• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Frage hinsichtlich der Rücknahme von Bescheiden während des Widerspruchsverfahrens

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand bitte hierzu weiterhelfen auch gerne in Form von Meinungen:

Falls die Behörde während des Widerspruchsverfahrens den Bescheid zurücknimmt, wie sieht dies in der Praxis aus?

Erklärt die Behörde ein Anerkenntnis darüber oder wie ist der Ablauf?

Unter welchen § erfolgt die Rücknahme der Bescheide durch die Behörde während des Widerspruchsverfahrens?

Ich freue mich über eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und danke Euch im Voraus.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hängt zunächst von dem zuständigem Gesetz ab
im Verwaltungsrecht gilt § 48 VwVfG
im Sozialrecht § 44 SGB X

die entsstanden Kosten können dann unter
§ 80 VwVfg bzw. § 63 SGB X geltend gemacht werden
 
Top