Du kannst dir also für dich gut vorstellen: du bist als Arbeitslose/r bis heute AU, gehst morgen zum Arzt, um die Verlängerung der AU lückenlos feststellen zu lassen und in ein paar Tagen sagt die Krankenkasse "ätsch, kein Krankengeld mehr, kein Versicherungsverhältnis mehr ... ?"
Hallo MachtSinln,
ich kenne von der Schule her den §175 SGB V, und habe noch außer dem Text folgendes gefunden:
Gesetzliche Krankenkassen haben keinerlei rechtliche Grundlage Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Freiwillige Mitglieder müssen allerdings darauf achten, dass sie ihre Beiträge immer pünktlich bezahlen, sonst kann ihnen die gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen. Die Krankenkasse informiert Sie jedoch vorher über die Rechtsfolgen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen.
http://www.geld.de/krankenversicher...ankenkassen-die-mitgliedschaft-kuendigen.html
Also, wenn Du auf ALG1 bist, kann keine gesetzliche kündigen, denn die Beiträge werden ja vom Staat über das AA bezahlt. Sollte das eine KK machen, ist es heute schon gesetzwidrig.
Und wenn der ALG Bezieher vorher in der PKV ist, und ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich ist, darf die private auch nicht mehr komplett ablehnen, er muss halt in den Basistarif wechseln.
Und der angesprochene §46 SGB V
§ 46
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
Entspricht nicht dem Bespiel mit der Verweigerung von Krankengeld.
Aber es wäre vielleicht nett, wenn Du auch konkret Betroffene hier nennst, und auch die KK welche gegen dies verstößt, da "ich kenne" ist so allgemein gehalten, und auch nicht nachprüfbar. Komplette Fälle können da schon weiterhelfen, wenn die gesamte Geschichte eingestellt ist.
Sei mir nicht böse aber im anonymen Internet kann einer sehr viel behaupten, ist ja kein Name vorhanden, jedoch eine genaue Schilderung, mit Roß und Reiter, nehme ich gerne zu meinen entsprechenden Dozenten mit, und würde deren Meinung dazu hören.
Wenn Du allerdings die 78 Wochen Regel meinst, ja die gelten für alle, und da kann keine Partei Dir ein Wahlgeschenk machen, denn dies wird mit über andere Instanzen entschieden, also wäre jedes Versprechen, nur Phrasen, welche keine Partei so einfach entscheiden kann. Zudem ist hier mit die DRV auch noch im Boot.