicht schlüssig ist, muss sie das beim HP nachfragen und klären, aber doch nicht beim med. Laien.
Das sehe ich anders: 1. Datenschutz: es wäre ja schlimm, wen die KV hinter dem Rücken des VN Rücksprachen halten und Informationen austauschen würde mit dessen Behandlern!
2. Vertrags- und somit Ansprechpartner ist der VN und nicht etwa der HP / Behandler! Die KV fragt folglich naturgemäß beim VN an, dieser kann die Fragen dann dem HP geben und dessen Stellungnahme anschließend dann der KV schicken. Der richtige Weg geht IMMER über den VN (außer bei erteilter Schweigepflichtentbindung... und wer das tut ist total blauäugig und hats nicht besser verdient)!
 
Zuletzt bearbeitet:
Jep,

das P.S. dachte ich mir auch schon. Wobei sicher von seiten der KK wohl keine schlafende Hunde geweckt werden. Wer sich nicht rührt, verliert.

Deswegen sollte, wenn nicht schon mit der Ablehnung geschehen, konkret der (angebliche) Mangel erfragt und dieser dann vom HP ausgeräumt werden.

Da ich nicht sicher bin, ob meine hinterlegte (brauche sie ja eigentlich nicht, war nur mal für Verwandte gedacht) Gebührenordnung noch aktuell ist, mal hier prüfen, welche Posten in Rechnung gestellt und (vielleicht) fraglich sind:

http://www.heilpraktiker-online.com/kostenlos/gebuehrenordnung.shtml
http://www.heilpraktik.de/themen/GebueH/ (ältere Fassung, wenn schon länger her)


Gruss

Sekundant
 
Lieber Greek, lieber Sekundant!

Vielen Dank für euer Interesse!

Zitat von Greek:

Ein paar mehr Infos würden bestimmt auch zu einer Antwort meinerseits führen, mit der man auch etwas anfangen kann
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Gerne schreibe ich mehr Infos, dann wird auch mir selbst meine Lage klarer.



Die Prüfung basiert auf § 19 VVG: "... dass Krankenversicherungen zu risikogerechten Bedingungen abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich in einzelnen Fällen die Notwendigkeit, durch Rückfragen die näheren Umstände des jeweiligen Versicherungsfalles zu klären."
die KK weiter:" Nach § 9 Abs. 2 der (MB/KK) hat der Versicherungsnehmer "... auf Verlangen..." des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist."



Dazu musste ich einen Fragebogen zur Krankheitsgeschichte für den Zeitraum der 3 Jahre vor Vertragsabschluss ausfüllen, in Bezug auf die Diagnosen meiner HP. Ich konnte alles mit "Nein" beantworten, weil ich wegen dieser Diagnosen vorher noch nie in Behandlung war.
Desweiteren wollte die KK eine Rundumschweigepflichtsentbindung haben. Ich habe nur eine für meine Hausärztin eine ausgestellt.

Dann hat meine HP einen Fragebogen bekommen.

Dann hat meine Hausärztin einen Fragebogen bekommen. Diese hat blöderweise eine Beratungseinheit bei meinem alten Psychotherapeuten als Psychotherapie in dem Zeitraum der drei Jahre vor Abschluss des Vertrags angegeben. Dieser Brief erreichte die KK allerdings erst über drei Jahre nach Abschluss des Vertrags. Die Prüfung selbst hat vor Ablauf der Dreijahresfrist begonnen. Meines Wissens ist es so, dass, wenn der KK später als drei Jahre nach Vertragsabschluss etwas bekannt wird, was wichtig gewesen wäre, darf sie das nicht gegen den Versicherten verwenden.
Desweiteren hat meine Hausärztin in Absprache mit mir, den Arztbericht von meinem Klinikaufenthalt im letzten Jahr, auf den zweiten Brief der KK an die Ärztin hin, nicht weitergegeben.

Dann bekam ich Post von der KK mit jeweils einem Fragbogen für den Therapeuten, der die von mir leider nicht angegebene Beratung (es war meiner Auffassung nach nichts medizinisches, sondern eine Lebensberatung) und für die Klinik. Auf dem Fragebogen für die Klinik steht ganz unten klein der Satz zugefügt, dass der Arztbericht zuzufügen sei.

Daraufhin habe ich mit der KK telefoniert, um herauszufinden, was die KK denn wissen möchte oder verlangen darf zu wissen. Die Dame am Telefon sagt: "wann und wo ich in Behandlung war"
Daraufhin habe ich den Kurzbericht, der immerhin alle Diagnosen enthält und natürlich die Aufenthaltsdauer hingeschickt.

Daraufhin kam jetzt als letztes die Antwort von der KK: "Die vorgelegte Becheinigung reicht uns zur Prüfung nicht aus." Sie wollen den ausgefüllten Fragebogen sehen.

In dem so heißbegehrten Arztbericht steht die komplette psychische Anamnese meines bisherigen Erdenlebens drin, also auch einen ganz alte Geschichte... Als ich mit der Dame der KK am Telefon diskutiert habe, dass ich diese, im hohen Maße sensiblen, persönlichen Daten nicht weitergeben möchte, hat sie mich beruhigt, dass die KK dem Datenschutz unterliegt :D.

Zwischendurch kam auf Nachfrage meinerseits, eine ausführliche Erklärung, warum diese lange Prüfung:
Grundlage ist § 19 VVG.
gemäß § 194 Abs. 1 VVG Prüfung aller eingreichten Rechnungen innerhalb der ersten drei Jahre. "Wären uns diese Diagnosen schon vor Vertragsabschluss bekannt gewesen, hätte der Vertrag nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen werden können. Wurden dem Versicherer gefahrenerhebliche Umstände nicht angezeigt, obwohl sie dem Versicherungsnehmer bekannt waren, liegt eine schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. ...die KK ist bei Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit leistungsfrei..."

Alle Diagnosen, die mit dem Burnout gekommen sind, sind zum erstenmal in meinem Leben gestellt worden, ich schwör. Mein Gefühl ist, dass die mich unbedingt wieder loswerden wollen, nachdem sie letztes Jahr die komplette HP-Summe bezahlt haben.

Was nun?
Ich habe vor kurzem zufällig einen Film über die Taktigen der Versicherer gesehen, krass. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Ich bin auf eure Einschätzung gespannt.
Vielen Dank,
Ariella
 
Hallo Ariella,

es liegt natürlich in Deinem Interesse, die Umstände zu klären und den Vorwurf aus der Welt zu räumen. Welche Feststellungen nun seinerzeit vom Arzt getroffen bzw. welche Diagnose gestellt und übermittelt wurde, daran lässt sich nichts ändern.
Welche Kenntnis Du davon hattest, lässt sich allenfalls aus der weitergehenden damaligen Behandlung und ggf. aus der Dokumentation entnehmen. Nicht immer ist die Aufklärung der Ärzte derart umfangreich und aufschlussreich, dass sich der Patient ein so konkretes Bild davon machen kann. Das sicher besonders in psychologisch begründeten Fällen.

Dabei sollte der Informationsbedarf aber trotzdem nicht über das Mass hinausgehen, das ihr auch sonst zusteht, also die Fakten, die sie auch für Abrechnungszwecke erhält und sonst nur die Tatsache, ob die fragliche Gesundheitsstörung vorlag oder nicht. Einen kompletten Arztbericht halte ich für absolut überzogen. Vielleicht würde sich hier auch mal der zuständige Datenschutzbeauftragte interessieren.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Ariella,

wenn ich es richtig verstehe geht es hier also darum zu prüfen, ob du die Antragsfragen vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hast.

Weiter gibst du an
in Bezug auf die Diagnosen meiner HP. Ich konnte alles mit "Nein" beantworten
darum geht es aber nicht. Es ist unerheblich, ob die nicht korrekt beantwortete Frage bei der Antragsstellung etwas mit der aktuellen Erkrankung zu tun hat.
Es ist tatsächlich so:
Wären uns diese Diagnosen schon vor Vertragsabschluss bekannt gewesen, hätte der Vertrag nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen werden können. Wurden dem Versicherer gefahrenerhebliche Umstände nicht angezeigt, obwohl sie dem Versicherungsnehmer bekannt waren, liegt eine schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor
Hast du nun eine (auch wenn es nur eine ist) Einheit bei einem Psychotherapeuten nicht angegeben, so ist das nicht gut für dich. Auch wenn du es als "nicht medizinisch" angesehen hast, so wird das sicherlich kritisch werden... denn es war immerhin ein Besuch bei einem Psychotherapeuten... und zwar kein "privater" Besuch...
Allerdings kommt es natürlich auch auf die konkreten Antragsfragen in deinem Fall an. Sind die z. B. so ungefähr: "sind Sie untersucht, beraten oder behandelt worden?", dann hättest du diese Einheit angeben müssen, denn beraten wurdest du ja!
Die 3-Jahres-Frist gilt übrigens bei "arglistiger Täuschung" nicht, wenn ich mich recht entsinne und außerdem glaube ich mich entsinnen zu können, dass zur Fristwahrung der Beginn der Prüfung reicht - sonst könnte man ja einfach die Antworten entsprechend lang hinauszögern um aus dem Schneider zu sein.

Drücke dir die Daumen, aber ich fürchte, dass dein Gefühl richtig ist, dass die dich loswerden wollen und dass die da vlt. sogar eine Chance haben.
Die Entscheidung wäre zwar u. U. angreifbar (z. B. wenn die Antragsfragen nicht so eindeutig verständlich waren) aber ohne RSV ist das so ´ne Sache...

Drücke dir die Daumen.
Gruß
greek
 
Hallo ihr beiden hilfreiche Menschen,
ich finde den "DANKE"-Button nicht, deshalb auf diese Weise erstmal vielen Dank für eure Klärungsarbeit.

Ich werde erstmal den ausgefüllten Fragebogen des Therapeuten hinschicken und sehen, wie die KK reagiert, da ich die Beratung nicht angegeben habe.

Muss ich mit Rückforderungsansprüchen für die letztes Jahr gezahlten Leistungen rechnen?
Kann diese Sache Auswirkungen auf die Zahnzusatzversicherung, die ich beim gleichen Versicherungsträger abgeschlossen habe, haben?

Schon wieder zwei Fragen :).

Liebe Grüße
Ariella
 
Hallo Ariella,

Muss ich mit Rückforderungsansprüchen für die letztes Jahr gezahlten Leistungen rechnen?


m. M. nach: nein.
Eine rückwirkende Anfechtung halte ich für nicht möglich - bin mir da aus dem effeff aber nicht 100% sicher.
Hast du einmal in deinen Versicherungsbedingungen nachgeschaut was da zu dem Thema "Anfechtung / Rücktritt" steht?


Kann diese Sache Auswirkungen auf die Zahnzusatzversicherung, die ich beim gleichen Versicherungsträger abgeschlossen habe, haben?
i. d. R. sind die Gesundheitsfragen für einen reinen Zahntarif auch ausschließlich auf Zahbehandlungen bezogen. Wenn das auch bei deinem Vertrag der Fall war dann sollte das keine Auswirkungen auf diesen Tarif haben.

Gruß
greek
 
Jep,

das P.S. dachte ich mir auch schon. Wobei sicher von seiten der KK wohl keine schlafende Hunde geweckt werden. Wer sich nicht rührt, verliert.

Deswegen sollte, wenn nicht schon mit der Ablehnung geschehen, konkret der (angebliche) Mangel erfragt und dieser dann vom HP ausgeräumt werden.

Da ich nicht sicher bin, ob meine hinterlegte (brauche sie ja eigentlich nicht, war nur mal für Verwandte gedacht) Gebührenordnung noch aktuell ist, mal hier prüfen, welche Posten in Rechnung gestellt und (vielleicht) fraglich sind:

http://www.heilpraktiker-online.com/kostenlos/gebuehrenordnung.shtml
http://www.heilpraktik.de/themen/GebueH/ (ältere Fassung, wenn schon länger her)


Gruss

Sekundant

Hallo,

das Thema ist zwar ein bisschen alt, bei mir aber momentan sehr aktuell.
In meinem Fall (zu 99% die gleiche Geschichte) muss ich leider mit Rückforderungsansprüchen für das ganze letzte Jahr rechnen. Natürlich ist das nur laut der Krankenkasse. Viele Leute haben mir jedoch gesagt, wie schon in diesem Thema bereits erwähnt wurde, dass die rückwirkende Anfechtung quasi unmöglich ist. Schauen wir mal wie diese Geschichte endet.

LG
Franci
 
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