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Frage an euch wegen Jobaufgabe!

Ramona

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
303
Ort
Ortenau
Hallo an euch alle,

ich will diese Frage mal hier reinsetzen, weil sie nicht ins normale UO-Forum passt - denke ich.

Mir geht es um folgendes.
Ich bekomme BU-Rente, eine kleine Unfallrente und arbeite seit 2003 2 Std. täglich als Putzfrau.

Nun habe ich ein Problem mit der Schulter, musste mich krank schreiben lassen. Trotz der Ruhe, die das Gelenk jetzt hat, wird es nicht besser sondern schlimmer. Eine dumme Bewegung und ich geh vor Schmerzen in die Knie.

Nun bekomme ich ja als Minijobber nur 6 Wo Krankengeld vom AG und dann nix mehr.
Muss ich jetzt nach 4 Wo Krankschreibung kündigen - gesundheitsbedingt (wegen 2 Wochen Kündigungsfrist) oder kann ich nach den 6 Wochen kündigen. Nur - muss ich dann noch die 2 Wochen schaffen gehen (was ich mit der Schulter derzeit nicht kann)?
Oder kann ich mich weiter krank schreiben lassen und bekomme nur kein Krankengeld und kündige in der Zeit. Oder soll ich warten bis ich gekündigt werde?
ich habe da überhaupt keine Ahnung!

Dazu sagen muss ich noch, dass ich den Job - denke ich - nicht mehr ausüben kann, weil duch die mechanische Belastung des Gelenks der Schleimbeutel dauerentzündet ist.

Noch eine berufliche Einschränkung. Weiß gar nicht, was ich mir nun als Job suchen soll? Rücken kaputt, Schultern kaputt....

Was kann ich tun? Hat da jemand von euch Erfahrung?

Danke im Voraus.

L.G. Ramona
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ramona,

ich würde auf keinen Fall von mir aus kündigen! Die Arbeitgeber melden sich zumeist dann selbst nach längerer Krankheit. Ja und sagen dann wie es weiter geht oder nicht!
Nach 43 Tagen kannst Du dann dies alles tun kündigen oder einfach einmal ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber führen ob evtl. eine leichtere Arbeit möglich ist.
Es soll ja noch Arbeitgeber geben die ein Stück menschlich sind auch wenn man die ..findet!
Nun ich kenne Deine Zusammenhänge im Moment nicht aber wenn Du nur eine kleine BU-Rente bekommst da solltest Du Dir schon einmal Unterstützung suchen ob bei den Sozialverbänden wie SoVD oder VDK bzw. Caritas - Diakonie (muss man nicht in der K. sein). Es gibt auch teilweise rechtl. Beratung auch ohne Mitgliedschaft!

Es muss nicht sein das Du erst auf allen Vieren gehen mußt um Hilfe zu bekommen.
Wenn man Dir keinen ganz leichten Job bieten kann nutze BITTE die genannten Möglichkeiten auch wenn der unter Umständen dann zum Sozialamt führt Du hast ein Recht auf Hilfe wenn Dein Einkommen zu gering ist!

Alles gute, viele Grüße

Joachim

http://www.internetratgeber-recht.d...de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm
 
Hallo joachimD.

danke für die schnelle Antwort.

Es ist nicht so, dass ich, wenn ich den Job nicht mehr mache, am Hungertuch nagen müsste, da mein Mann noch einen Job hat.
ich will einfach arbeiten, auch wenn es nur 2 Std. am Tag sind. Nur geht diese Arbeit jetzt nicht mehr. :-(
Mir geht es mehr darum, mich richtig zu verhalten.
Was sag ich der DRV, wenn ich keinen Job mehr habe? Ich muss denen das ja mitteilen, denke ich, weil die ja alle Veränderungen wissen wollen.
Da habe ich gedacht, dass es evtl. besser wäre, vom AG gekündigt zu werden.

Ich habe damals meine BU-Rente erhalten, nachdem ich diesen Job (und keinen Fulltimejob) gefunden hatte. Bin extra wegen Arbeitsuche in den Westen gezogen.

Gruß Ramona
 
Hallo Ramona,

dann ist die Sache ganz einfach Du kündigst nach denn 43 Tagen bekommst, dadurch Dein krankengeld die sechs Wochen wie schon beschrieben!
Die DRV interessiert nur was über die Hinzuverdienstgrenze geht (siehe Rentenbescheid letzte Seite.
Da Du die Hinzuverdienstgrenze bei dem Minijob bestimmt nicht überschritten hast(?) ist es der DRV egal und Du brauchst es auch nicht zu melden!
Eine Meldung ist nur erforderlich wenn Du über die Hinzuverdienstgrenze kommst als eine normale Arbeitsstelle hättest.

Also zur Not einmal in die Unterlagen von der DRV sehen (letzter Rentenbescheid)

Ansonsten würde ich mir da keinen Kopf machen.

Ja und wenn Du unbedingt etwas tun willst mancher Kindergarten freut sich wenn da Jemand kommt und den Kindern die nicht immer in Deutschland geboren sind halt einmal etwas vorliest ..usw. so das Sie evtl. eher Deutsch lernen... In Altersheimen sieht es ähnlich aus - da gibt es viele die froh sind wenn mal .. / Tierheim ..

VG Joachim

Also
 
... Was sag ich der DRV, wenn ich keinen Job mehr habe?
Wo siehst Du das Problem, wenn Du denen mitteilst, dass Du keinen Job mehr hast, wenn Du keinen Job mehr hast?
Also einfach den mitteilen, wenn es soweit ist.
Ich muss denen das ja mitteilen, denke ich, weil die ja alle Veränderungen wissen wollen.
Schaden kann es jedenfalls nicht. In den Unterlagen zum Bescheid stehen ja auch die Anzeigepflichten.
Da habe ich gedacht, dass es evtl. besser wäre, vom AG gekündigt zu werden.
Das ist jedenfalls nicht schädlich.

Ich habe damals meine BU-Rente erhalten, nachdem ich diesen Job (und keinen Fulltimejob) gefunden hatte.
? Kann sich da was überschnitten haben, so dass der Eindruck entstanden ist, dass es so wäre, wie es sich Dir darstellt?
Der DRV ist es erstmal doch egal, ob Du einen Job hast oder nicht. Ich meine, nicht jeder halbtags Beschäftigte bekommt von der DRV Leistungen.
Eigentlich müsste doch die (eingeschränkte) Erwerbsunfähigkeit der Grund für die Leistungen der DRV sein.
Klärst Du mich auf?

Und wo/wie bist Du eigentlich Kkrankenversichert. Eigentlich doch über die DRV, oder?

Grüße
oohpss
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Ramona,

also 6 Wochen haste Zeit zum nachdenken.

Besteht die Betriebliche Möglichkeit zur Umbesetzung ? Keinesfalls selbst Kündigen

siehe ins Postfach , komme gerade vom Arbeitsgericht Gericht meine vom Arbeitgeber seit 6 Jahren ausgesprochene mehrmalige Kündigung wurde zum 3 ten mal für ungültig erklärt, und ich weigere mich seit Mai 2004 in die Arbeit zu gehen.
Diesmal habe ich sogar gegen den Richter im Juli einen Befangenheitsantrag gestellt , was das bedeutet können nur Provis nachvollziehen , habe mich selbst vertreten. Also der Richter und die Beisitzer rechneten mir den mit schweren Vorwürfen behafteten Befangenheitsantrag nicht nachteilig an.

Hätte nie gedacht das der Richter trotzdem fair bleibt, war noch dazu der Kammervorsitzende persöhnlich.


vg natascha
 
? Kann sich da was überschnitten haben, so dass der Eindruck entstanden ist, dass es so wäre, wie es sich Dir darstellt?
Der DRV ist es erstmal doch egal, ob Du einen Job hast oder nicht. Ich meine, nicht jeder halbtags Beschäftigte bekommt von der DRV Leistungen.
Eigentlich müsste doch die (eingeschränkte) Erwerbsunfähigkeit der Grund für die Leistungen der DRV sein.
Klärst Du mich auf?

Und wo/wie bist Du eigentlich Kkrankenversichert. Eigentlich doch über die DRV, oder?

Grüße
oohpss

Hallo oohpss,

stimmt schon, was du schreibst.
Natürlich bin ich in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, deswegen stellte ich ja auch den Antrag auf BU-Rente.
Damals gab es wohl noch andere Kriterien für den Erhalt einer BU-Rente, z.B. -neben den gesundheitlichen Einschränkungen - auch die Situation am Arbeitsmarkt.(Antragstellung 1996 - Bewilligung 2003)

@JoachimD,

ich habe mir auch schon überlegt irgendwo ehrenamtlich etwas zu machen. Man muss auch mal unter Menschen kommen....

@natascha,

wohin sollte ich mich umsetzen lassen? Es ist eine Putzfirma, bei der ich angestellt bin und da kann man nur putzen - Accordputzen. denen wäre es am liebsten, dass man in der kuzen zeit noch mehr schafft :eek:
Das macht meine Schulter nun nach 6 Jahren nicht mehr mit :mad:

Glückwunsch für deine gewonnene Verhandlung bei Gericht.

@all
Darauf wollte ich eigentlich hinaus - selbst kündigen oder kündigen lassen.

Für die Antworten bedanke ich mich bei euch. Da kann ich also beruhigt sein und den Dingen seinen Lauf lassen.


L.G. Ramona
 
HALLO RAMONA also vergiß ganz schnell den Spruch

Da kann ich also beruhigt sein und den Dingen seinen Lauf lassen.

ne also Wissen wie es weitergeht und die Zukunft aussieht, sollte schon durchdacht sein, du sagst ja selbst einen neuen Porsche kannste dir nicht zulegen.

Mein Vorschlag BK-Anzeige machen
Reha beantragen am besten sofort .

Also Ramona darauf wollte ich hinaus ,erscheint mir zu kurz gedacht, was kommt dann, in der Regel ist bei dir schluß, Rente haste ja schon, nur wie siehts aus mit Verschlimmerungsantrag


viel nachdenken !schließlich brauchste doch Telefongeld grins.

PS: zu Putzfirma kann ich dir alles erzählen, neben Arzneikunde-Chemie und Arbeitsrecht mein Lieblingsthema.

Ramona meine Kündigungsschutzklagen sind ja nur ne Randerscheinung, sozusagen mein Sterckenpferd den Organisierten Korrupten Arbeitgeber in den A.. zu treten, immerhin habe ich eine mehrmals bestätigte toxische Lösemittel bedingte Encephalopathie und Polyneuropathie vorliegend, wobei mir bei Putzmitteln sind.
Und die beste Selbsthilfe dagegen ist Hirnarbeit , denke ich kann den verfall bis über die nächsten 20 Jahre durch Klagen hinausziehen. grins.

LG NATASCHA
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Natascha,

welche Erfahrungen hast Du den mit Putzmitteln gemacht , ich hatte auch viel mit Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw. zu tun.

Alles ohne Mundschutz .

Die Bg beziehungsweise der TAD hatte keine Gesundheitsgefahren gesehen die von diesen Mittel ausgehen.

Wie siehst Du das ?


Gruß

Fuchs
 
Hallo Fuchs,

dazu könnte ich mittlerweile Fachbücher und Doktorarbeiten scheiben.

Also chemische Bestandteile mal nicht erwähnt, zu folgen dieser Hilfsmittel

Lungenschaden-Nierenschaden-Leberschaden-Schildrüsenerkrankung-Magen-Darmschädigung mit folge der Rezeptorenschädigung,Magenperforationen und einstellung einer Nahrungsmittelallergie-Haut-Augenschädigung mit Sehfeldverschlimmerung und Glaskörperabhebung-Knochendefekte -einschließlich Rheumatische Krankheitssymtome-Gehörverlust-usw

kurzum es verabschieden sich nacheinander die Organe und es tritt über kurz oder lang Diabetes dazu.

Irgendwann kannste keine Putzmittel mehr sehen.Da die Medikamente welche du für die Beschwerden eingenommen hast das ganze beschleunigten.

Nur eins die Putzmittel machen sauber , die zugabe gebe ich dir.


such doch mal google ARDS bzw RADS Syndrom verursacht durch Putzmittel.

Die Fachliteratur weist da tolle Seiten auf. auch die Gefahrstoffdatenbank

Die Bg beziehungsweise der TAD hatte keine Gesundheitsgefahren gesehen die von diesen Mittel ausgehen.

Der lügt , glaub niemals einem TAD. kannst ja jetz alles nachprüfen was der A .. vorlog ist doch sein Job.

Also zum Schluß nach ca bzw. im 3, Jahr als Reinigungspersonal bei entsprechender Belastung gehen die Schädigungen los. Es sei du trinkst es , dann ist die Schädigung akkut.
Aber sowas ist Gutachtern und den TAD vorbehalten um die evidenz -basierte crossover Studie zu beschleunigen.

vg natascha
 
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