• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Forderung vs. Vergleich vs. Urteil

Mit wieviel % von eurer Forderung (100%) würde sich die Vers. mit euch vergleichen?


  • Total voters
    0

Faibel

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Mai 2008
Beiträge
12
Mich würde es mal interessieren, in welcher Höhe sich die Versicherung mit Euch vergleichen will.

Konkrete Zahlen sind da nicht erforderlich, es reicht wenn es prozentual ausgedrückt wird.

Noch interessanter dürfte es sein, wenn diejenigen, die den Gang durch die Instanzen schon gegangen sind, noch mitteilen, was ihnen die Gerichte letztentlich zugsprochen haben.

Ich fang mal an. ;)

Forderung: 100%
(letztes) Vergleichsangebot 30%
Urteil: Steht noch aus
 
Hallo Faibel,,

im Forum schrieb schon mal ein RA:

Zitat von RA ATS

Allerdings gibt es ein ungeschriebenes Gesetz: Immer mehr einklagen, als man will. Das ist leider so. Irgendwie glauben viele Richter wohl, dass die Forderungen immer überzogen wären. Und: Wer seine Forderungen nicht auch in der Höhe beziffert, bekommt in alle Regel immer weniger als möglich wäre.

Durch solche Forderungen kann sich deine Umfrage als nicht sehr aufschlussreich darstellen.

Trotzdem, interessante Fragestellung.

Gruß Jens
 
Hallo Jens...

...das sowas von einem RA kommt, verwundert mich nicht.

schliesslich berechnet sich sein honorar nach dem streitwert - und der kann für einen RA nicht hoch genug sein! :D

das zwischen dem anspruchsdenken und dem tatsächlichen anspruch ein gewisses delta besteht, ist schon klar.

aber das tut es ja allen - und so gibt die umfrage wieder einen statistischen sinn. :)
 
außergerichtliche Einigung in %

Ich glaube, daß die Frage nicht richtig gestellt ist. Die Frage ist doch, wieviel % bietet der Versicherer an und wieviel gibt es unter Abwägung des Prozeßrisikos beim Gericht?
Man muß immer berücksichtigen, daß bei Gericht Leute sitzen, die nicht besonders viel Ahnung von der Materie haben und sich für jeden Kickikram ein Gutachten holen, auf das sie sich hinterher stützen. Ergebnis: schlechtes Gutachten - Mistiges Urteil. Oder hat schon mal jemand was vom Fachrichter für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht gehört? Wenn der RA richtig gut ist, dann kann er wesentlich mehr rausholen (im Einzelfall), als ein Gericht zusprechen wird. Übrigens: der RA ist verpflichtet, vor Abschluß eines außergerichtllichen Abfindungsvergleiches des Mandanten auch auf das Ergebnis eines möglicherweise bei Gericht zu erlangenden Urteils hinzuweisen. Das war beim Verkehrsgerichtstag 2005 in Goslar eine Abschlußempfehlung aus dem Arbeitskreis "Kapitalisierung". Kann man beim Verkehrsgerichtstag auf der homepage nachlesen (Forderung nach Aufklärung über die alternative Rentenzahlung, die man bei Gericht bestenfalls bekommen kann, weil man die Kapitalisierung nicht ohne weiteres einklagen kann).
Carola1980
 
Hi,

das ist ja die Krux, dass durch die erhöhte Forderung auch das Ergebnis feststeht, im Urteil dann zumindest teilweise unterlegen zu sein und eine gehörige Portion an Gebühren zahlen zu müssen. Gewollt? Abschreckung?

Die Höhe kann man aber auch ins Ermessen des Gerichts stellen, ggf. mit einer entsprechenden Mindestforderung.


Gruss

Sekundant
 
...das sowas von einem RA kommt, verwundert mich nicht.

schliesslich berechnet sich sein honorar nach dem streitwert - und der kann für einen RA nicht hoch genug sein! :D
.............


Ich habe lieber einen Anwalt der hoch ansetzt und z.B. 50% rausholt, als einen der gering ansetzt und auch nur 50% holt.
Weder Gerichts noch Anwaltsgebühren steigen im gleich Verhältnis zu den Streitwerten. Im Verhältnis zu den Streitwerten sinken die Kosten.
Im kann nur empfehlen sich grundsätzlich die Frage zu stellen: Warum will sich die Versicherung überhaupt vergleichen?
 
Hallo,
ein Vergleich meint auch den außergerichtlichen Vergleich. Dies bedeutet die Erledigung des Verfahrens auch ohne die Inanspruchnahme eines Gerichts. Ich kann von meinem Fall sagen, dass das erste Angebot der Versicherung in der Regulierung um 800 % übertroffen wurde. Auch in diesem Fall war es ein Vergleich den die Versicherung abgeschlossen hat ohne dass es erst zum Gericht ging. Es kommt in jedem Fall immer auf die Argumente und die Verhandlungen an.
Leider kann ich diese 800 % in deiner Umfrage nicht erfassen ;-)
sie entsprechen aber meinen 100 % Forderungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
Glückwunsch Super gemacht! Mich würde jetzt interessieren, ob dein RA soviel Ahnung hatte oder ob du das selbst reguliert hast oder ob du deinen RA durch die richtigen Fragen erstmal auf Spur gebracht hast.
Gruß
Carola1980
 
Top