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Folgeschaden Unfall Kreuzbandriss nach acht Jahren

Hopeful

Nutzer
Registriert seit
27 Aug. 2014
Beiträge
1
Hallo liebe Unfallopfer und Helfer,
ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass Ihr mir da behilflich sein könnt.
Meine Geschichte: Ich hatte vor 6 Jahren einen Sportunfall in der Schule, bei dem mein vorderes Kreuzband gerissen ist. Ich wurde stationär operiert. Kurz darauf habe ich von meiner Unfallversicherung Schmerzengseld erhalten. Ich habe nach der OP gehandelt, wie ich handln sollte, sprich mein Knie zunächst nicht belastet, Reha Maßnahmen getroffen etc pp. Zwischendurch hatte ich jedoch nicht anhaltende Schmerzen, Jetzt, nach 8 Jahren, war ich beim Arzt, weil ich das Gefühl hatte, dass mein Knie locker ist. Mein Arzt und das MRT haben dies bestätigt.
Fazit: Unfall. Operiert. Nach 8 Jahren immernoch (zunehmende) Probleme. Probleme werden wohl nicht für immer verschwinden. Es könnten laut Arzt neue Probleme dazu kommen (Arthroserisiko). Und in meinem Alter (21) ist das leider nicht so toll.
Nun meine Frage: Habe ich das Recht seitens meiner Versicherung Geld zu erhalten? Es ist zwar nicht erneut zu einem Unfall gekommen, allerdings leide ich noch immer unter den Folgen des Unfalls von vor 8 Jahren.

Ich hoffe ih könnt helfen.:confused: Vielen Dank im Voraus
 
Hallo Hopeful,

du hast von deiner UV Tagegeld und oder Invaliditätsleistung usw.
anhand der Gliedertaxe bekommen.

Ein späteres Arthroserisiko ist bei der Verletzung oft gegeben.

Nun meine Frage: Habe ich das Recht seitens meiner Versicherung Geld zu erhalten? Es ist zwar nicht erneut zu einem Unfall gekommen, allerdings leide ich noch immer unter den Folgen des Unfalls von vor 8 Jahren.

M. E. Nein...außer in deinen Vers. AGB steht was anderes, oder es wurde damals noch ""was"" mit der Vers. vereinbart. (was ich nicht glaube) :(

Info:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unfallversicherung-Gutachten-Fristeinhaltung---f38170.html

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Hopeful,


ich hatte die gleiche Verletzung wie du. Bekam von meiner Unfallversicherung nach einem Gutachten mein Geld. Mein Knie wurde danach schlechter und ich dachte wie du. Also schrieb ich das meiner Versicherung und das Ergebnis hatte ich bald. Nein, sie bekommen nichts mehr. Inzwischen ist mein Knie mal wieder OP-reif, aber das stört die Versichung nicht.

So ist es halt.


MFG Pharao50
 
Guten Morgen,

wie läuft das mit der Unfallversicherung eigentlich ab, der Invaliditätsgrad muss ja nach 15 Monaten festgestellt werden, nur wer stellt das fest wenn die BG sich quer stellt.

Schickt die Unfallversicherung einen selbst zum Gutachter um den Grad festzustellen?

Läuft dies automatisch oder muss man selbst aktiv werden?

Gruß mystic-v
 
Hallo Mystik,

wo steht, dass der Invaliditätsgrad nach 15 Monaten festgestellt werden
muss? Dies wäre für mich sehr interessant weil bei mir die Feststellung seit
4 Jahren verschleppt wird? Mal passt der BG der Gutachter nicht, mal
wird so lange mit der Herausgabe der Gutachteraufträge gewartet bis
der Gutachter keine Gutachten mehr macht, mal wird die Fragestellung
daneben formuliert, mal fehlen Unterlagen, mal fehlt eine Bescheinigung
vom Arbeitgeber mal dieses mal jenes und irgendwann fängt man von vorne wieder an. ....und irgendwann ist die Kausalität nicht mehr festzustellen.....
 
Hallo Espresso,

also wo ich es der Unfallversicherung gemeldet hab, kam ein Schreiben dass der Invaliditätsgrad innerhalb 1,5 Jahren festgestellt werden muss.

Nur ist meine Frage wer stellt dies konkret fest.

Gruß mystic-v
 
Hallo Espresso,

die Frist von 15 Monaten kenne ich nur aus der privaten Unfallversicherung. Das Verfahren richtet sich (u. a.) nach den Versicherungsbedingungen. Hier gilt also Vertragsrecht (was haben Versicherter und Versicherung vereinbart?) mit Ergänzungen in Gesetzen und Rechtsprechung.

Du sprichst von "BG". Bei der BG ist das Verfahren ein ganz anderes. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Unfallversicherung, die im SGB (Sozialgesetzbuch) geregelt ist.

Hallo Mystic-v: Ein Arzt, der dich behandelt hat, kann/muss den Fragebogen ausfüllen, sobald er absehen kann, dass Dauerfolgen bleiben. Dabei bitte darauf achten, dass jede Art von Dauerfolgen aufgeschrieben wird. Das können ja auch welche sein, die nicht in sein/ihr Fachgebiet fallen (z. B. diagnostiziert ein Orthopäde keine durch den Unfall ausgelösten Angstzustände).

Den ausgefüllten Fragebogen schickst du gegen Einschreiben (Einwurfeinschreiben genügt) an die Versicherung, und zwar unbedingt innerhalb der 15 Monate. Anderenfalls kann die UV alle Ansprüche ablehnen.

Die UV wird dich dann zu einem von ihr ausgewählten Gutachter schicken. Ein Mitspracherecht hat man als Versicherter dabei nicht (jedenfalls wüsste ich nicht, dass schon jemand einen Gutachter z. B. wegen Befangenheit, Unfähigkeit o.ä. ablehnen konnte). Du kannst aber versuchen, z. B. einen Familienangehörigen mitzunehmen.

Gutes Gelingen!
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

danke für deine Antwort,
kommt der Fragebogen automatisch oder muss ich den anfordern bei der Versicherung

Danke dir
Gruß mystic-v
 
[FONT=&quot]Hallo mystik-v,

ich hatte angenommen, die sogenannte Invaliditätsbescheinigung war dem Schreiben beigefügt, das du erwähntest.

Ob Unfallversicherungen das unterschiedlich handhaben, weiß ich nicht. Bei meiner gibt es einen Vordruck, der ausgefüllt werden muss. Den könntest du also anfordern.

Allerdings hat meine PUV da drin stehen, dass der Vordruck vom behandelnden Facharzt auszufüllen ist. Tatsächlich genügt aber - soweit ich die Rechtsprechung kenne - die Einschätzung z. B. deines Hausarztes, dass ein Dauerschaden bleiben wird.

Meine PUV fragt in dem Vordruck außerdem den Versicherten, ob die Heilbehandlung abgeschlossen ist. Das ist m. E. unzulässig, weil 1. nicht definiert ist, was mit Heilbehandlung gemeint sein soll (in meinen Bedingungen ist von Heilverfahren die Rede – ein Verfahren ist etwas anderes als eine Behandlung), 2. der Versicherte dies im Einzelfall nicht beurteilen kann und 3. eine solche Angabe negative Folgen für den Versicherten haben kann: Diese Angabe würde ihm durch die UV vorgehalten werden, wenn doch noch weitere Unfallfolgen auftreten.[/FONT]
[FONT=&quot]
Also sei bitte vorsichtig, was du in einem solchen Vordruck angibts.

Vielleicht genügt der PUV aber auch einfach ein Schreiben deines Arztes, in dem er beschreibt, dass und welche Unfallfolgen bleiben werden. [/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT][FONT=&quot]Viel Erfolg.[/FONT]
[FONT=&quot]Lindgren[/FONT]
 
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