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Frage Taxikosten

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Petra

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Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
491
Hallo Zusammen,

heute habe ich einmal eine etwas ungewöhnliche Bitte.

Hintergrund ist folgender:

Eine Person muss am Freitag von A nach B und am Sonntag wieder von B nach A, also 2 Fahrten pro Wochenende, mit einem Taxi transportiert werden. Die einfache Wegstrecke von A nach B beträgt 272 Km.

Das Taxiunternehmen unterbreitet nunmehr folgendes Angebot:


Die einfache Wegstrecke beträgt 272 Km Dies entspricht einem normalen Taxipreis in Höhe von 473,70 EUR gemäß Gebührenordnung des Ordnungsamtes X. Ich kann Ihnen einen Sonderpreis in Höhe von 325,- EUR inkl. 19% Mehrwertsteuer für diese Fahrt anbieten.

Die Leer- Anfahrt und die Leer-Rückfarhrt werden nicht berechnet.



Wie ist dieses Angebot zu verstehen? Gilt dieses Angebot jetzt nur für eine Fahrt, also für die Hinfahrt von A nach B oder für die Rückfahrt von B nach A, oder beinhaltet dieser Preis beide am Wochenende anfallende Fahrten zusammen.

Über zahlreiche Meinungen würde ich mich sehr freuen, da die Antworten für mich wichtig wären.

Aufklärung erfolgt gerne nach Euren Beiträgen

Danke und liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Petra,

Bei 947,40 nur 650 Euro zahlen dies wäre dann ja ca. 30 Prozent Rabatt (etwas zuviel)
Bei Kosten von 1.20 Euro - 1.40 Euro /km kann man dies in etwa ausrechnen!
Ja und das wäre dann doch etwas wenig wenn das mit den 473 Euro so stimmt!
Also sind es 325 Euro pro Fahrt! (A nach B) was schon eine Menge ist!

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/400907/index.do

Gruss Joachim

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Zweite MöglichkeitIch weis jetzt nicht wieweit Du oder .. behindert bist?Ob die Möglichkeit besteht in jedem anderen Fahrzeug mitzufahren? (Rollstuhl?).Sollte es da keine größeren Probleme geben ....da sind auch Frauen dabei..
http://www.mitfahrgelegenheit.de/mitfahrzentrale/Dresden.html
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Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

frage mal bei einem Mietwagen an oder kommt nicht der Behindertenfahrdienst von einer HilfsOrg in Frage.

Taxipreis sollte nur für eine einfache Fahrt sein.

Gruß
netzguru
 
650 Taler !

Hallo zusammen !

Ich sehe es so das 325 pro Fahrt zu zahlen wäre
also ein Gesamtbetrag von 650 € für die beiden Fahrten an zwei verschiedenen Tagen !

LG Maik


PS ohne Gewähr !
 
Hallo Petra,
Aber jeder normale Mensch kann daraus entnehmen, dass dies für eine Fahrt ist. Denke allein daran, dass er ja keine Leerkilometer berechnet. Wenn eine Strecke 272 Km beträgt muß das Taxi ja insgesamt für eine Tour 544 Km fahren. Wenn man dies umlegt auf zwei entsprechende Touren, wären dies bei 1088 Km etwas über 30 Cent je Kilometer. Diese bekommst Du ja gerade mal als Selbstfahrer. für die Betriebskosten des Fahrzeuges und Sprit. Ein Glück, dass der Taxifahrer seine Arbeitskraft überhaupt nicht bezahlt bekommt, wenn dies ein Angebot für zwei Touren sein soll. Wie war das in der Rechtssprechung? Die Bedingungen müssen für den normalen Menschen verständlich sein? Ich würde explizit noch einmal nachfragen und wenn es denn wirklich für beide Fahrten sein soll, dann bitte Adresse mitteilen, ich werde dann weite Touren nicht mehr selber fahren sondern genau dieses Unternehmen einladen.


Gruß von der Seenixe
 
Ich denke auch das es für eine Fahrt gerechnet ist, in der der Fahrgast entweder hin oder zurück fährt.
Viele Grüße!

Micha
 
Ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner an:

der Preis bezieht sich nur auf eine Fahrt (Hin- oder Rückfahrt)

Gruß
Joker
 
Hallo Petra,

jeweils eine Fahrt wird berechnet,die Leerfahrt also nicht. Weil ich schonmal zu einem Gutachten bestellt wurde, ist mir das bekannt.

Grüße

Snooker
 
Hallo Snooker,

bin auch schon mit dem Taxi zur Begutachtung gefahren worden. Im Gespräch mit dem Fahrer unterwegs sagte mir dieser, bei Entfernungen über 50 km muss automatisch die Rückfahrt mit bezahlt werden.

Gruß Jens
 
Ich würde explizit noch einmal nachfragen und wenn es denn wirklich für beide Fahrten sein soll, dann bitte Adresse mitteilen, ich werde dann weite Touren nicht mehr selber fahren sondern genau dieses Unternehmen einladen.


Gruß von der Seenixe


Ja bitte mir auch die Adresse via PN !


habe da auch noch ein paar Fahrten zum Landgericht in naher Zukunft !


LG Maik
 
Hallo Jens,

denke nicht, das dass so ist. Zumal auf der Rückfahrt wieder Personen befördert werden könnten.

Gruß

Snooker
 
Hallo Snooker,

das ist die Auskunft, die mir der Taxifahrer gab.

Ich hab mir die Mühe gemacht und eben mal bei der Taxizentrale angerufen.

Es ist wirklich so. Taxen haben ein s. g. Pflichtfahrgebiet, dies ist im 50 km-Umkreis. Fährt der Fahrer den Fahrgast über das Pflichtfahrgebiet hinaus, hat der Fahrgast den Rückweg mit zu erstatten (also im Endeffekt das Doppelte zu zahlen).

Wenn ich jetzt von Erfurt nach Gießen fahre, wie hoch ist die Chance für den Taxifahrer, für die Rückfahrt (eigentliche Leerfahrt) einen Fahrgast nach Erfurt zu bekommen?

Gruß Jens
 
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