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Frage nach Schmerzensgeld, Ablauf

Hallo.

Danke noch mal für eure Antworten. Ja das mit der Strafanzeige war mir bekannt, musste der Polizei ja auch mitteilen was ich machen will. Ich hab erst mal drauf verzichtet, habs mir aber vorbehalten.
Da so eine Anzeige ja keine positiven Auswirkungen aufs Schmerzensgeld hat und das eigentlich zwei verschiedenen Dinge sind, denn das Recht auf Schmerzensgeld hab ich ja so auch, denke ich stelle ich keinen Strafantrag. Was hätte ich direkt davon?
Ja, dass ich mich auf die Suche nach nem Anwalt machen muss, hab ich begriffen ;). Ne Email war schon am Freitag geschrieben und am Mittwoch folgt das Telefonat.
Das mit der Vorschußzahlung werde ich meinem Anwalt dann sagen, denn ich bin in dem Sinne darauf angewiesen als das ich davon ein neues Auto mit bezahlen muß.
Das Einzige was mich noch beschäftigt sind die Anwaltskosten, den scheinbar ist die schuldfrage doch nicht geklärt. Ein bekennendes Schreiben der gegnerischen Versicherung liegt jedenfalls nicht vor.

Liebe Grüße, Silvia
 
Hallo Silvia,

die Strafanzeige und der Strafantrag sind zwei unterschiedliche Sachen.

Am besten kläre das mit deinem Anwalt, auf einen Strafantrag solltest du verzichten nur wenn dir dein Anwalt dazu ausdrücklich rät. Er kann dein Fall besser einschätzen und beurteilen.

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Zulwie, besorg dir bitte den polizeibericht beziehungsweise dein anwalt soll ihn anfordern.
Und bitte schau dich nach einem fachanwalt um , für sozial-verkehrsrecht.

Und der anwalt soll unter fristsetzung nach akteneinsicht vorschuß beandragen bzw auch verzugszinsen geltend machen, sollte sich die versicherung durch verschleppung weigern.
Und richtig eine strafanzeigen würde dir nicht viel einbringen, schadensersatz und schmerzengeld steht auf dem bestellschein, denn du ausgefüllt hast.

vg natascha
 
Hela, was würde mir denn ein Strafantrag bringen deiner Meinung nach?
 
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