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Frage nach Straftatbeständen

Kuckuk

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2009
Beiträge
448
Website
hab-gut-acht.lima-city.de
Hallo,

bezüglich meiner absolvierten MDK Begutachtung stellen sich mir einige Fragen nach eventuellen Straftatbeständen. Vielleicht ist ja nix mit anzufangen, aber vielleicht ja doch

1. Bezügl. Schweigepflicht, Datenschutzbestimmungen, führen geheimer Krankenakten bei der GKV?

bei der AU-Begutachtung hielt die MDK Ärztin einen ganzen Packen getackerter Unterlagen mit GKV-emblem in Händen, die ihr auf meine Nachfrage von meiner GKV übersandt worden wäre. Einblick wurde mir nicht gestattet. Aus der Ferne handelte es sich z.T. auf einzelnen Seiten um ganze Textpassagen.... keine Ahnung. Schweigepflichtsentbindungen wurden von mir auch im vorab nicht erteilt. Die MDK-Ärztin hatte z.B. Kenntnis einer Behandlung, die überhaupt noch nicht spruchreif ist. (Auf der MDK Seite
meiner Stadt kann ich in der Rubrik, woher kriegt der MDK seine Kenntnisse, lesen, hauptsächlich von den Krankenkassen)

2. Täuschung Nötigung?

beim MDK wurden mir im vorab 2 Zettel in die Hand gedrückt und so getan, als wäre das das selbstverständlichste auf der Welt, dass der Fragebogen, der dem ärztlichen Gespräch dienen sollte, ausgefüllt wird und die allgemeine Schweigepflichtsentbindung.... ohne weitere Rechtsbelehrung selbstverständlich oder details gegenüber wem diese gilt,.... zu unterzeichnen ist.

(Im Sinne des "sozial erwarteten" füllt das normalerweise jeder aus.
Kein Mensch geht doch davon aus, dass Behörden einen rein legen möchten. Aber ob ein Strick draus zu drehen ist?)

Natürlich sollte meine Begleitperson im Militätkommando draußen bleiben. Nach meinem frostigen "Nein" lief der Termin dann ganz passabel, beinahe mitfühlend ab. Was passiert nun mit meinen dem MDK persönlich übergebenen Befunden?

3. Manipulation durch "für doof verkaufen", Täuschung.... keine Ahnung?

In AU Einladungsschreiben der GKV steht (Text wegen Urheberrecht leicht abgeändert):

"Wir wollen dazu beitragen, dass Sie bald wieder gesund werden. Deshalb ziehen wir den MDK beratend hinzu. Die MDK-Ärzte unterstützen uns mit ihrem Fachwissen und bitten Sie um ein persönl. Gespräch. Eine eventuell daran anschließende Untersuchung dient den MDK Ärzten dazu, noch besser beurteilen zu können, welche weiteren Behandlungsmöglichkeiten speziell für Sie in Frage kommen"

4. Nötigung ?

ich bin Langzeit AU seit 4-2009. Die GKV-SB hat persönl. Kenntnis meiner Person, körperl. Situation nebst job. Die AU's sind prä und post OP von verschiedenen Fachärzten gleicher Fachrichtung mit gleicher ICD 10 und
seit 4 Wo. noch zusätzlicher ICD 10 ausgestellt. Die SB kennt auch meine Tätigkeit und weiß, dass mein job nicht mehr geht, weil ich nicht nur mich selbst, sondern auch andere gefährden würde und u.U. durch Ausübung meines jobs sogar Straftatbestände erfüllen könnte.

Trotzdem steht im Schreiben (natürlich auch Krankengeldentzug erwähnt):
"Sollten Sie zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig geworden sein, teilen Sie mir das bitte mit"

(Über den 2 Tage zuvor gestellten Rentenantrag ist meine GKV ebenfalls in Kenntnis. Krankengeld läuft allerdings noch bald 1 Jahr)

5. Nötigung?

Die MDK Einladung erfolgte telefonisch am Do. 17.12. auf direkt Montag
nach der Feiertagswoche 28.12.. Im Kasten hatte ich die Einladung dann am
Sa. 19.12. und hatte demnach Zeit von 2,5 Tagen, das scheinhelig für die Begutachtung vom behandelnden Arzt auszufüllende beigelegte Formular gehabt. (Mo, Di, Mi nachmittag Praxen zu, ab Do Heiligabend + Feiertage und Mo 28.12. 8:40 dann Termin). Krankengeldentzug im Falle dass ich nicht erscheinen würde, war angedroht.


Vielleicht fällt jemand von Euch dazu was ein? Ich möchte diesen gesamten Leuten und Institutionen allen miteinander, weil ich mich dermaßen widerwärtig unter Druck gesetzt fühle, sehr gerne an den Karren fahren. (Auch der Rehaeinrichtung, die in vorsorglichem Gehorsam gegenüber der DRV einen Entlassbericht verfasst hat, der böse nach §278 Stgb riecht)
Ich bin seit Montag so richtig durch den Wind - wahrscheinlich schon halb paranoid, weil wer weiß wo überall, gegen mich gerichtete Daten gurken könnten - und würde gerne, sofern potentielle Straftatbestände deutlicher hervortreten, 5 Min später die nächste Polizeidienststelle aufsuchen.

Dazu kommt, dass mich die GKV Kundenbetreuerin immer wieder telefonisch kontaktierte und die Gesprächsinhalte höchstwahrscheinlich protokolliert hat, mal abgesehen der sonstigen sensiblen Daten, die vermutlich im GKV Rechner abgespeichert sind.

Danke für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kuckuck,

wie ist Dein Besuch bei dem MDK.am 28.12.09 gelaufen?

Ich kann Deine Unsicherheit gut nachvollziehen!

MfG.
Pit
 
Hallo pit,

der Termin ist ganz passabel verlaufen, nachdem ich Frau Dr. Beißz*nge - die ganz sicher Haare auf den Zähnen gehabt hätte wenn nicht eine Zeugin dabei gewesen wäre - etwas begrenzt hatte. Weiterhin nicht einsatzfähig lautete ihr mündliches statement und ich hoffe, ihre schriftliche Stellungnahme enthält zusätzlich noch brauchbare Angaben auch für die DRV.

Dieses Ausgeliefertsein an Fallen bauende soziale Institutionen, das macht mich fast meschugge. Den Datenschutzbeauftragten meiner GKV hab ich bereits heute nacht kontaktiert. Dort wird vermutlich was los sein, hinter den Kulissen. Aber das genügt mir nicht.

Im Augenblick studierte ich nochmal die Plattform meines MDK:
ttp://www.mdk-nordrhein.de/744.htm ( h muss noch eingesetzt werden)

Ganz öffentlich wird hier beschrieben, wie man vorzugehen pflegt, obgleich die Schweigepflicht strafrechtlich geregelt ist als auch das handling, wie die Daten zu beschaffen sind siehe § 275 SGB V ff: Durch den MDK selbst und wenn Ärzte Auskünfte an die GKV für den MDK übermitteln, müssen diese in einem gesonderten verschlossenen MDK adressierten Umschlag sein. Durch den Versicherten an die GKV erteilten Auskünfte dürfen nur mit dessen Einwilligung weitergegeben werden.

Ich bin dermaßen geladen (fast am ausrasten) und gehe fast davon aus, dass nicht nur der Bundesdatenschutzbeauftragte heute noch von mir kontaktiert wird, sondern die Staatsanwaltschaft sich damit beschäftigen darf, falls ich mich nicht einkriege. Sollten in meinem Fall Verfehlungen gegen die Schweigepflicht und Datenschutz hintergründig gelaufen sein, hagelt es Strafanzeigen noch und nöcher gegen alle damit befassten Institutionen und Personen. Selbstverständlich kontrolliere ich auch noch den MDK, ob meine Daten wirklich ordnungsgemäß entsprechend gesetzlicher Regeungen abgelegt werden.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
und weil ich 54 J. alt, alle Gelenke kapautt aber recht fitt wirkend (ich bewerksstellige meinen Alltag mit Dreirad, Krückstock und die kö**er Straßenbahn hat schon durchs Mikrofon "Danke" gesagt, weil ich sie vorbei gelassen hab) genau weiß was mich erwartet, mach ich jetzt Terror von Unten:

Nächstes Gutachten dürft DRV oder evtl Widerspruch gegen GDB sein-

Ja, ich verlange eine weibliche Gutachterin:)

und darauf bestehe ich. Mal sehn was dannn läuft

Liebe Grüße
 
hi, kuckuck

mich würde mal interessieren, ob man grundsätslich das recht auf einen weiblichen ga hat.
es ist schon entwürdigend, wenn man sich vor einem männlichen psycho-ga entkleiden muss.
igitt - wenn ich nur daran denke, wird mir ko..übel.
lg
pussi
 
Hallo Kuckuck,

diese Baustellen habe ich auch. Der Hammer ist nur, dass die DRV. ihre eigenen in Auftrag gegebenen GA. keinen Glauben oder Beachtung schenken.
Mein ALG 1. §125 III SGB. läuft aus und ich bin nun gezwungen einen Antrag auf ALG. 2 zu stellen und muss meine Hosen runter lassen!
Es ist einfach Pervers, dass man nun von dem in vielen Jahren ersparten bzw. angeschafften WE. sich eventuell trennen und verkaufen muss.
Wir haben wohl leider den Fehler gemacht, ans alter zu denken, anstatt unser Geld in Reisen anzulegen und zu verjubeln. Wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen.
Frau Merkel hat uns ja schon auf engere Hosen für die nächsten Monate eingeschworen.

Ich wünsche Dir und allen hier im Forum trotzdem einen schönen Jahreswechsel.

Pit
 
Hallo Pit,

da geb ich dir vollkommen recht
Wir haben wohl leider den Fehler gemacht, ans alter zu denken, anstatt unser Geld in Reisen anzulegen und zu verjubeln. Wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen.
Ich empfinde das als einen Schlag ins Gesicht für die die sich jahrelang abgerackert haben und nicht dem Staat auf der Tasche gelegen haben. Und nun, nachdem man jahrzehntelang treu und brav seine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat um den echten Schmarotzern das Leben zu versüßen, durch Unfall oder Krankheit selbst drauf angewiesen ist, da kriegt man gesagt: tja was willste denn, du hast doch. Leb erst mal davon und belaste uns nicht.
Ich krieg da nen riesen Hals.
Das ist unser sogenannter Sozialstaat, hier werden die Faulen belohnt und die andern im Regen stehen gelassen.
Ich hatte Glück und kann weiterarbeiten, aber anders hätten wir auch unser Haus verloren für das wir uns nie Urlaub oder andern Luxus gegönnt haben.

Ich wünsche dir viel Kraft und Mut das durchzustehen und hoffe das du dein Eigentum trotzdem behalten kannst und wünsche dir und deiner Familie, sowie allen im Forum, ein gutes Jahr 2010.

Ironman13/08
 
Hallo pit,

Mein ALG 1. §125 III SGB. läuft aus und ich bin nun gezwungen einen Antrag auf ALG. 2 zu stellen und muss meine Hosen runter lassen!

befasse dich bitte mit §125 SGB III und zieh einen Fach-RA sozialrecht hinzu. ALG nach 125 ist so weit ich das recherchieren konnte, so lange zu gewähren, bis eine entgültige und rechtswirksame Entscheidung über die EMR gefallen ist.

(Such mal meine Beiträge.... vor kurzem erst hab ich mich ziemlich intensiv über das merkwürdige handling der Agenturen ausgelassen. Ich weiß aber nicht mehr, in welchem thread das war)


Liebe Grüße und AUF EIN GUTES NEUES




Ergänzung: Ich hab ihn den thread:)

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=4791
 
hier pit:

ttp://www.ra-heimbach.com/aussteuerung-_208.html schreibt:

Die Nahtlosigkeitsregelung wird von den Arbeitsagenturen häufig unrichtig angewendet:

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes endet nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erst dann, wenn über den Rentenantrag des Betroffenen endgültig rechtskräftig entschieden worden ist!

und zu meinem Thema Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht durch MDK GKV etc. bleib ich dran. Ich würd gern ne Umfrage dazu erstellen und blicks nicht wie's geht. Ich weiß zwischenzeitlich, dass die Kassenärztl. V-en ihre Mitglieder bezgl. des aggressiven Vorgehens und neugierigen Verhaltens der GKVen warnen. Des weiteren gab's vor zwei Jahren 'ne Sendung bei Report Mainz, wie GKVen ihre Infosammlung ihrer kranken Mitglieder gestalten (kann ich leider nicht 'drauf zugreifen, weil ich im augenblick mit altem rechner unterwegs bin)

Auf jeden Fall werde ich in meinem Fall der Sache nachgehen und wahrscheinlich bei der Staatsanwaltschaft den Vorgang und was ich auf der MDK Plattform lese und beim MDK gesehen habe, zu Protokoll geben.

Mein Verdacht bzw ich glaube:
Der MDK meiner Stadt holt sich die Legitimation seiner an die SB der GKV gesetzeswidrig delegierten ärztlichen Arbeit - die behandelnden Ärzte anzuschreiben - im Nachhinein, durch ein klammheimliches Unterschieben einer allgemeinen Schweigepflichtsentbindung ohne weitere Rechtsbelehrung über Konsequenzen einer solchen Erklärung.

Die Vorgehensweise habe ich und meine Begleitperson bei anderen auch gesehen, war bei der vor mir als auch bei der nach mir zu begutachtenden Person die selbe: Zusammen mit einem Fragebogen, der dem ärztlichen Gespräch dienen sollte wurde eine allg. Schweigepflichtsentbindung zum selbstverständlichem unterschreiben untergejubelt, was diese Personen auch gemacht haben. Ich nicht!

In meinem Fall liegt dem MDK keine Schweigepflichtsentbindung durch meine Krankenkasse eingeholte ärztliche Auskünfte vor und Informationen wurden von meiner GKV ohne mein Wissen an den MDK weitergereicht.

Darüber hinaus habe ich den Verdacht, dass meine Kundenbetreuerin, die mich regelmäßig telefonisch kontaktierte, meine ahnungslos preisgegebenen Informationen abgespeichert hat und ohne meine Einwilligung ebenfalls an den MDK weitergegeben hat.

Ich helfe denen. Die werden noch sehn, wo der Frosch die Locken hat. Meine Gelenke sind zwar kaputt, hab zum Ausgleich aber einen scharfen Verstand in der Birne. Bei denen gibt's noch was los im Kartong

Aus meiner Sicht dient solche Vorgehensweise einem behördlichem Machtaufbau der faktisch gar nicht gegeben ist, um Leute, die soziale Leistungen begehren weil sie nicht für sich selbst sorgen können, wie ein Stück Dreck behandeln und einschüchtern zu können, und sie möglichst um ihre verbrieften Ansprüche zu bringen

(Wär halt interessant zu erfahren, wie das mit der MDK Begutachtung in anderen Städten und bei euch so gelaufen ist)

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kuckuck,

der Anspruch auf ALG.1 in Verbindung mit dem §125 III SGB. ist altersabhängig und meines wissens auf max. 12-24Monate begrenzt. Ich habe zumindest noch nichts anderes gelesen.
Das AA. hatte auch bei mir versucht, nach der ersten Ablehnung des Rentenantrages durch die DRV. so zu verfahren und wollten mir das ALG.1 streichen, jedoch hatte ich dieses Vorgehen als rechtswidrig bezeichnet und mit Klage gedroht, sollte es zu einem Aufhebungsbescheid kommen.
Das AA. hat danach freundlicher weise Abstand von ihrem Vorhaben genommen.
Aber ich habe noch nichts gelesen, dass durch die Nahtlosigkeitsregelung der Anspruch von ALG.1 verlängert wird. Durch die Nahtlosigkeitsregelung (nach Ablauf des ALG.1 Anspruches) hat man bei ALG. 2 einen Anspruch auf einen höheren Grundbedarf von 160,00€ für den Zeitraum von 12 Monaten. Nach 12 Monaten verringert sich der Betragdann auf 80,00€ für die nächsten 6 Monate sodass, man sich dann an das wenige Geld zum Leben gewöhnt haben sollte.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Rentenantragsverfahren in der zwischen Zeit rechtskräftig abgeschlossen ist.

MfG.

Pit
 
Hallo pit,

Du hast mich jetzt verunsichert und recherchierte nun seit Deinem post nochmal zu § 125 SGB III Nahtlosigkeitsregelung

und hab nix anderes gefunden, als dass die Agenturen Nachhilfebedarf haben, weil sie sie Nahtlosigkeitsregelung falsch anwenden würde

Frau Ute Winkler, Präsidentin des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt [Halle an der Saale] a.D. äußerte sich (siehe auch hier in diesem thread: ttp://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer
/29476-besprechung-lsg-baden-wuerttemberg-urteil-14-2008-l8al-1601-07-a.html

)

Der Umgang mit der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III (früher § 105b AFG) ist den Arbeitsagenturen schon immer schwer gefallen. Zunächst musste das BSG mit Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R -klären, dass erst die positive Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen von teilweiser oder voller Erwerbsminderung die Sperrwirkung des § 125 SGB III entfallen lässt;

Alle fachanwaltl. Seiten, die ich so finde, machen diese aussage, dass ALG I nach §125 mit Rentenbescheid endet! Mannometer, so eine Unsicherheit. Mich trifft diese Schote zum Glück erst in knapp ca 2 1/2 Jahren, aber ich werd kämpfen wie ein Stier

Liebe Grüße
 
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