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Frage zu Alg2 und Verletztenrente

charly63

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
24
Hallo,

Ich hätte mal eine Frage!Ich bekomme eine Verletztenrente von der BG,da ich damals bei meiner Arbeit, leider Opfer einer Gewalt wurde.Ist auch vom OEG anerkannt.Jetzt meine Frage,würde ich eine Beschädigtenrente vom OEG bekommen,würde diese Rente dann auch auf das Allg2 angerechnet?Wenn Nein,
würde ich ja benachteiligt werden,weil ich ja auch Opfer einer Gwalttat war.
Ich Frage ,weil ich sonst ein Widerspruch gegen meinem Allg2 Bescheid einlegen
würde.
Im voraus vielen Dank

Mfg charly63
 
Hallo charly,

die Frage ist schon ein paar mal aufgetaucht. Im September 07 wurde vom Bundessozialgericht entschieden, dass die Verletztenrente auf das ALG II angerechnet wird. Leider...:(

Gruß Jens
 
OEG Rente

Hallo Jens,

werden beide Rentenarten angerechnet?

Gruß

Laverda
 
Hallo Laverda,

das Urteil vom BSG ist nur für die Verletztenrente.

Hab beim googeln im OEG nichts gefunden, lediglich auf einer älteren Internetseite stand, dass die Rente nach OEG nicht als Einkommen zählt.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
aber dann würden doch die Menschen die wärend ihrer Arbeitszeit ein Opfer einer Gewalttat wurden,dadurch ja benachteiligt? Weil diese ja angerechnet wird und die OEG-Rente nicht.Aber das Schicksal ist doch das gleiche!
Nur hat ja dann die BG Rente Vorrang,laut Gesetz,vor OEG!
Ich wollte das nur mal Nachfragen weil es mir um Opfer einer Straftat gehen,deren dieses Schicksal wärend ihrer Arbeitszeit passiert ist.Weil nach meiner Meinung die Verletztenrente dann zu pauschal vom BSG entschieden wurde.Obwohl ich es für ein große Ungerechtigkeit halte,das die Verletztenrente überhaupt angerechnet wird!

Charly63
 
Hallo Charly,

Du solltest bei einem entsprechenden Bescheid Widerspruch einlegen und notfalls auch die Möglichkeit nutzen, die Aussage gerichtlich klären zu lassen. Die Rechtssprechung ist in diesem Bereich leider zum Teil auch widersprüchlich und wenn Du der Meinung bist, dass dort eine Schlechterstellung stattfindet, dann gibt es euch noch den Europäischen Gerichtshof, der die Sache klären kann.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

danke für deine Antwort.Ich werde Widerspruch einlegen und mal sehen wie es weiter geht.

Gruß charly63
 
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