zulwie
Nutzer
- Registriert seit
- 17 Aug. 2007
- Beiträge
- 11
Hallo.
Danke noch mal für eure Antworten. Ja das mit der Strafanzeige war mir bekannt, musste der Polizei ja auch mitteilen was ich machen will. Ich hab erst mal drauf verzichtet, habs mir aber vorbehalten.
Da so eine Anzeige ja keine positiven Auswirkungen aufs Schmerzensgeld hat und das eigentlich zwei verschiedenen Dinge sind, denn das Recht auf Schmerzensgeld hab ich ja so auch, denke ich stelle ich keinen Strafantrag. Was hätte ich direkt davon?
Ja, dass ich mich auf die Suche nach nem Anwalt machen muss, hab ich begriffen . Ne Email war schon am Freitag geschrieben und am Mittwoch folgt das Telefonat.
Das mit der Vorschußzahlung werde ich meinem Anwalt dann sagen, denn ich bin in dem Sinne darauf angewiesen als das ich davon ein neues Auto mit bezahlen muß.
Das Einzige was mich noch beschäftigt sind die Anwaltskosten, den scheinbar ist die schuldfrage doch nicht geklärt. Ein bekennendes Schreiben der gegnerischen Versicherung liegt jedenfalls nicht vor.
Liebe Grüße, Silvia
Danke noch mal für eure Antworten. Ja das mit der Strafanzeige war mir bekannt, musste der Polizei ja auch mitteilen was ich machen will. Ich hab erst mal drauf verzichtet, habs mir aber vorbehalten.
Da so eine Anzeige ja keine positiven Auswirkungen aufs Schmerzensgeld hat und das eigentlich zwei verschiedenen Dinge sind, denn das Recht auf Schmerzensgeld hab ich ja so auch, denke ich stelle ich keinen Strafantrag. Was hätte ich direkt davon?
Ja, dass ich mich auf die Suche nach nem Anwalt machen muss, hab ich begriffen . Ne Email war schon am Freitag geschrieben und am Mittwoch folgt das Telefonat.
Das mit der Vorschußzahlung werde ich meinem Anwalt dann sagen, denn ich bin in dem Sinne darauf angewiesen als das ich davon ein neues Auto mit bezahlen muß.
Das Einzige was mich noch beschäftigt sind die Anwaltskosten, den scheinbar ist die schuldfrage doch nicht geklärt. Ein bekennendes Schreiben der gegnerischen Versicherung liegt jedenfalls nicht vor.
Liebe Grüße, Silvia