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Frage zu AUB 94

Marcel M.

Nutzer
Registriert seit
13 Dez. 2008
Beiträge
10
Hallo,
in einem anderen Thread habe ich bereits meinen Unfall beschrieben. Beim Gutachter war ich bereits und auch ein erstes Angebot, seitens der Versicherung, wurde mir unterbreitet. Ich bin aber mit dem Angebot nicht ganz zufrieden. Ich habe immer noch Schmerzen und ich bin durch eine Schulter-Kapselstraffung in meiner Bewegung "stark" eingeschränkt. Der Gutachter schrieb: "Die Beschwerden können unter Umständen nachlassen":rolleyes:

Habe 2007 meine PUV mit AUB2002 abgeschlossen.
02/2008 ließ ich den Vertrag auf AUB2008 anpassen.
04/2008 Meldet ich den Unfall, welcher anerkannt wurde

Jetzt meine Frage:
Kann ich mich auf die Rechtsprechung des BGH zur Unklarheitenregel bei der Formulierungen "Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk" berufen und würde sich dann mein Leistungsanspruch erhöhen?
(siehe: (§ 7 I (2) a) AUB 94), (§ 305c Abs. 2 BGB), (287 ZPO)

Danke für die Antworten

M
 
Hallo,

wie ist denn die Formulierung in Deinem Vertrag? Wenn der Vertrag auf die AUB 2008 angepasst wurde, dann sollte die Versicherung eigentlich auch Ihre Fehler korrigiert haben....Es ist also der Vergleich zu den alten AUB in der Formulierung notwendig. Die Formulierung des Gutachters läßt sehr stark auf "Versicherungsfreundlichkeit" schließen. Perspektivisch kommt eigentlich immer nur eine Verschlimmerung ( Athrose) in Betracht und dies sehr viel häufiger, als eine Verbesserung. Aber so sind sie eben unsere lieben Gutachter. Da Du aber noch die Beurteilung zum Schluß des Einschätzungszeitraums abwarten kannst, bleibt ja noch etwas Zeit. Aber bitte die Termine im Auge behalten.

Gruß von der Seenixe
 
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