• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Folgeschäden - wie den Nachweis erbringen? Wie Beweise sichern?

Blechmeister

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2019
Beiträge
12
Hallo liebe leute,

Durch eine schwere Fußverletzung konnte und ich längere Zeit mich nicht bewegen. 3 Monate auf Krücken. Kurz zuvor war eine andere Erkrankung überstanden worden die meine Muskeln extremst schwächte.

Kurz nachdem ich mein bein belasten durfte entwickelte sich eine Entzündung im bein. Mehrere Ärzte haben dies zur beweissicherung begutachtet. Seither habe ich starke Fuss und Knie Schmerzen.

Die gegnerische HPV wird nun sagen. Wir kommen nur für den Fuss auf aber nicht für die Verletzung des knies. Ist dem wirklich so? Ich hatte nie Probleme mit dem Knie und es entstanden diese Probleme erst nach der erneuten Belastung. MRT zeigte Schäden im knie.

Natürlich möchte ich diesen Punkt mit meinem Anwalt mit aufnehmen. Wie gehen wir am besten nun vor? Weil es wird bestimmt gesagt der Schaden war schon da oder ist aufgrund sportlicher Aktivitäten entstanden etc.

Weil es wird mit Sicherheit auch kein Arzt sagen: dieser Schaden ist aus diesem und diesem Grund. Weil Ärzte sind immer sehr vorsichtig so wie ich es bisher mitbekommen habe mit ihren Formulierungen.

Freue mich über eure hilfe.
Danke !
 
Hallo Blechmeister,

Knieschäden können durchaus durch einseitige Belastungen entstehen, wenn man eine sogenannte Schonhaltung einnimmt. Das könnte unter Umständen ein Sportmediziner bestätigen. Die haben öfter mit Sportlern zu tun, die Verletzungen im Bereich der Beine haben.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Blechmeister,

ich stimme Rekobär zu.

Aber on top kann auch noch eine Fehlstellung nach Fraktur kommen, z. B.

Fraktur Hüfte = Fehlstellung und Probleme im Knie und Fußgelenk oder auch "rückwärts" hoch!

Wurden bei dir CT´s gemacht und die "Winkelstellungen" ausgemessen?

Du hast nun die GA der HPV vorliegen! Wo sind Deiner Meinung nach die Fehler?

Wir kommen nur für den Fuss auf aber nicht für die Verletzung des knies. Ist dem wirklich so? Ich hatte nie Probleme mit dem Knie und es entstanden diese Probleme erst nach der erneuten Belastung. MRT zeigte Schäden im knie.

Wie wurden seitens der Gutachter die Defekte am Knie bewertet?

Hast Du als "Vollbeweis" den Auszug Deiner KK, dass Du noch nie wegen Kniebeschwerden beim Orthopäden warst oder in Behandlung???

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo und danke für die Antworten.

Bisher weiß die gegnerische HPV nichts über meinen gesundheitlichen Zustand. Ich habe eine schriftliche Bestätigung, dass sie eine Haftungsquote von 100% zusichert. Oder was meinst du mit einer GA?

Nun soll ich denen meinen Arzt mitteilen, der mich behandelt damit die HPV den anschreiben kann.

Meine Problematik ist, dass ich in meiner Vergangenheit bei etwa 7 verschiedenen Orthopäden war. Ich habe von jedem dieser Orthopäden einen Arztbrief.

Und bei dem Orthopäden wo ich jetzt bin fühle ich mich gut aufgehoben. Aber gehe auch noch zurzeit zu einem Orthopäden der nur für Füße spezialisiert ist. Weil dieser Fußorthopäde für meinen Geschmack genauer nachfragt und meine Probleme genauestens dokumentiert und hat mir auch den Hinweis auf Invaliditätsleistungen gegeben. Daher bin ich bei dem geblieben. Soll ich meinen Orthopäden und Fußorthopäden angeben oder nur einen von denen? Ich denke, da mein "normaler" Orthopäde die Briefe vom Fußorthopäden bekommt, sollte ich den "normalen" Orthopäden angeben?

Nun möchte ich bei meiner Unfallversicherung Invaliditätsleistungen + eventuelle BUleistungen beziehen. Mein Anwalt ist nicht für Versicherungsrecht spezialisiert. Sollte ich mir noch einen weiteren Anwalt hinzuziehen? Da es doch kompliziert werden kann. Habe ich automatisch einen Freifahrtschein für einen weiteren Anwalt, wenn die generische HPV 100% Schuld trägt?

Den Vollbeweis von der KK habe ich nicht und werde diesen anfordern. Danke für den Hinweis. - Was wenn aus der Vergangenheit dann doch etwas mit dem Knie bei KK hinterlegt ist. - Ist dann die Knieverletzung nichtig in Falle des Unfalles?

Es wurde nur ein MRT vom Knie gemacht und es wurden Schäden festgestellt, die auch eher unnormaler Entstehung entsprechen, laut dem Radiologen. Daher denke ich das es aufgrund der Schonhaltung entstanden ist. Aber so schriftlich, dass es wegen der Schonhaltung entstanden ist, hat das bisher kein Arzt mir gegeben.

Grundlegend habe ich ein wenig Angst, dass die Schäden die ich davon getragen habe nicht alle aufgeführt werden oder von der HPV als zu gering angesehen werden. Weil für mich sind die Beschwerden/Belastungen so krass geworden, dass ich mich auch in psychologischer Behandlung begeben habe. Ist das auch ein Schaden und soll ich meinen Psychologen mit angeben als Arzt?

Danke und einen schönen Abend wünscht der
Blechmeister
 
Hallo Blechmeister,

Die Abkürzung "GA" steht für Gutachten. @Kasandra geht sicherlich davon aus, dass es mehrere Gutachten zu Deinem gesundheitlichen Problem gibt. Deshalb schrieb sie wohl: "...Du hast nun die GA...".

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Guten Morgen,

ja, mehrere Ärzte haben mich begutachtet. Wenn ein Arztbrief als ein Gutachten zählt, habe ich mehrere Gutachten.

LG
Blechmeister
 
Hallo Blechmeister

Ein Arztbrief oder ärztliches Attest oder eine ärztliche Stellungnahme ist etwas anderes als ein medizinisches Gutachten.

Zu einer Begutachtung wirst du offiziell „eingeladen“ vom Kostenträger,
es sei denn, du hast selber ein Gutachten beauftragt und zahlst es selber.
Ein Gutachten muss bestimmte Kriterien erfüllen, die ein Attest oder Arztbrief i.d.R. nicht erfüllt.
Gutachten im Auftrag eines Kostenträgers (DRV, BG, Unfallfürsorge, Unfallkasse, HPV, PUV, ...) beantworten gezielte Fragen des Kostenträgers.

LG
 
Top