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Frage: Fortzahlung der Erschwerniszulage bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

Marcel M.

Nutzer
Registriert seit
13 Dez. 2008
Beiträge
10
Hallo zusammen,

wie bereits der Titel meines Threads verrät, habe ich heute eine Frage zur Erschwerniszulagenverordnung. Habe bereits versucht, selber eine Antwort bzw. Urteil diesbezüglich im WWW. zu finden - leider vergebends.

Ein Arbeitskollege, welcher einen Dienstunfall nach §37 BeamtVG erlitt und sich z. Zt. in der Wiedereingliederung (HamburgerModell) befindet, stellte einen Antrag auf Fort-/ Nachzahlung der Erschwerniszulage (DUZ) gem §4a EZulV. Dem Antrag wurde statt gegeben und er erhält jetzt rückwirkend seine Erschwerniszulage (Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem Dienstunfall)

Jetzt meine Frage:
Habe bereits in einem vorherígen Beitrag meinen Unfall geschilder. Siehe:(http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10105)

Bei meinem Unfall handelt es sich nicht um einen qualifizierten Dienstunfall.
Habe ich trotzdem Anspruch auf Fort-/ Nachzahlung der Erschwerniszulage (DUZ) gem §4a EZulV. Im Gesetz wird nur vom Dienstunfall nach §37 gesprochen. Gibt es diesbezüglich ein Urteil, oder hat jemand bereits Erfahrungen gesammelt?

Danke im Voraus

Marcel M.
 
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