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Folgeunfall

Herzblut

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2009
Beiträge
1,333
Hallo liebe Leidensgenossen,

ich werde bald zum Elch!

Ich bin seit 2008 aufgrund meiner Schulter (Arbeitsunfall - Folgen nicht anerkannt - Klage) arbeitsunfähig. Während meiner AU habe ich im Sommer 2009 eine ambulante Reha-Maßnahme gemacht.

Auf dem Weg zur Reha hatte ich dann einen unverschuldeten Autounfall.

Letzte Woche erhielt ich dann ein Schreiben der BG, dass sie nicht leistungspflichtig sind, WEIL ES EIN FOLGEUNFALL war und sie von daher nicht leisten "können", da ja schliesslich das Sozialgerichtsverfahren läuft und die Anerkennung der Unfallfolgen (meine fortwährende Arbeitsunfähigkeit) abzuwarten ist:eek::confused:

Also m.E. nach ist doch ein Folgeunfall, wenn ich aufgrund einer Verletzung eine Verschlimmerung erlitten habe, die sich auf dieselbe Verletzung bezieht, richtig?

Da aber der Autounfall NICHTS damit zu tun hat, dass ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit den Unfall hatte, kann es doch kein Folgeunfall sein, oder?

Den Autounfall hätte ich wahrscheinlich auch gehabt, wenn ich nicht zur Reha gegangen wäre! Sondern einfach zur Arbeit gefahren wäre. Oder zum Bäcker oder weiß der Geier!

Wieso ist das ein Folgeunfall? Kann mir das evtl. Jemand erklären? :(

Oder halten die mich für plem-plem?

Närrisches Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,

genau das wollen die BG und die Versicherungen ja erreichen. Sie wollen uns ver.... , wo es nur geht.
Mir will die BG und auch die PUV einen Folgeunfall unterjubeln, obwohl mein behandelnder Arzt festgestellt hat, dass ein unfallbedingter Dauerschaden erst seit dem zweiten Unfall besteht. Und nun bekomme ich heute von der PUV einen Leistungsbescheid, wo 50% Vorschaden abgezogen wurde, obwohl beim ersten Unfall kein Dauerschaden eingetreten war, und ich deshalb beim ersten Unfall keine Invaliditätsleistung bekommen habe, da es ja keinen Schaden gab.
Da könnte man in die Luft gehen! Soviel Dreistigkeit geht gar nicht.

Mein Fazit:
Lass Dich nicht provozieren und hole Dir Rechtsbeistand.
Genau das werde ich Montag auch tun. Der Rechtsanwalt kennt mich mittlerweile bald besser als meine Frau. Und dabei sollte ich mich eigentlich auf meine Weiterbildung konzentrieren.

Trotz allem ein schönes Wochenende wünscht
Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

ich komm mir sooo vera..... vor!

Montag ist bei uns Schontag ..... HELAU :-((((

Mein RA für´s Sozialgericht wird sich sicherlich nicht freuen ..... das erste Verfahren läuft schon über PKH ..... auch wenn ich weiß, dass er gerne würde!

Vielleicht hat hier noch Jemand etwas (evtl. Positives?) zu berichten?

Würde mich ein klein wenig aufheitern.

Herzblut

P.S: lass Minnie Mouse nicht sooo alleine :)
 
Hallo Herzblut,

ich hatte vor meinem Arbeitsunfall auch einen Vorschaden an der Schulter. Ebenfalls habe ich eine private Zusatzversicherung für das Krankenhaus (Cheffe und Zimmer wie alle Zimmer ohne Zuzahlung sein sollten). In dieser privaten Versicherung waren auch "Folgeunfälle" des Gelenkes ausgeschlossen.

Bei mir attestierte der Herr Dr., dass mein jetziger Schaden eindeutig durch eine Krafteinwirklung von außen stattgefunden hat UND diese Verletzung auch bei einer gesunden Schulter entstanden wäre. Daher hatte ich diese Probleme zum Glück nicht und bei mir hat auch die BG alles anerkannt. Vielleicht hilft Dir diese Erklärung weiter. Frage doch Deinen Arzt, ob er Dir sowas bescheinigen kann.

MfG

max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
hi, herzblut
von welchem leistungsträger wurde die reha-massnahme angeordnet?
helau! oder so.
lg
pussi
 
Hallo Herzblut,

hatte den Rosenmontag ganz vergessen. An uns Nordlichtern geht das ja leider vollkommen vorbei und wir müssen alle zur Arbeit oder zur Schule.
Dann Feier mal Montag schön und blende die BG mal für einen Tag aus.

Gruß micky Mouse
 
Guten Morgen Zusammen,

ich hatte vor meinem Arbeitsunfall auch einen Vorschaden

@max, es geht nicht um den Vorschaden sondern darum, dass ich AU war/bin und in die Reha ging, wegen der nicht anerkannten Folgeschäden meines Arbeitsunfalles.

@pussi, von der DRV - aber das ist ja auch nicht der Grund.

Dann Feier mal Montag schön und blende die BG mal für einen Tag aus.

@Micky Mouse, ich feier kein Karneval, weil a) ist nicht "mein Ding" und b) für mich zu gefährlich, wenn mir Jemand gegen die Schulter läuft oder anrempelt, kann ich direkt nach Hause gehen und mir die Dröhnung geben :-(

Dennoch .... närrisches (für die Jecken unter uns) Grüßle vom Herzblut
 
Moin @ all,

hat hier Keiner ´ne Ahnung? Ist es wirklich so, dass die BG wieder mal da sitzen kann und sich ins Fäustchen lacht?

Und ich (als freiwillig Versicherte in der BG) kein Recht auf Leistung habe?

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,
ich habe auch keine Ahnung...wieso bekommt man einen Folgeunfall nicht bezahlt?
Hast du einen RA?
Laß dich nicht unterkriegen.
Liebe Grüße Wuseli
 
Hallo Herzblut,
ich bin auch der Meinung das ein Autounfall kein Folgeunfall sein kann, habe aber hier vom rechtlichen keine Ahnung. Da du aber einen Unfall auf den Weg zur REHA hattest müßte es meiner Meinung nach ein Wegeunfall sein der über dein Leistungsträger versichert ist.
VG Rotti
 
Hallo Herzblut,

wer hat die ambulante Reha verordnet?
Was die BG schreibt dürfte richtig sein, wenn
a) die ambulante Reha nicht durch die BG verordnet wurde
b) der erste AU nicht als Folgen anerkannt wird

Du warst zu diesem Zeitpunkt im Krankenstand, somit nicht beschäftigt.

Du kannst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
 
Hallo Herzblut,

Also m.E. nach ist doch ein Folgeunfall, wenn ich aufgrund einer Verletzung eine Verschlimmerung erlitten habe, die sich auf dieselbe Verletzung bezieht, richtig?

Da aber der Autounfall NICHTS damit zu tun hat, dass ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit den Unfall hatte, kann es doch kein Folgeunfall sein, oder?
Das würde ich auch so sehen; oder aus der bestehenden Verletzung/Schädigung heraus entstanden ist. Am besten im Rahmen eines Widerspruchs fragen, wie sie den Folgeunfall definieren oder herleiten und die eigene Begründung des Widerspruchs darauf abgestimmt nachreichen. Es kommt natürlich darauf an, welche Folgen du davon getragen hast. Wenn es von den bestehenden Schädigungen völlig abweichend ist, kann es auch m.M. nach kein Folgeunfall sein. Die verwechseln das wohl mit der aus dem Zusammenhang mit der Tätigkeit bestehenden Haftung, und das sollte damit überhaupt nix zu tun haben.

Gruss

Sekundant
 
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