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Frage zu den Möglichkeiten gegen die Versetzung in den Ruhestand vorzugehen

J. B.

Mitglied
Registriert seit
4 Jan. 2022
Beiträge
55
Hallo liebe Forumsmitglieder, weiß jemand , was man machen kann um gegen die Versetzung in den vorzeitgen Ruhestand wegen Dienstunfähigk. vorzugehen ( Verfügung dazu schon zugestellt, Ruhestand wg Dienstunfähikeit eingetreten, Ich habe erfahren, dass es nun noch eine WIderspruchsmöglichkeit ( Monat) gibt und danach Klage. Kennt sich jemand aus mit der WIderspruch-Phase aus? darf der PR oder Schwerbehindertenvertreter noch etwas beitrage ? danke vorab.
LG Jan
 
Hallo Jan

Ich entnehme, dass du Beamtenstatus hast. Mit der Ankündigung der Zurruhesetzung läuft das Zurruhesetzungverfahren an, bei dem du Gelegenheit zur Stellungnahme bekommst. In dieser Phase müssen PR und SchwBV (sofern beim DH SchwB bekannt ist) einbezogen werden. Setze dich mit denen in Verbindung, stelle klar, ob sie einbezogen wurden. Deren Stellungnahme nimmt etwas Zeit in Anspruch, verzögert die Zurruhesetzung oft etwas.
Nach dieser Phase wird die Zurruhesetzung i.d.R. eingeleitet und dein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
In dieser Phase wäre es gut, einen RA f. Verwaltungsrecht, der mit Zurruhesetzungsverfahren Erfahrung hat, einzuschalten, der den WS einlegt und Akteneinsicht nimmt. Er berät dich, ob er bei einer Klage Aussicht auf Erfolg sieht. Zum Bsp. könnten Verfahrensfehler vorliegen.

Wenn du magst und dir das nicht zu öffentlich ist: Welche Punkte siehst du mit Aussicht auf Erfolg?

LG
 
Hallo HWS-Schaden,
vielen DANK für deine Informationen.
Ich hatte auch schon versucht, mich hier im Forum und zusätzlich über das Netz ein wenig hier und da einzulesen, um Kriterien zu erhalten. So wie du beschreibst, scheinen viele Widerspruchsverfahren über Formfehler zu laufen..
Um einen RA zu beauftragen, wüsste ich gern im Vorfeld: Muss man im WIderspruchsverfahren beweisen, dass der zum Zeitpunkt der Ruhestandsverfügung amtsärztlich erfasste Gesundheitszustand als solcher falsch diagnostiziert war oder aber kann man dadurch , dass man neue med. Sachverhalte einer danach eingetretenen Besserung einbringt, den zuerst erfassten Krankheitszustand dadurch aufwerten/ widerlegen, und vlt ein Tor in Richtung Dienstfähigkeit aufmachen ?
lG Jan
 
Hallo Jan

Über deine Gewerkschaft hast du bei Mitgliedschaft eine berufliche Rechtsschutzversicherung. Wenn du so sonst keine hast, kläre (heute) bei der Gewerkschaft, ob eine rückwirkende Mitgliedschaft hilfreich wäre. Die Zurruhesetzung erfolgt anhand von Punkten, die der Bescheid nennt. Wenn du diese angreifen kannst, weil die Voraussetzungen nicht stimmten (oder Formfehler vorlagen), hast du eine Chance, erfolgreich dagegen vorzugehen. Wenn sich im Laufe des Verfahrens die gesundheitlichen Voraussetzungen geändert haben, dann kann das Verfahren neu aufgerollt werden, zum Beispiel kannst du nach Zurruhesetzung einen Antrag auf Reaktivierung stellen.
In der ganzen Breite lässt sich das hier nicht beantworten, dazu müssten die genauen Umstände bekannt sein. Deswegen kann ich dir nur raten, einen RA zur Beratung aufzusuchen (~200/250€).

LG
 
Hallo HWS-Schaden,
danke erneut für deine Rückmeldung und Mühe. Kümmere mich darum.
Noch eine kurze grundsätzliche Rückfrage unabhängig vom individ. FAll: Weißt du, ob für die Phase des aktuell noch möglichen WIderspruchs neue med. Tatsachen im Sinne gesundheitlicher Verbesserungen wirksam eingebracht werden können, um die Ruhestandsverfügung unwirksam zu machen?
Zur Reaktivierung: mit der Reaktivierung begänne ja ein neues Verfahren. dann wäre die Zurruhesetzung aber als solche erst mal rechtskräftig.
LG Jan
 
Hallo Jan

Ein Widerspruch im Zurruhesetzungsverfahren hat keine aufschiebende Wirkung (*oder wie es juristisch korrekt heißt) - den Wortlaut findest du im zutreffenden (Landes/Bundes)Beamtengesetz. Das bedeutet, wenn die Zurruhesetzung von SchwBV und PR abgenickt ist und du das Schreiben erhältst, dass zum xx die Zurruhesetzung erfolgt, dann wird sie auch umgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht angreifbar ist. Wenn du Rechtsmittel einlegst (welche, steht am Ende des Bescheids) und im weiteren Verfahren festgestellt wird, dass die Rechtsgrundlage für eine Zurruhesetzung nicht gegeben war, dann wird sie rückwirkend wieder aufgehoben (es wird nachgezahlt und du wirst in den vorherigen Status gesetzt). Wenn du Rechtsmittel einlegst, ist die Zurruhesetzung sozusagen noch nicht rechtskräftig, wird aber vollzogen.

Wegen der neuen mediz. Tatsachen befragst du am besten einen RA. Du müsstest hier viel preisgeben, um dazu überhaupt etwas sagen zu können. Als Beispiel: Wenn du wegen Migräne dauernd krank warst und alle Mittel nicht halfen und in Folge die DU (Dienstunfähigkeit) festgestellt wurde, sich aber nun beim Zahnarztbesuch ergeben hat, dass eine eitrige Wurzel entfernt werden muss und seitdem die Migräne verschwunden und damit die DF (Dienstfähigkeit) wieder gegeben ist, dann wäre dies ein spezieller hypothetischer Fall, bei dem ein RA vielleicht Rat weiß. Aber dann wüssten PR, SchwBV, Gewerkschaft evtl. auch Rat. Dein Dienstherr hat (finanziell) grundsätzlich ein Interesse an deiner DF, an deinem Einsatz und nicht an deiner DU.

Lass deine Situation von einem Fachmenschen beurteilen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,
danke nochmals für deine Reaktion, kümmere mich darum.
Rechtsmittel gegen die Zurruhesetzungsverfügung/-urkunde anzugehen wurden nicht genannt. Aber nichtsdestotrotz gilt die Möglichkeit des Widerspruchs/ Klage.
LG Jan
 
Hallo Jan
Evtl. ist dein Verfahren noch in der Vorstufe, das ist das Schreiben, mit dem dir Gelegenheit innerhalb einer Frist gegeben wird zu Einwendungen. So ein Schreiben hat keinen Rechtsbehelf. In dieser Phase wäre natürlich sinnvoll, alles vorzulegen, was du einwenden kannst, also auch neue mediz. Befunde.
Nochmal: Lass dich durch einen Fachanwalt, durch PR, SchwBV und Gewerkschaft beraten!
LG
 
Hallo HWS-Schaden,
ich habe leider die offizielle Urkunde zur Versetzung in den Ruehstand schon erhalten. Ich gehe von definitivem Status aus, aber die WIderspruchmöglichkeit besteht ja im Anschluss daran (Monatsfrist)
LG Jan
 
Hallo Jan,

ich bin beim Stöbern auf Deinen Beitrag gestoßen, allerdings ist Dein letzte Eintrag schon von Mai vergangenen Jahres...
Daher erstmal die Frage: Bist Du noch auf diesem Forum unterwegs?

Beste Grüße

Thomas
 
hallo Thomas, habe in der Sache nichts unternommen, sodass ich dir leider nicht weiterhelfen kann.
 
Hallo Jan.
Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Bist Du dann zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzt worden?
Viele Grüße
Thomas
 
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