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Frage nach Schmerzensgeld, Ablauf

Hallo Zulwie,

die Schuldfrage wird nicht von der Polizei geklärt.

Hat die gegnerische Haftpflichtversicherung Dir gegenüber schriftlich ihre Eintrittspflicht für alle jetzigen und zukünftigen materiellen wie immateriellen Ersatzansprüche anerkannt?

Bis jetzt kann ich mein Handgelenk noch immer nicht richtig bewegen.

Was ist, wenn sich dies nicht bessert ?


Mein Auto war wirtschaftlicher Totalschaden und laut Gutachten krieg ich noch 990 euro dafür.

Die Versicherung hat sich ja auch ohne Probleme bereit erklärt die 990 Euro Restwert von meinem Auto, das ja wirtschaftl. Totalschaden hatte, zu bezahlen.

Hatte die Kiste vor dem Unfall nur einen Wert von 990 EUR ?


Gruß
Luise
 
Oweia jetzt bin ich echt nur noch am Gedanken ordnen.
Also ob eine schriftliche Anerkennung der Eintrittspflicht vorliegt weißich gerad nicht, weil das ja alles zu meinem Dad geht und der da wohla uch wirlich nicht den Durchblick hat. ICh weiß aber, dass was schriftliches vorliegt, dass die Kosten des Auto übernommen werden. Und ja meine Kiste hatte nur noch einen Wert von 990 Euro, war schon ein 12 Jahre alter kleiner Citroen und das wurde von einem unabhängiger Gutachter festgestellt.
 
Hallo zulwie, sammle deine unterlagen, klär alles ab, und such dir einen anwalt.
aber bitte vorher die gedanken ordnen. und dafür sorgen das wenigstens der anwalt durchblickt.
990 mäuse für den citrön, na also! der gutachter war in ordnung und unabhängig.
vg natascha
 
ja wenigstens etwas was gut war ;)

naja alles andere wird hoffentlich gut... nicht, dass die Versicherung plötzlich doch die schuld nicht mehr anerkennt....
naja schauen wir mal was die anwältin dazu sagt....
 
Hallo natascha,

mag sein, dass der Gutachter OK war, der Schädiger (seine Haftpflichtversicherung) hat den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Ob man für 990 EUR so ein schönes, fahrbereites und zugelassenes Auto, wie zulwie es hatte, bekommt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Luise
 
hallo luise, das ist ganz einfach erklärt, der restwert des citrön war nu mal 990 euro, auf gut deutsch er war totalschaden.
wäre nicht restwert würde ihn zulwie ja erneuert bekommen, vermutlich wäre der wiederherstellungsauwand über 1500 euro, so gibts halt nu nur 990 restwert und zwar ist das bundesweit gleich, vom bodensee bis nach sylt .
restwert ist restwert zulwie jedenfalls verstehts.

vg natasche
 
Hallo zulwie, hallo natasche,

ich will mich nicht mit Euch streiten, Ihr könnt von mir aus auf Ansprüche verzichten. Wenn mir einer mein Auto zu Schrott machen würde, hätte ich gerne das gleiche Modell, gleicher Zustand oder, wenn nicht möglich, etwas entsprechendes als Ersatz. Mit Zeitwert oder Schrottwert des alten Fahrzeugs gäbe ich mich nicht zu frieden.

Gruß
Luise
 
hallo luise ,dann wünsche ich dir viel spaß wie du das durchsetzen willst!

Mir ist bundesweit keine versicherung oder fall bekannt ,die deine anschauungen teilen,und so entschieden hätten.
gleiches trifft natürlich auf die in der sache gefällten urteile zu.

und auf ansprüche verzichte ich nie, nur gleichen fall ,habe ich wie zulwie selbst gehabt, und weis wovon ich rede.

es waren nur lackschäden aber die lackierung und die frontscheibe waren um 2000 euro über den restwert,so das dann eben nur der restwert ersetzt wird. so einfach ist es manchmal im leben, das regulieren mit versicherungen.
vg natascha
 
na nicht streiten,gell

also der Restwert von 990 Euro entspricht eigentlich dem was der Wagen wert war. Also den selben Wagen in ungefähr dem Zustand würde man für 990 Euro kriegen...
Letztendlich kommt man bei sowas sicherlich nicht unbedingt besser bei weg als wenn einem keiner reingefahren wäre...aber was solls
 
Hallo Silvia,

für das Schmerzensgeld hast du noch Zeit. Die Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.

Was aber ganz wichtig für dich ist, einen Strafantrag zu stellen. Der Frist dafür ist nur 3 Monate. Deshalb würde ich dir auch raten, wie bereits einige Forummitglieder, dass du dir einen Anwalt suchst.

Wenn die Schuldenfrage schon geklärt ist, dann könntest du von der gegnerischen Versicherung schon sehr schnell deine Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.
Dazu gehören unter anderem: alle Heilungskosten (diverse Zuzahlungen, wie Tagesgeld im Krankenhaus oder für Medikamente oder Krankengymnastik), Haushaltsführungskosten, Verdienstausfall usw. Mehr davon kannst du auch in diesem Forum finden.

Viele Grüße,
Hela
 
HALLO Hela und Silvia,
also das mit der strafanzeige würde ich mir genau überlegen, ich kann nur davon abraten abraten, es stehen alle wege offen ,deine rechte einzufordern.
Strafanträge unterliegen einem anderen ermittlungsverfahren, finger weg davon, wähle besser einen anderen gerichtsweg.
Das BGB erleichtert die beweislast im sozial-- und schadensersatzverfahren bzgl. der beweislastumkehr etc.:.

im strafverfahren würdest du dir deine rechtsvorteile verbauen .

Zu schmerzensgeld fordere eine vorschußzahlung anwaltlich ein, in die zukunft kann ohnehin keiner ohne glaskugel blicken.

Also wie auch die anderen mitteilen ist anwaltsuche angezeigt.

vg natascha
 
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