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Forderung für ein Wahlversprechen - Krankengeld

Hallo ich habe mal kurz das ganze Urteil überflogen,
denn die Urteilsbegründung ist schon interessant:
Die Klägerin hat auch keinen Krg-Anspruch nach § 19 Abs 2 SGB V. Die Klägerin war ab dem 28.10.2008 nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB V krankenversichert. Gemäß § 44 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB V haben die nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V Versicherten keinen Krg-Anspruch. Der Versicherungsschutz nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB V geht hier einem nachwirkenden Anspruch auf Leistungen gemäß § 19 Abs 2 SGB V vor. Ein nachwirkender Anspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft (§ 19 Abs 2 SGB V) verdrängt nur dann eine Auffangversicherung (§ 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB V), wenn bei prognostischer Betrachtung davon auszugehen ist, dass die betroffenen Versicherten spätestens nach Ablauf eines Monats nach dem Ende ihrer bisherigen Mitgliedschaft eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erlangen werden (§ 5 Abs 8a S 4 SGB V). Wortlaut und Regelungssystem lassen diese Auslegung zu. Sie entspricht dem Normzweck und harmoniert mit den allgemeinen Grundsätzen der Feststellung von Versicherungsverhältnissen.

Also sollte man jetzt die genaue Eingangslage kennen, denn schon der §5 abs 13 sgb v:
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a)
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)
bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

Noch interessant aus der Urteilsbegründung:

Die Klägerin erfüllte die dargelegten Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes nicht. Es lagen am 27.10.2008 keine Umstände vor, die erwarten ließen, dass die Klägerin spätestens nach Ablauf eines Monats nach dem Ende ihrer bisherigen Mitgliedschaft eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erlangen würde. Insbesondere war nach übereinstimmender Einschätzung der Beteiligten nicht damit zu rechnen, dass die Klägerin bis dahin wieder arbeitsfähig und als Bezieherin von SGB III-Leistungen nach § 5 Abs 1 Nr 2 SGB V pflichtversichert sein würde.


Und schon der Anfang:
Soweit sich die Klägerin trotz Feststellung der AU in einer Folgebescheinigung nur bis zum 27.10.2008 bei der Ärztin U. erst am 28.10.2008 wieder vorgestellt habe

Jeder normale Angestellter oder Arbeiter weis, das er eine Folgebescheinigung der AU innerhalb der AU auch dem Arbeitgeber vorlegen muss.
Was ist dabei verwerflich?
Die eigene Schuld dann auf die Allgemeinheit abwälzen?
Oder in Zukunft AU bis z.B. 1.6 sein und dann erst am 17.06 die Folge AU dann bringen, weil man selbst zuvor aus persönlichen Gründen (Freibad) keine Zeit zum Arztbesuch hatte.

die Probleme sind wirklich nicht so einfach zu verstehen. In dem Beispiel gibt es statt höherem Krankengeld auch kein niedrigeres Arbeitslosengeld, sondern nichts, weil es wegen weiterer Arbeitsunfähigkeit an der Verfügbarkeit mangelt.
Dann gibt es immer noch den Anspruch auf Grundsicherung!
 
Ja Motorradsilke,

In dem Beispiel gibt es statt höherem Krankengeld auch kein niedrigeres Arbeitslosengeld,

Das Krankengeld ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld I gleich hoch wie das Arbeitslosengeld, § 47b Abs. 1 SGB V.

sondern nichts, weil es wegen weiterer Arbeitsunfähigkeit an der Verfügbarkeit mangelt.

Gruß!
Machts Sinn

Selbst wenn es so wäre, würde er dann evtl. Arbeitslosengeld II bekommen und darüber wieder versichert sein.

Dann gibt es noch den nachwirkenden Versicherungsschutz, § 19 Abs. 2 SGB V.

Ansonsten einen Tag gesund schreiben lassen, beim Arbeitsamt melden, und wieder arbeitsunfähig schreiben lassen.

Oder sich mit seinen Pflichten beschäftigen und rechtzeitig zum Arzt gehen.

Ich stimme schon mit dir überein, dass die Idee der Formulierung von den Grünen besser wäre. Aber man müsste zu einer Beurteilung mal sehen, warum der Vorschlag abgelehnt wurde.
 
Hallo,

es tut sich was

"Koalition lehnt Beseitigung der "BSG-Lücke" beim Krankengeld ab"

http://www.biggi-bender.de/im-bundestag-3002604/antraege.html

http://www.biggi-bender.de/fileadmi...ungsantrag_Krankengeld_zu_Beitragsschulde.pdf

und das muss aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat
und bevorstehender Wahl ja nicht der letzte Vorstoß in diese
Richtung gewesen sein.

Im Gegensatz zu UPD, VdK ... haben die Grünen jedenfalls den
Unterschied zwischen "nahtlos / Lücke" und "überschneidend"
erkannt!

Gruß!
Machts Sinn
 
Im Gegensatz zu UPD, VdK ... haben die Grünen jedenfalls den
Unterschied zwischen "nahtlos / Lücke" und "überschneidend"
erkannt!
Hallo
ich denke Du versteifst Dich total darauf, der VDK will keine Wählerstimmen, die Grünen versprechen Dir alles gerne, siehe oben mein Beispiel und Pflege.

Im übrigen, hat auch mein Dozent an der Uni über der Thema nur gelächelt, der Beitrag von Motorradsilke entspricht den Tatsachen.

Das Pflichtversäumnis kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, denn sonst kann in Zukunft jeder Arbeitnehmer mal bei Krankheit lieber ins Freibad gehen, anstatt seine Krankmeldung beim Arzt zu holen.

Betrifft Dich der Fall persönlich?
 
Silberstreif am Horizont ...

... aber nicht von der Politik, sondern von einem einzelnen Sozialgericht, obwohl
es in Deutschland 68 Sozialgerichte, 14 Landessozialgerichte und ein Bundes-
sozialgericht mit insgesamt mehreren hundert für Krankengeld zuständigen Berufs-
und ehrenamtlichen Richter/n/innen gibt. Und tatsächlich – darunter sind mindestens zwei
Richter/innen, die bei ihrer Entscheidung im Zusammenhang mit Krankengeld und der
„BSG-Krankengeld-Falle“ über die sonst prägende „ist-halt-so-Haltung“ hinaus denken,
davon ein/e Berufsrichter/in der/die sich traut, von obergerichtlichen Entscheidungen
abweichende eigene Gedanken grundsätzlicher Bedeutung in einem Urteil niederzu-
schreiben und die Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld zu verurteilen.

Die Argumentation ist – entsprechend der Lebenswirklichkeit – beeindruckend und das
Ergebnis schlüssig, wirklich empfehlenswert:

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/...owguid={577DBCF0-1394-4E7E-86A4-6AB51999CB70}

Dieses aktuelle Urteil ist ein Signal für den sozialen Rechtsstaat und zeigt: theoretisch
können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden.

Aber auch diese Feststellung wirft Fragen auf, z. B. wieso hat das solange gedauert
und was wird jetzt? Fühlen sich die verurteilte Krankenkasse und ihr Widerspruchsausschuss
(mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern) angesichts dieser rechtlich nachvollzieh-
baren lebensnahen Entscheidung auf den Schlips getreten, geht die Sache in die Berufung
oder gar in die Sprung-Revision? Welche Krankenkasse hat das nötig?

Doch nicht nur darauf sollte der Blick jetzt gerichtet werden. Wesentlich wichtiger ist:
wie reagieren nun hunderte von Richter-Kolleg/en/innen, werden sie die Erkenntnis- und
Entscheidungsmöglichkeiten aus dem obigen Urteil nutzen, oder ist schweigen, ignorieren
angesagt?

Die vielen Richter/innen stehen jetzt vor einer sie selbst betreffenden Entscheidung; an
ihren Reaktionen wird die Qualität des Rechtsstaates messbar, auch wenn sie ihre Fälle dila-
torisch behandeln oder die Verfahren per Beschluss zum Ruhen bringen.

Fatal wäre, wenn sie im eigenen Interesse persönliche Einzelschicksale aus der Vergangenheit
(Bundesrichter Meyer, Sozialrichter Renesse) über das Recht stellen würden.

Eine Option bleibt jedoch: wenn es für Voreingenommenheit / Befangenheit der Staatsdiener
nur die geringsten Anhaltspunkte gäbe, könnten sie von den ehrenamtlichen und wirklich unab-
hängigen Richtern in der ersten Instanz ohne weiteres überstimmt
werden.

Das gilt entsprechend in Widerspruchsverfahren für die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse
im Verhältnis zum Entscheidungsvorschlag der Krankenkasse.

Gruß!
Machts Sinn
 
Zur

Forderung für ein Wahlversprechen:
Rechtsänderung beim Krankengeld, § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V (nur ein Wort!)


im ersten Beitrag dieses Threads gab es von Jens Spahn diese Antwort mit Hinweisen
zum „Wirtschaftlichkeitsgebot“ und zur eigenen „Verantwortung der Versicherten“

16238942ij.jpg


Ist das nicht ein interessantes Beispiel dafür, wie im sozialen Rechtsstaat Politik
gemacht wird, halt nicht für die „Kleinen“, „Bedürftigen“, sondern aus Sicht der
„Großen“, „Starken“, „Etablierten“ … unter Wirtschaftlichkeitsaspekten der CDU?

Heute um 22:45 Uhr in der ARD ist Jens Spahn zum Thema
"Immer Ärger mit der Krankenkasse" bei Maischberger.


Vielleicht kann er da erklären, weshalb die C-Fraktion auf die
BSG-Krankengeld-Falle“ nicht verzichten will?

Gruß!
Machts Sinn
 
Dabei hätte Jens Spahn mit seinen Mitstreitern gar nicht selbst
gesetzgeberisch handeln müssen.

Denn ganz anders BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Sie haben
die Forderung für ein Wahlversprechen nicht nur aufgegriffen,
sondern sind mit einem entsprechenden Antrag im Gesund-
heitsausschuss des Deutschen Bundestages auch aktiv
geworden.

Also einfaches Nicken von Jens Spahn und Co. hätte da genügt.
Doch CDU / CSU und FDP haben abgelehnt, sich also für die
BSG-Krankengeld-Falle“ ausgesprochen:

http://up.picr.de/14849374vy.jpg

Wer sich näher interessiert, hier Seite 25/26:

1713947.pdf

Vielen Dank der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für
den Vorstoß und den Fraktionen SPD und DIE LINKE für die
Unterstützung.

Gruß!
Machts Sinn
 
.
Jens Spahn hat sich das nun anders überlegt,
jetzt korrigiert er, was er als gesundheitspolitischer
Sprecher der CDU/CSU vor 6 Jahren angerichtet hat

https://www.krankenkassenforum.de/a...e-und-versorgungsgese-t10146-s165.html#p91753

Mehr als schade ist, dass er sich darum drückt, den von
ihm zwischenzeitlich bei den Krankengeld-Fallen-Opfern
entstandenen Schaden einzugestehen und gut zumachen.

Beste Voraussetzungen für eine politische Karriere à la
Horst Seehofer, der vor 26 Jahren ebenfalls Bundes-
gesundheitsminister war?
.
 
.
Das Ärzte- und Therapeuten-Getöse spricht für sich. Sie haben es bemerkt: Die
Krankenkassen haben Milliarden-Überschüsse und Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn ist gesprächsbereit. Vielleicht kommt er auch noch auf die Idee, die
– auch vom früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck hingenommmenen –
Opfer der illegalen BSG-Krankengeld-Falle zu entschädigen



obwohl sich VdK, SoVD, Gewerkschaften, SPD, Linke & Co. wegducken.
 
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