Hm, ich habe diesen Vorgang nicht ganz verstanden. Wie ich es verstanden habe, wurdest Du als Beamter in den Ruhestand versetzt und diese Verfügung wurde Dir auch bereits zugestellt. Du kannst zwar Widerspruch einlegen und - wenn dieser abgelehnt wird - Klage. Diese haben aber keine aufschiebende Wirkung. Insoweit machen Widerspruch und Klage nach meiner Rechtsauffassung alleine keinen wirklichen Sinn. Vielmehr müsste ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, mit dem Ziel, dass das Gericht die aufschiebende Wirkung zunächst erst einmal wieder herstellt, bevor Tatsachen (Versetzung in den Ruhestand) rechtskräftig eintreten.
Ich gehe aufgrund des Zeitablaufs aber mal davon aus, dass dies jetzt zu spät und Du schon im dauerhaften Ruhestand bist. Du schreibst auch etwas davon, dass sich Dein Gesundheitszustand anschließend verbessert hat bzw. verbessern könnte. Sollte dies der Fall sein, würde ich empfehlen einen Antrag auf Reaktivierung zu stellen und mit diesem Antrag bereits Gutachten eigener Ärzte beizufügen, aus denen hervor geht, dass sich Dein Gesundheitszustand verbessert hat und Du zumindest wieder eine (Teil-)Arbeitsfähigkeit erreicht hast. Ich gehe davon aus, dass sich die Dienststelle nicht allein auf die Gutachten Deiner Ärzte verlässt und Dich erneut zum Amtsarzt schickt. Liegen aber schon ein oder mehrere positive (Privat-)Gutachten vor, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch der Amtsarzt zu einem positivem Ergebnis bezüglich der Dienstfähigkeit kommt und der Reaktivierung nichts im Wege steht.
Man kann zwar auch mit allen juristischen Mitteln gegen seine Versetzung in den Ruhestand vorgehen, aber das sollte man im Einzelfall sehr gut abwägen. In den überwiegenden Fällen gibt es ja doch eine Aktenlage, welche eine dauerhafte Dienstunfähigkeit glaubhaft darlegt. Es kann dann schwerer sein, gegen all das Datenmaterial anzukämpfen als die Versetzung in den Ruhestand vorübergehend zu akzeptieren und dann mit neuen Gutachten darzulegen, dass es zwischenzeitlich zu einer Verbesserung gekommen ist. Man kann das aber nur im jeweiligen Einzelfall unter Abwägung der Aktenlage entscheiden, welches Vorgehen sinnvoller/zielführender ist.
Ich bin selbst Beamtin und habe für meinen Dienstherrn jahrelang Prozesse im Bereich des Dienstrechts geführt. Vor diesem Hintergrund würde ich mir das Vorgehen gut überlegen. Es gibt Bereiche, in denen dienstrechtliche Prozesse vermehrt geführt werden und es als das gute Recht der Betroffenen wahrgenommen wird, was es selbstverständlich auch ist. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass es genauso Arbeitsbereiche gibt, in denen es absolut verpönt ist, den eigenen Dienstherrn zu verklagen und man im Falle einer Reaktivierung Gefahr läuft eine spätere Retourkutsche der unangenehmen Art zu bekommen. Natürlich ist das nicht richtig, kommt aber leider in der Praxis vor...