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Frage zu ehrenamtlichen Richtern

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo zusammen,

ich hoffe, es kann jemand von Euch mir hierbei bitte weiterhelfen:

Sachverhalt:
eine mündliche Verhandlung mit Einzelrichter und 2 ehreamtl. Richtern vor dem Sozialgericht hat sattgefunden und ein Urteil fand nicht statt

Aufgrund des vorgenannten Sachverhalts - Meine Frage daraus ist:

Müssen durch das SG
bei der Anberaumung der 2. mündlichen Verhandlung vor dem SG (gleiches Gericht/gleiche Instanz/gleiche Rechtssache),
die gleichen ehrenamtl. Richtern eingeladen werden oder nicht?

(Die 2. mündliche Verhandlung vor dem SG (gleiches Gericht/gleiche Instanz/gleiche Rechtssache) wird jetzt angekündigt, also anberaumt) und daher möchte ich Vorfeld wissen, ob die gleichen ehrenamtl. Richtern, dort anwesend sein müssen?

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe, Meinungen, Tipps.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

ja, in der gleichen Sache zu dem gleichen Aktenzeichen müssen die selben ehrenamtlichen Richter anwesend sein. Nur diese haben ja mitbekommen, was in der ersten Verhandlung war.

Gruß von der Seenixe
 
hallo seenixe,

vielen Dank für deine Antwort. Weißt du zufällig, wo dies geregelt ist?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

natürlich sollte das geregelt sein und Du findest es im Sozialgerichtsgesetz
§ 129

Das Urteil kann nur von den Richtern gefällt werden, die an der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung teilgenommen haben.

Und da ist kein Wechsel möglich.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Seenixe,

vielen, vielen Dank für deine Antwort.

Kannst du mir bitte hierbei noch weiterhelfen:

falls ein Wechsel der ehrenamtl. Richter stattfindet, um welchen Verstoß handelt es sich dann?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

melde Dich, wenn es wirklich passiert ist. Warum willst Du dies schon vorher wissen?
Du wirst Deinem gesetzlichen Richter entzogen und damit wird gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verstoßen.

Gruß von der Seenixe
 
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