Lieber Greek, lieber Sekundant!
Vielen Dank für euer Interesse!
Zitat von Greek:
Ein paar mehr Infos würden bestimmt auch zu einer Antwort meinerseits führen, mit der man auch etwas anfangen kann
Gerne schreibe ich mehr Infos, dann wird auch mir selbst meine Lage klarer.
Die Prüfung basiert auf § 19 VVG: "... dass Krankenversicherungen zu risikogerechten Bedingungen abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich in einzelnen Fällen die Notwendigkeit, durch Rückfragen die näheren Umstände des jeweiligen Versicherungsfalles zu klären."
die KK weiter:" Nach § 9 Abs. 2 der (MB/KK) hat der Versicherungsnehmer "... auf Verlangen..." des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist."
Dazu musste ich einen Fragebogen zur Krankheitsgeschichte für den Zeitraum der 3 Jahre vor Vertragsabschluss ausfüllen, in Bezug auf die Diagnosen meiner HP. Ich konnte alles mit "Nein" beantworten, weil ich wegen dieser Diagnosen vorher noch nie in Behandlung war.
Desweiteren wollte die KK eine Rundumschweigepflichtsentbindung haben. Ich habe nur eine für meine Hausärztin eine ausgestellt.
Dann hat meine HP einen Fragebogen bekommen.
Dann hat meine Hausärztin einen Fragebogen bekommen. Diese hat blöderweise eine Beratungseinheit bei meinem alten Psychotherapeuten als Psychotherapie in dem Zeitraum der drei Jahre vor Abschluss des Vertrags angegeben. Dieser Brief erreichte die KK allerdings erst über drei Jahre nach Abschluss des Vertrags. Die Prüfung selbst hat vor Ablauf der Dreijahresfrist begonnen. Meines Wissens ist es so, dass, wenn der KK später als drei Jahre nach Vertragsabschluss etwas bekannt wird, was wichtig gewesen wäre, darf sie das nicht gegen den Versicherten verwenden.
Desweiteren hat meine Hausärztin in Absprache mit mir, den Arztbericht von meinem Klinikaufenthalt im letzten Jahr, auf den zweiten Brief der KK an die Ärztin hin, nicht weitergegeben.
Dann bekam ich Post von der KK mit jeweils einem Fragbogen für den Therapeuten, der die von mir leider nicht angegebene Beratung (es war meiner Auffassung nach nichts medizinisches, sondern eine Lebensberatung) und für die Klinik. Auf dem Fragebogen für die Klinik steht ganz unten klein der Satz zugefügt, dass der Arztbericht zuzufügen sei.
Daraufhin habe ich mit der KK telefoniert, um herauszufinden, was die KK denn wissen möchte oder verlangen darf zu wissen. Die Dame am Telefon sagt: "wann und wo ich in Behandlung war"
Daraufhin habe ich den Kurzbericht, der immerhin alle Diagnosen enthält und natürlich die Aufenthaltsdauer hingeschickt.
Daraufhin kam jetzt als letztes die Antwort von der KK: "Die vorgelegte Becheinigung reicht uns zur Prüfung nicht aus." Sie wollen den ausgefüllten Fragebogen sehen.
In dem so heißbegehrten Arztbericht steht die komplette psychische Anamnese meines bisherigen Erdenlebens drin, also auch einen ganz alte Geschichte... Als ich mit der Dame der KK am Telefon diskutiert habe, dass ich diese, im hohen Maße sensiblen, persönlichen Daten nicht weitergeben möchte, hat sie mich beruhigt, dass die KK dem Datenschutz unterliegt
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Zwischendurch kam auf Nachfrage meinerseits, eine ausführliche Erklärung, warum diese lange Prüfung:
Grundlage ist § 19 VVG.
gemäß § 194 Abs. 1 VVG Prüfung aller eingreichten Rechnungen innerhalb der ersten drei Jahre. "Wären uns diese Diagnosen schon vor Vertragsabschluss bekannt gewesen, hätte der Vertrag nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen werden können. Wurden dem Versicherer gefahrenerhebliche Umstände nicht angezeigt, obwohl sie dem Versicherungsnehmer bekannt waren, liegt eine schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. ...die KK ist bei Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit leistungsfrei..."
Alle Diagnosen, die mit dem Burnout gekommen sind, sind zum erstenmal in meinem Leben gestellt worden, ich schwör. Mein Gefühl ist, dass die mich unbedingt wieder loswerden wollen, nachdem sie letztes Jahr die komplette HP-Summe bezahlt haben.
Was nun?
Ich habe vor kurzem zufällig einen Film über die Taktigen der Versicherer gesehen, krass. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Ich bin auf eure Einschätzung gespannt.
Vielen Dank,
Ariella